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Angstnetz Forum
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Autor Thema: bin wieder da-reha ist um-ergebnis?-eine katastrophe  (Gelesen 7023 mal)
mabe-baby2
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« am: 25. Oktober 2005, 18:23:03 »

bin heute zurück gekommen-bis letzten freitag hieß´es in der reha ich muß berentet werden........am montag zum abschlußgespräch sagte man mir plötzlich ich werde als arbeitsfähig entlassen für 3 stunden täglich.........begründung...ich würde schon können ich wolle nur nicht........ich bin am ende und will nicht mehr...wie soll es nun nur weiter gehen.............
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ES GIBT IMMER EINEN WEG INS LEBEN
karlchen
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« Antworten #1 am: 25. Oktober 2005, 19:27:23 »

Hallo mabe-baby,

wichtig ist ob du bis zu 3 Stunden oder zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten kannst.

Bei nicht mehr als 3 Stunden gilst Du als voll erwerbsgemindert, d.h. Rentner mit "vollem" Bezug.

Setz Dich am besten mal mit deinem Versichertenältesten in Verbindung.

Bei Fragen kannst Du mich aber auch gerne anmailen. Bin seit 1.1. EU-Rentner.

Liebe Grüße und Kopf hoch

Karl(chen)
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*Nicht alle sind glücklich die glücklich scheinen, manche lachen nur um nicht zu weinen*
mabe-baby2
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« Antworten #2 am: 25. Oktober 2005, 22:53:46 »

hallo karl

ich bin für bis zu 3 std also 15 wochenstunden arbeitsfähig entlassen worden.war vorher seit januar au geschrieben...........was soll ich jetzt machen?.ich muß morgen zum arzt..was ist wenn er mich nicht wieder au schreibt
lg mabe
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Per Somnium
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« Antworten #3 am: 25. Oktober 2005, 23:23:39 »

Hallo mabe-baby2, also ich habe zwar im Moment meinen Kopf nicht ganz so fit, aber ich glaube mal Du darfst in der Woche auf 14,99999999 Stunden kommen, aber keinesfalls auf 15 Stunden.
Wenn das falsch ist bitte ich aber darum mir keine Flaschen an den Kopf zu werfen.
Ich gehe mal davon aus, das Du mit 3 Stunden täglich vollberentet wirst, wenn nicht .... Wiederspruch einlegen und Dich vertreten lassen.
MfG Per Somnium
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Querdenker passen oft nicht durch genormte Türen
Per Somnium
mabe-baby2
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« Antworten #4 am: 26. Oktober 2005, 07:06:36 »

danke für die liebe antwort.ich verstehe diesen zusammenhang nicht.....ich bin doch als arbeitsfähig aus der reha entlassen worden.......wieso könnte ich den trotzdem rente beantragen?
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Per Somnium
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« Antworten #5 am: 26. Oktober 2005, 08:34:26 »

Du schreibst ja das Du mit 3 Stunden arbeitsfähig entlassen bist ...... kannst Du von 3 Stunden Arbeit leben? Wer wird Dich einstellen?, alles Fragen die hier eine Rolle spielen, Du musst hier an dieser Stelle um Deine Zukunft kämpfen, deshalb lasse Dich beraten und nimm Dir nen Beistand, was Du jetzt versäumst kannst du nur schwer korrigieren.
LG Per Somnium
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karlchen
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« Antworten #6 am: 26. Oktober 2005, 10:16:27 »

Hallo mabe-baby,

bei bis zu 3 stunden bist du voll erwerbsgemindert, d.h. du würdest den vollen rentensatz bekommen.

ich sende Dir morgen mal was zu darüber, muss jetzt leider weg und komme erst sehr spät wieder.

Lass den Kopf ned hängen, es wird.

Liebe Grüße

Karl(chen)
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karlchen
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« Antworten #7 am: 27. Oktober 2005, 12:03:29 »

Hallo Mabe-baby,

wie versprochen noch die versprochenen Info´s.

