Psychopharmakon
Ein Psychopharmakon (von griech. ψυχή ?Seele? und φάρμακον ?Arzneimittel?; Mehrzahl: Psychopharmaka) ist ein Arzneistoff (vgl. Medikament), das auf die Psyche des Menschen symptomatisch einwirkt und vorwiegend der Behandlung psychischer Störungen und neurologischer Krankheiten
dient. Hierbei kommt es oftmals zu einer Phasenverkürzung, nicht jedoch
Heilung chronischer psychischer Erkrankungen. Einige Psychopharmaka
werden auch eingesetzt, um Symptome organischer Krankheiten zu behandeln oder als Narkosemittel.
Einigen psychischen Erkrankungen liegen Störungen des Neurotransmitterhaushalts (insbesondere Dysbalancen der Monamine Dopamin, Noradrenalin und Serotonin) und ? teils als deren Ursache, teils als deren Folge ? neurophysiologische Veränderungen zugrunde (wie z.B. von der Dichte und der Sensibilität von Rezeptoren, sowie von intrazellulären Strukturen). Einige Psychopharmaka zielen darauf ab, den gestörten Neurotransmitterhaushalt auszugleichen, andere richten sich mehr auf die Neujustierung physiologischer Effektorstrukturen.
Einteilung:
- Antidepressiva
- Neuroleptika
- Tranquillantien
- Phasenprophylaktika (z.B. Lithium)
- Psychostimulantien
- Halluzinogene
Ohne Psychopharmaka würden verschiedene psychische Krankheiten zu
jahrelangen Krankenhausaufenthalten oder schweren Behinderungen führen
oder sogar tödlich enden, wie dies noch vor mehreren Jahrzehnten keine
Seltenheit war.
Bis zu den 1950er Jahren verbrachten schizophrene Menschen in ihrem
Leben insgesamt etwa sieben Jahre in Krankenhausbehandlung. Man stand
den psychischen Erkrankungen, insbesondere den Psychosen
mehr oder weniger hilflos gegenüber. Durch Einsatz von Psychopharmaka
konnte diese Zeit für stationäre Behandlung auf etwa sieben Monate
verringert werden.
Bei psychischen Störungen sind neben der medikamentösen Behandlung weitere Interventionen, zumindest begleitende Gespräche, wichtig. Häufig werden sowohl Psychopharmaka als auch Psychotherapie in Kombination eingesetzt.
Im Abschlussbericht der Bund-Länder Arbeitsgruppe "Betreuungsrecht"[1] zur 74. Konferenz der Justizministerinnen und - minister im Juni 2003 werden ab Seite 159 Psychopharmaka benannt, die wegen stark schädigenen Nebenwirkungen (Parkinsonoid und Spätdyskinesien) bei Behandlung von Betreuten als durch das Vormundschaftsgericht genehmigungsbedürftig eingestuft werden. Diskutiert wird besonders potente Psychopharmaka wie Leponex und Lithium, die Langzeitbehandlung mit Neuroleptika und Antikonvulsiva, z.B. Glianemon, Atosil und Neurocil, wegen der damit verbundenen Gefahr von Spätfolgen durch eine Liste ins Gesetz aufzunehmen, "um die bedenkenlose (unkontrollierte) Anwendung einzudämmen".
Siehe auch: Psychische Erkrankung, Psychiatrie, Psychopathologie, Antipsychiatrie, Zwangsbehandlung, Betreuungsrecht, Patientenverfügung