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Autor Thema: Krankengeld nach ALG I - wie ist man Krankenversichert?  (Gelesen 3065 mal)
Monika
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Beiträge: 65


« am: 26. November 2006, 09:37:53 »

Hallo,

meine Freundin bezieht nach ALG I jetzt Krankengeld. Nun hat die AA geschrieben, sie ist von dort nicht mehr krankenversichert und soll sich freiwillig versichern. Ist man denn nicht automatisch durch die Krankenkasse weiterversichert und hat erst ein Problem wenn z.B. der Arzt die AU nicht verlängert und der medizinische Dienst einen wieder gesund schreibt.?
Außerdem hat meine Freundin eine zweijährige Tochter die mitversichert ist. Warum schreibt das AA so etwas?

Schon einmal vorab danke für Eure Beiträge.
Monika  
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Ciao und herzlichen Dank.

Monika
sternschnuppe
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Beiträge: 218


« Antworten #1 am: 26. November 2006, 10:55:14 »

Hallo Monika,

wegen Krankenversicherung sollte sich diene Freundin am besten gleich an ihre Krankenversicherung wenden.

Mein letzter Stand ist, das man eine gewisse Zeit Nachversicht ist.
Ich weis aber nicht ob das noch so ist.

Also bei der Krankenkasse direkt nachfragen.

Gruss
Sternschnuppe
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loope
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Beiträge: 209



« Antworten #2 am: 03. Dezember 2006, 01:07:34 »

Hallo Monika.

Deine Freundin bezieht nach ALG1 Krankengeld. Ich gehe einmal davon aus das es sich um eine gesetzliche Krankenversicherung handelt. Das heißt aber auch das sie noch während ALG1 krank geworden ist. Während des Krankengeldbezuges bei einer gesetzlichen Krankenversicherung bist Du auch selbstverständlich wieder über diese krankenversichert.

Wenn die Arbeitsagentur Jemanden aus ALG1 entläßt müssen Sie laut SGB auf die Folgen hinweisen. Deine Freundin ist momentan halt über die KK versichert und nicht über das AA. Trotz aller Anspruchsfristen gibt es ja da noch den medizinischen Dienst der diese Anspruchsfristen dramatisch verkürzen kann. Es soll hier auch Gutachten nach Aktenlage geben die einen gesundschreiben. Und dann kommt da dieses plötzliche Problem:" Keine Einnahmen mehr".

Dann muß Deine Freundin zu ALG2 und ist dann aber auch wieder krankenversichert. Aber Hartz 4 hat auch so seine Tücken.
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Dieser Kommentar ist stets nur meine Meinung und stellt niemals eine Rechtsberatung dar.

Alles wird gut. So oder so.

Mit freundlichen Grüßen
Loope
Monika
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Beiträge: 65


« Antworten #3 am: 03. Dezember 2006, 09:56:52 »

Hallo Loope,

Danke für die Antwort. Angenommern der Medizinische Dienst schreibt sie morgen gesund, ist sie dann übermorgen nicht mehr krankenversichert? Gibt es da Übergangsfristen? Aufgrund Ihrer schlechten Psyche geht sie auch immer verspätet zum Arzt. Manisch-Depressive Menschen sind halt so. Das kann doch ins Auge gehen, immerhin hat sie noch eine kleine Tochter, die aufgrund eines GEN-Defektes nicht gesund ist.

Ciao Monika
 
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Ciao und herzlichen Dank.

Monika
loope
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Beiträge: 209



« Antworten #4 am: 03. Dezember 2006, 22:52:53 »

Hallo Monika.

Die AA muß auf eventuelle Folgen hinweisen, da sie während ihrer Nichtzuständigkeit ja auch keinen weiteren Einblick hat.
Momentan ist Deine Freundin ja über die Krankenkasse krankenversichert. Da kriegt sie ja auch Krankengeld. Dieser Bezug entfällt natürlich mit Gesundschreibung. Aber es ändert sich nur die Trägerschaft. Über ALG2 ist sie dann auch wieder krankenversichert. Deine Freundin sollte hier aber zeitlich nicht "schlampen".

Übergangs,- sowie Nachversicherungsfristen bitte direkt bei KK erfragen.

Liebe Grüße
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Dieser Kommentar ist stets nur meine Meinung und stellt niemals eine Rechtsberatung dar.

Alles wird gut. So oder so.

Mit freundlichen Grüßen
Loope
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