Du solltest Dich aber auf jeden Fall mit deinem Versicherungsältesten in Verbindung setzen oder Dir einen anderen Beistand suchen.

Drücke Dir die Daumen.

liebe Grüße

Karl(chen)

Erwerbsminderung
Voll erwerbsgemindert ist derjenige, der weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann.
Teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann.

Bei voller Erwerbsminderung kann ein Anspruch auf die volle, bei teilweiser Erwerbsminderung auf die halbe Erwerbsminderungsrente vorliegen.

Versicherte, die noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können, das verbliebene Restleistungsvermögen wegen Arbeitslosigkeit aber nicht in Erwerbseinkommen umsetzen können, erhalten eine volle Erwerbsminderungsrente.

Für Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind, bleibt die Berufsunfähigkeit als möglicher Leistungsfall erhalten, das heißt sie genießen weiterhin Berufsschutz und können nicht auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden. Gegebenenfalls erhalten sie eine halbe Erwerbsminderungsrente auch dann, wenn sie in ihrem bisherigen oder einem zumutbaren anderen Beruf nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können.

Schau doch mal unter dem folgenden Linek nach, da findest Du noch ne Menge an Info´s.

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_22680/de/Navigation/Rente/Leistungen/em__renten__node.html__nnn=true


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Peter Pan
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« Antworten #8 am: 27. Oktober 2005, 16:22:01 »

Im Klartext:

1)
Wer weniger als 3Std. täglich arbeiten kann und das über 6 Monate hinaus, bekommt die volle Erwebsminderung-Rente (Meist auf Zeit, und dann muß neu beantragt/verlängert werden)!

2)
Wer mehr als 3Std aber unter 6Std. täglich arbeiten kann, bekommt die halbe Erwerbsminderungs-Rente. (Auf deutsch, Du kannst noch halbtags arbeiten, der Rest ist Rente, auch fast immer auf Zeit, dann muß neu beantragt/verlängert werden)!

3)
Wer mehr als 6Std. täglich arbeiten kann, bekommt gar keine Rente, pech!

Zu Punkt zwei:

Meint der Versicherungsträger/Gutachter/Reha-Anstalt/Kuranstalt/Badeanstalt/Ordnungsanstalt/Vollzugsanstalt (hihihi) das Du noch mehr als 3Std. arbeiten kannst, also halbe Erwerbsminderungs-Rente, joggt ein Versicherungsträger-Angestellter zum Kollegen im AA rüber und fragt (auf Berliner Art):

"...wir jeben der Fr. xxx die halbe Rente! Habt da den Arbeit für nen halben Tach für sie?..."

Wenn dann der AA-Angestellte sagt:

"...wat Arbeit??? Haste mal in de Zeitung jekuckt? Wir ham 5Mio Arbeitslose, wat soll ick mit nem halben Rentner hier???..."

...dann bekommst Du die volle Erwerbsminderungs-Rente zugesprochen da Du nicht mehr vermittelbar bist auch wenn nur die halbe Rente empfohlen war!

Also mach Dir nicht all zu viele Sorgen! Die halbe Rente reicht oft schon aus um die volle Rente zu bekommen, da kein Mensch nen halben Rentner einstellt!

Lieben Gruß Jörg Smiley
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mabe-baby2
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« Antworten #9 am: 27. Oktober 2005, 19:55:42 »

das war ja niedlich..............:-)...........dankeschön.nun haste mich doch echt zum schmunzeln gebracht................danke auch dir karl.supi info´s...........ihr seit spitze......
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mabe-baby2
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« Antworten #10 am: 28. Oktober 2005, 12:16:17 »

so.nun haben wir den salat..der arzt schreibt mich nicht weiter krank.das AA sagt ich bin mit den vielen einschränkungen nicht vermittlungsfähig..........und nun?..........wer zahlt jetzt für mich?...zahlt das AA meinen restanspruxch wenn ich als nicht vermittelbar gelte?
man man man.......ich dreh echt bald durch
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andystgt1
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« Antworten #11 am: 28. Oktober 2005, 18:51:28 »

ganz einfach mit 3 oder 4 stunden gilt der Arbeitsmarkt verschlossen das ja nu jedem bekannt. Ich darf sogar mein Gewerbe behalten und 345 euro dazu verdienen. Und hab nur 50 % beantragt, aber 100 bekommen.
Beantrage die Rente und sag dem AA du bist bereit 8 Stunden zu arbeiten.
Gruß
Andy
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Peter Pan
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« Antworten #12 am: 28. Oktober 2005, 18:57:30 »

Nochmal zum Verständnis:

Hast Du die Rente schon beantragt?

