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Autor Thema: Wer kann mir weiterhelfen,EU-Rente?  (Gelesen 5805 mal)
soulmen
Juniormember
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Beiträge: 13


« am: 28. November 2006, 12:49:16 »

Hallo zusammen

Befinde mich seit 11 Wochen in einer Psychosomatischen Reha-Klinik.Leide seit 30 Jahren unter rez.Depression,Angst-Attacken und sozialer Phoebie.Habe schon einige Klinik und Reha-Massnahmen hinter mir.

Im Moment läuft ein Sozialplan in meiner Firma.Das heisst für mich nach Recherchen ,das ich im Januar gekündigt werde und dann 8 Monate Kündigungsfrist habe.danach würde ich ALG 1 für 12 Monate bekommen.Von der Reha-Klinik habe ich Unterstützung in Bezug auf Teilerwerbsminderungs-Rente.Ich habe einen Gdb von 50% seit 1988 und werde im Januar 50 Jahre.

Meine Frage ,wann ist der beste Zeitraum um die Teilerwerb und dann die Vollerwerbsminderungs-Rente einzureichen,oder kann ich die Zeit noch durch Krankheit strecken.

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eulenfuss
Gast
« Antworten #1 am: 28. November 2006, 12:53:05 »

hi

die antragstellung würde ich an deiner stelle sofort machen und dann gleich auf volle erwerbsminderung.

die mühlen der bürokratie mahlen sehr sehr langsam.

bei mir war es damals auch nach sozialplan, die kündigung.

aa und auch versorgungsamt wurden in diesen fall um stellungnahmen gebeten und stellten beide negativdiagnosen und gaben mir den rat volle rente zu beantragen.

mfg
[[editby=eulenfuss=1164715267]]
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soulmen
Juniormember
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Beiträge: 13


« Antworten #2 am: 28. November 2006, 13:01:00 »

Vielen Dank für deine Antwort
Aber z.B. 8 Monate auf das volle Gehalt zu verzichten?Wir finanzieren eine Eigentumswohnung,und da bricht finanziell einiges weg.
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eulenfuss
Gast
« Antworten #3 am: 28. November 2006, 13:02:31 »

hi

meines wissens hat das eine nichts mit dem anderen zu tun.

du kannst volle kündigungsfrist ausschöpfen und nebenher antrag laufen lassen

mfg
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soulmen
Juniormember
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Beiträge: 13


« Antworten #4 am: 28. November 2006, 13:19:50 »

Das hört sich gut an.

Zu meinem Erstaunen musste ich bei der Entlassung
über den vorzeitigen Befund staunen.Nicht gesund entlassen aber arbeitsfähig.
Was nur immer das heissen soll.
Im Entlassungsgespräch teilte man mir mit,das ich in Teilerwerbsrente unterstützt werde.
Nun bin ich seit ein paar Tagen aus der Reha entlassen und vom Psychiater krankgeschrieben,bis der
Entlassungsbericht da ist.

Mfg
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juergengrisu
Gast
« Antworten #5 am: 28. November 2006, 16:15:28 »

Hallo soulmen

Ich gebe dir den Tip wie die anderen hier beantrage Volle EM Rente ( nur schlecht mit deinem Entlassungsbericht)
Aber bei so langer Klinikaufenthalt ist mehr drin genauerer Bericht die sollten dich unterstützen was die Volle EM Rente angeht!
Ich selbst hatte auch unterstützung die die Psychosomatische Klinik Bad Bramstedt die haben geschrieben ,,auf Dauer AU'' bin 100% habe B-G-RF und jetzt DAuerrente wegen 16 Diagnosen Chron.PTBS Trauma Tumor im Kopf usw.....

nimm den VDK zur Hilfe...die helfen dir

Gruß
Jürgen
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soulmen
Juniormember
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Beiträge: 13


« Antworten #6 am: 28. November 2006, 16:42:56 »

