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Autor Thema: Krankenkasse  (Gelesen 1594 mal)
nettesmaedel
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« am: 16. Oktober 2005, 11:39:02 »

Hallo!

ich bin seit dem 13.9 krank geschrieben.und das arbeitslosengeld 1 bekomme ich noch bis zum 4.11.das heißt krankengeld auch nur bis zum 4.11.
jetzt schreibt mir die aok das meine arbeitsunfähigkeit beendet sei am 18.10.aber krank geschrieben bin ich trotzdem vom arzt erstmal bis zum 21.10.

was kann man da machen?ich versteh das ganze nicht so :-(
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Alien7283
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« Antworten #1 am: 16. Oktober 2005, 15:41:23 »

hmmm...ich verstehe dich da nicht ganz. wie kann denn die aok die arbeitsunfähigkeit beenden?

warst du bei einem vertrauensarzt oder gutachter von denen aus?

normalerweise steht dir 18monate lang krankengeld zu.....

wenn du die nutzt dann hast du danach wieder anspruch auf die restliche zeit alg1.

damit hast du erstmal ordentlich zeit gewonnen.

Zwinkernd
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nettesmaedel
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« Antworten #2 am: 16. Oktober 2005, 16:25:57 »

Ich kriege ja zur zeit arbeitslosengeld 1 seit über 5 monate.und die kriegen ja meine krankmeldung und da hatte ich ein beratungsgespräch wo alles beprochen worden ist hat halt fragen gestellt.
nach der Beratung bekam ich ein schreiben das meine arbeitsunfähigkeit beendet sei am 18.10 da ich wegen meiner erkrankung trotzdem in einer geschützen einrichtung arbeiten könnte.ich soll das dem arbeitsamt und dem arzt vorlegen.bin aber noch krank geschrieben.
ich würde eh nur bis zum 4.11 krankengeld kriegen hat die aok gesagt da nach dem 5.11 ich ja auch keine leistungen mehr beziehe über arbeitsamt.
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Alien7283
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« Antworten #3 am: 16. Oktober 2005, 16:42:04 »

also ich bin da auch kein fachmann aber mein gesunder menschenverstand sagt mir, dass du ziemlich verarscht wirst.

als erstes solltest du widerspruch einlegen dagegen, dass deine arbeitsunfähigkeit am 18.10 enden soll.

und ob du leistungen vom arbeitsamt beziehst oder nicht, das ist für die zahlung von krankengeld unerheblich (soweit ich weiss).

sieh mal - ich bin kurz bevor ich arbeitslos wurde krank geworden und somit bezieher von krankengeld. und weder arbeitgeber noch arbeitsamt zahlen für mich in die kasse ein. dennoch habe ich da den vollen anspruch auf 18 monate.
da solltest du dich mal bei unabhängigen institutionen genauer erkundigen oder poste mal hier unter dem board "behördenärger" oder wie das heisst. der wolfgang kennt sich da auch recht gut aus.....

lg
andreas.
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nettesmaedel
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« Antworten #4 am: 16. Oktober 2005, 16:46:39 »

Man hatte mir gesagt beim beratungsgespräch das ich ja eh kein geld bekommen würde weiterhin deswegen müsste das erstmal geprüft werden ob das weiter hinaus geht ab dem 5.11 halt dann.

und die wollen mich halt in so einer behindertenwerkstatt stecken weil sie sagen das könnte ich noch machen.aber das stimmt nicht.im moment seh ich mich nicht in der lage.

mit wem soll ich drüber reden`?
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wolfgang  
Gast
« Antworten #5 am: 16. Oktober 2005, 17:40:38 »

Hallo Nettesmädel,
eine Krankenkasse und auch das Arbeitsamt kann Dich nicht in eine WfB drängen. Auch dort muss eine Leistung gebracht werden. Wenn du zur Zeit Arbeitsunfähig bist kann Dir nach meiner Meinung nur Dein Arzt helfen, der Dich und Deine Krankengeschichte kennt.
Gegen den Bescheid der Krankenkasse, solltest du auf jeden Fall Widerspruch einlegen und Dir von Deinem Arzt eine Begründung schreiben lassen.
Wenn du finanziell dazu in der Lage bist, geh zum VDK und lass Dir dort von Profis helfen.

Herzliche Grüße
Wolfgang
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Uschi 2
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« Antworten #6 am: 04. November 2005, 12:49:29 »

xxxsorry

[Editiert am 4/11/2005 von Uschi 2]
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Beurteile einen Menschen nie nach seiner Fröhlichkeit, ich habe schon oft gelacht, um nicht weinen zu müssen,
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