Wenn nicht, willst Du die Rente beantragen?

Gruß Jörg
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mabe-baby2
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« Antworten #13 am: 28. Oktober 2005, 20:32:07 »

ich wollte erst nicht.aber die ärzte haben mir erklärt das es nicht besser wird da ich nicht nur die pa´s und angst habe sondern viele massive körperlichen schäden...deshalb bin ich zur reha um den ersten schritt zu tun auf anraten der ärzte und der aok.das die mich als arbeitsfähig entlassen war für die ärzte und mich ein echter schock...........aber ich will natürlich trotzdem die rente beantragen weiß nur nicht ob das nach der beurteilung der reha noch sinn hat
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Peter Pan
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« Antworten #14 am: 29. Oktober 2005, 13:37:46 »

Dann mein Tip, meine damalige Vorgehensweise in der "Ich"-Form:

1) Ich habe die Rente 2004 beantragt!(sonst wirst Du nie wissen, ob Du sie bekommst oder nicht!!!)

2) Ich setzte mich SOFORT an den Tisch, und habe ein Dreizeiler an mein Renten-Versicherungsträger geschrieben mit den Worten:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Erwerbsminderungsrente.

Bitte senden sie mir alle notwendigen Anträge zu!

Ich bitte höflich um Eingangsbestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

Der scheidende Bundekanzler (hihihi)"

Das nennt man einen "Formlosen Antrag"! Bei evtl. später rückwirkenden Zahlungen wird nämlich der Eingangsstempel (Datum), dieses formlosen Antrags zu Grunde gelegt wie es bei mir der Fall war!

3) Dann bin ich zum AA gegangen und sagte, dass ich die Rente beantragt habe (Wie Andy ja oben auch schon geraten hat)! Denn solange das Rentenverfahren läuft, bekomme ich weiterhin ALG und bin weiterhin krankenversichert bis der Renten-Versicherer entschieden hat.

4) Dann ging ich zu  einem Anwalt der mit mir den eigentlichen Renten-Antrag ausfüllte (nachdem ich ihn vom Versicherer bekommen hatte), damit mir keine Formfehler unterlaufen, die das Verfahren unnötig verzögern könnten.

Dann!!!!!...war ich gefordert! Beweise-Beweise-Beweise ranschleppen!!!

ZB.:

Dann suchte ich alle Ärzte raus bei denen ich jemals gewesen war wegen meiner Erkrankungen und/oder den somatischen Nebenerscheinungen meiner Erkrankung! Dazu gehören auch Röntgenaufnahmen/Befunde usw., Selbsthilfe-Gruppen bei denen ich jemals gewesen war.

Dann habe ich sie alle angerufen oder war persönlich da mit der Bitte um eine Bestätigung (schriftlich), von wann bis wann ich bei ihnen in Behandlung war, warum (Diagnosen), und was deshalb unternommen wurde (Prävention)!

Das war besonders wichtig damit ich später einen persönlichen "Kranken-Karriere-Bericht" beim Versicherer einreichen konnte in dem ich u.a. auch klarstellte, ob die Prävention/en erfolgreich war/en oder nicht!

Selbstverständlich hab ich von ALLEN angeforderten "Beweisen" Kopien gemachen von denen ich je eine dem Renten-Antrag beilegte!

Ausserdem habe ich ALLE Psychotherapeuten angerufen und und habe mir   SCHRIFTLICH bestätigen lassen von wann bis wann ich bei ihnen in Behandlung war, weswegen und die Art der Therapie, zB. tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder VT ect.!