Vielen Dank Jürgen

Das ist sehr aufbauend.
Der Witz bei der ganzen Sache ist.
4 Wochen genehmigte Reha , 4 x 2 Wochen Verlängerung.
Am Anfang stand voll Arbeitsfähig,nach meiner ersten Verlängerung und konsequenter Nachfrage dann Unterstützung in der Teil-EU.
Am Ende haben die mir noch weitere Verlängerungen angeboten.
Mit welchem Hintergrund?
Dann dieser Kurzentlassungs-Brief mit Diagnose.
Ich habe die Herrschaften oft konfrontiert mit der Frage der Quoten-Erfüllung gegenüber ihrem Träger.
Du kannst dir ja denken was dabei heraus kam.
Die Sekundäre Seite,sprich körper hat die garnicht interessiert.Ich hatte einen Herzinfarkt,Magen OP,
Bandscheibenauflösung usw.

Aber so ist das,
mfg
uwe
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loope
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Beiträge: 209



« Antworten #7 am: 29. November 2006, 01:52:24 »

Hallo Soulmen

Grundsätzlich haben wir es ja mit 6 finanziellen Größen zu tun:

1.   Nettogehalt
2.   Krankengeld
3.   volle Erwerbsminderungsrente
4.   halbe Erwerbsminderungsrente
5.   eventuell vorhandene betriebliche Absicherung
6.   eventuell vorhandene private Absicherung

Ich gehe davon aus das Du diese Summen alle präsent hast. Wenn nicht dringend eruieren.
Nettogehalt und Krankengeld sind auf jeden Fall klar, hast Du ja schon bezogen. Oder hast Du besondere Regeln? Beamter, öffentlicher Dienst?

Noch eine Eingangsfrage: Wenn die halbe Erwerbsminderungsrente befürwortet wird - Sollst Du auch nur halb entlassen werden?
Du erwähnst irgendwo oben das die Hypothek der Eigentumswohnung ein Problem werden könnte. Dies ist sicherlich richtig. Das macht aber bei der Betrachtung einer eventuellen Verrentung keinen Sinn. Denn die Fakten kommen wie sie kommen und nehmen keinerlei Rücksicht auf Deine private Situation. Ist leider so.

Für mich klingt das momentan so, das man sich von Dir trenen möchte und eine halbe Erwerbsminderungsrente befürwortet werden soll. Dein Arbeitgeber hat hier nun überhaupt nichts zu befürworten. Dies weißt Du wie ich das heraus höre aber.

Deine Entlassung als arbeitsfähig aber nicht gesund hat einen wichtigen Hintergrund. Wenn Du arbeitsfähig bist darfst Du Dich auch bei Deiner Agentur für Arbeit melden. Wenn Du arbeitsunfähig bist bekommst Du von denen gar nichts. Die haben für Prüffälle auch einen eigenen medizinischen Dienst.  Wenn man es zeitgleich mit der Arbeitsagentur und der Deutschen Rentenversicherung zu tun hat ist es immer so ein wenig wie der Ritt auf der Rasierklinge.

Du wirst also mit 8 monatiger Kündigungsfrist entlassen. Das heißt zu Ende August 2007. Deinen normalen 78 wöchigen Krankengeldanspruch wirst Du dann wohl verbraucht haben. Dies sind im Regelfall 1,5 Jahre Lohnfortzahlung inbegriffen. Auf diese Krankheit hast Du in den nächsten 1,5 Jahren keinen Leistungsanspruch mehr. 3 Jahre gesamt mit einer Diagnose.

Du hast also nun 8 Monate Kündigungsfrist bei normalerweise vollem Netto. Abfindung?
Dann gehst Du zur Arbeitsagentur für 12 Monate.
18 Monate krank, + 8  Monate Gehalt, + 12 Monate ALG1 = 38 Monate = über 3 Jahre.

