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Autor Thema: Wiedereingliederung und Krankengeld  (Gelesen 714 mal)
Alisia
Beginner
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Beiträge: 2


« am: 20. Oktober 2006, 19:06:29 »

Hallo zusammen,

ich habe in rechtliches Problem. Mein Mann hat mit Genehmigung der Krankenkasse nach längerer Krankheit an einer Wiedereingliederungsmaßnahme teilgenommen, d.h. er hat anfangs 2 Std./Tag, dann 2 Wochen 4 Std./Tag gearbeitet und musste dann aber wieder krank geschrieben werden.

Seine Chefin wollte ihm gutes tun und hat ihm für die gearbeiteten Stunden anteilig Gehalt gezahlt. Die Krankenkasse steht jetzt auf dem Standpunkt Wiedereingliederung heißt er ist arbeitsunfähig, man versucht zu arbeiten, der Arbeitgeber kann aber muss nicht Gehalt zahlen. Und man bekommt für die gesamte Zeit Krankengeld. Und wenn der Arbeitgeber was zahlt zieht die Krankenkasse das einfach vom Gesamt-Krankengeld ab.

Für uns heißt das jetzt unterm Strich kommt wieder "nur" das Krankengeld raus obwohl das anteilig ausgezahlte Gehalt höher war als es das anteilige Krankengeld für diese Stunden gewesen wäre. Die Krankenkasse hat sich eine Menge Geld gespart und zusätzlich wurden eine Menge Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (ja sinnigerweise auch an die KK) bezahlt und der Arbeitgeber hatte eine Menge Kosten umsonst .

Kennt einer von euch das? Ist das rechtlich so in Ordnung?

Dass das Krankengeld gekürzt wird ist für mich ja nachvollziehbar. Aber darf die Krankenkasse alles was bezahlt wurde einfach abziehen oder muss hier eine genaue Umrechnung erfolgen? Es käme nämlich was ganz anderes dabei raus wenn die KK sagen würde Gesamtstunden im Monat wären gewesen 150, gearbeitet wurden 50, also bekommst du anteilig für 100 Krankengeld.

Es wäre toll, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.  

Liebe Grüße
Alisia
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