Auch hier habe ich Kopien gemachen und dem Renten-Antrag beigelegt!

Dann rief ich meine KK an und habe mir ein Freistellungs-Antrag auf Zuzahlung von Medikamenten zusenden lassen! Bei diesem Antrag ist ein Fragebogen für den Arzt dabei in dem er/sie bestätigen muß, ob ich chronisch krank bin! Das kann nur ein Arzt bejahen bei dem ich mindestens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal wegen der gleichen Erkrankung in Behandlung war/bin (und am besten geeignet wäre da der Psychiater! weil "Facharzt"!)!

Nachdem er mir positiv in dem Formular bestätigte, dass ich chronisch krank bin, habe ich diesen ausgefüllten Fragebogen 10x kopiert und eine Kopie den Unterlagen (Renten-Antrag), für den Versicherungsträger beigelegt (Beweis)!

Damit erschwerst man meiner Meinung nach dem Versicherer u.a. Erfolge vor Gericht, vorausgesetzt die chronische Erkrankung ist wirklich schwerwiegend und hat dem Verlauf (zeitlich) entsprechend eine schlechte Prognose/Verlauf! (Und das ist bei langjährigen (chronischen), psychischen Erkrankungen meist der Fall!)

Den Rest (Original), sendete ich der KK zurück!

Wie ich dann weiter gemacht habe, erzähle ich Dir, wenn Du alle "Beweise" zusammen hast!

Dann kommt nämlich der wichtigste Teil! *gg*

Lieben Gruß Jörg Smiley

  Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß dies hier KEINE Rechtsberatung ist und das Geschriebene hier ausschließlich auf persönlichen Erfahrungen basiert, die ich gemacht habe!
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mabe-baby2
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« Antworten #15 am: 29. Oktober 2005, 18:00:24 »

vielen dank...........du hast mir ein gutes gefühl gegeben
gruß leika
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karlchen
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« Antworten #16 am: 29. Oktober 2005, 22:25:09 »

Hallo Mabe-Baby2,

noch schneller geht es  wenn du zum Versicherungsältesten gehst, entweder hat er eine Sprechstunde bei der Gemeinde oder bei den Krankenkassen. Dann zählt das Datum, wann Du bei ihm warst als Eingang und er füllt mir Dir gemeinsam den Antrag aus.
Habe es selbst so gemacht und er hat mir auch die Kopien beglaubigt, kostenlos.

Liebe Grüße

Karlchen
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Daniela  
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« Antworten #17 am: 30. Oktober 2005, 10:40:23 »

Hallo Leika!

Schade, dass wir uns in Bad Salzuflen nicht getroffen haben!
Bin bis heute abend noch "beurlaubt" und muss heute abend wieder da sein! Am 08.11. habe ich dort meinen letzten Tag!
Hattest Du auch diesen Test"Diagnostik" machen müssen, wegen der Berentung?
Ich habe ihn morgen und habe schon tierisch Angst davor!
Falls Du dies heute noch liest ( vor 16.00 Uhr , denn danach gehts wieder ins Lipperland... ;-((   ) würde ich mich freuen, wenn du mir etwas darüber erzählen würdest!

Liebe Grüsse Dani
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mabe-baby2
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« Antworten #18 am: 31. Oktober 2005, 17:38:14 »

hallo ihr lieben
ich habe eine frage..ich bin im moment wieder krank geschrieben(die rehaeinrichtung hatte mich ja als gesund entlassen)allerdings wegen einer schweren atemwegserkrankung.......seit 26.10.05 bin ich wieder beim arbeitsamt gemeldet und seit diesem tag auch wieder krank geschrieben..........mir stehen noch 161tage arbeitslosengeld zu.............was ist wenn ich in 4wochen(erst dann habe ich die erforderlichen befunde zusammen) erwerbsminderungsrente einreiche?.......was ist wenn die 161 tage vorbei sind und ich bis dahin keinen bescheid über den rentenantrag bekommen habe?....bekomme ich dann für die dauer des rentenantrages geld vom arbeitsamt?....................


noch ne frage........mein neurologe hat dem arbeitsamt geschrieben das er die gesundschreibung durch die reha-einrichtung für falsch hält und mich weiter als arbeitsunfähig einstuft.er empfielt das einschalten eines unabhängigen gutachters............was ist wenn der gutachter die arbeitsunfähigkeit bescheinigt?.zahlt dann das arbeitsamt überhaupt noch?


sorry das ich soviel frage aber ich werd echt noch gänzlich verrückt............leika
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« Antworten #19 am: 03. November 2005, 07:32:59 »

kann mir denn keiner helfen?-bitte
gruß leika
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Peter Pan
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« Antworten #20 am: 03. November 2005, 09:07:12 »

Hallo Leika!

1)
Wie schon gesagt, ich würde an Deiner Stelle jetzt die Rente beantragen! Das AA bezahlt so lange bis der Renten-Versicherungsträger entschieden hat, auch wenn es über Deine 161 Tage hinaus geht, so wars bei mir und sollte auch bei Dir so sein.

Gleichzeitig kann ich Dir den VdK empfehlen. Die haben Anwälte für das Sozialrecht und mit den kannst Du auch den Rentenantrag ausfüllen und weitere Fragen klären. So hast Du die rechtlichen Informationen aus erster Hand.

2)
Das Dein Neurologe das gemacht hat finde ich persönlich gut! Wenn Du jetzt die Rente beantragt hast, solltest Du dem AA eh bescheit geben das Du den Renteantrag am laufen hast. In diesem Fall macht das AA erstmal Deine Akte zu und wartet (wie schon gesagt), bis der Rententräger entschieden hat, wie bei mir.

Tip: Wenn Dein Neurologe/Psychiater so gut drauf ist, dann laß Dir mal von ihm bestätigen das Du chronisch krank bist! Ausserdem soll er Dir mal ein aussagekräftiges Attest schreiben mit allen ICD-10 Nummern die Deine und vor allem Deine psychischen Erkrankungs-Merkmale betreffen.

Die legst Du dann dem eigentlichen Rentenantrag bei!!

Lieben Gruß Jörg Smiley
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« Antworten #21 am: 03. November 2005, 09:26:49 »

danke .ich drück dich jetzt gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa anz doll....................du bist klasse.lg leika

ich schreibe dir noch ne persönl.mail
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« Antworten #22 am: 03. November 2005, 09:55:24 »

Keine Ursache Leika! *ggg*

Wenn ich helfen kann tue ich das gern!

Ich und viele andere hier wissen um diesen harten Weg bis zur Rente!

Ich habe selbst seinerzeit jeden Tag meine Hemden durchgeschwitzt vor Aufregung/Angst bis der Renten-Entscheid endlich da war!

Heute grinse ich drüber! Damals wäre ich fast gestorben vor Aufregung

Gruß Jörg Smiley
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« Antworten #23 am: 05. November 2005, 10:19:52 »

so das wars.............alles zu ende....das arbeitsamt hat meinen antrag auf alg abgelehnt da ich nach der bescheinigung(nicht au-schreibung) meines arztes weiterhin krank bin...............ich bin nicht mehr versichert...kein geld mehr....keiner will mich mehr haben...es ist vorbei
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« Antworten #24 am: 05. November 2005, 10:27:24 »

Liebe Leika,

nichts ist vorbei. Es wird einen Weg geben.

Leg Einspruch ein und die Idee von Jörg mit dem VdK ist klasse, hätt ich selbst drauf kommen müssen.

Leika, es gibt noch die Möglichkeit der Grundsicherung, zur Überbrückung die Sozialhilfe, die übernehmen auch die KV. Bin mir aber ned sicher.

Lass den Kopf ned hängen, auch wenn es im Moment Dunkel ist. Es wird wieder hell.

Drücl dich mal ganz feste.

Liebe Grüße

karlchen
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