Da Du über die Arbeitsagentur krankenversichert bist baust Du ja neue Ansprüche auf. Wenn Du also im 12. Monat ALG 1 krank würdest hättest Du abermals Anspruch auf 18 Monate Krankengeld. Du mußt hier aber mit dem medizinischen Dienst rechnen. Dieser Weg wird einem nicht einfach gemacht. Gefälligkeitsgutachten zu Gunsten der Krankenkasse soll es geben. Dann stehste da. Ist nervlich nicht wirklich prickelnd.

Wirst Du also im letzten Monat Deiner Arbeitszeit mit was Neuem zufällig krank hast Du auch wieder Anspruch. Auch hier MDK. Hast dann aber immer noch den Anspruch der 12 Monate ALG 1 im Rücken.

Halbe Rente bringt Dir aber auch nicht wirklich viel. Für die andere Hälfte bist Du dann zwar vermittelbar ist mit 50 aber ja auch so ein Thema.

Mal kurz zum Arbeitsrecht. Ich gehe einmal davon aus das es sich um eine nicht abwendbare klare Kündigung durch Deinen Arbeitgeber handelt. Nicht etwa um ein beiderseitiges Einvernehmen oder Ähnliches. Wenn doch, dann sofort zu Rechtsanwalt. dieser sollte aber auf Arbeitsrecht spezialisiert sein. Es geht dann einfach um zu große Summen. Du brauchst vor allem Waffengleichheit.

Mit 50% Schwerbehinderung unterliegst Du einem besonderen Kündigungsschutz. Nie vergessen!!!

Der Euphorie meiner Vorredner die volle EMR zu beantragen möchte ich mich so pauschal nicht anschließen.
Empfehlen möchte ich sie Dir wohl auch. Sie sollte medizinisch aber begründbar sein. Aber wer kann das zuerst einmal besser beurteilen als Du? Die halbe Rente bringt Dich aber ohne Arbeitsplatz in echte Nöte. Bitte guck zuerst einmal auf das Arbeitsrecht. Alles Andere danach.

Desweiteren empfehle ich Dir in den VDK einzutreten. Für ca. 4 ? im Monat hast Du bei denen eine absolut tolle Rechtsberatung in allen Deinen Rentenangelegenheiten. Die Adresse findest Du in Deinem Telefonbuch oder Internet.

Bei den von Dir geschilderten Krankheiten wundert es mich ein wenig das man bei Dir nur die halbe EMR unterstützt. Woran liegt's?
[[editby=loope=1164847032]]
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Dieser Kommentar ist stets nur meine Meinung und stellt niemals eine Rechtsberatung dar.

Alles wird gut. So oder so.

Mit freundlichen Grüßen
Loope
kallisto
Gast
« Antworten #8 am: 29. November 2006, 05:21:51 »

hallo,


bravo loopi, das hast du perfekt und meisterhaft  dargelegt, dir soulman kann ich nur dringend ans herz legen, loopis anregungen zu folgen.


ps: an loopi
(liebe grüße von den baers)

kallisto
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soulmen
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« Antworten #9 am: 29. November 2006, 10:23:30 »

Hallo
Ich war ganz gerührt über diese Ausführungen.
Vielen Dank an alle
Mfg
Uwe
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loope
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« Antworten #10 am: 30. November 2006, 01:22:18 »

Hallo Soulmen.

Wenn ich Dir bis hierher ein wenig weiterhelfen konnte dann freut mich das.

Aber eins muß ich nun doch einmal erklären:

In diesem Forum habe ich mich angemeldet, da ich zuerst interessiert mitgelesen habe und erkannte das ich 1. nicht alleine in einer suboptimalen Situation stecke und hin und wieder entdeckte das mein "Halbwissen" ab und zu helfen könnte. Habe hier ja auch lernen können. Man ist einfach nicht allein und kann sich austauschen.

Diesen Meinungsaustausch möchte ich aber ausschließlich in diesem Forum vornehmen um ihn auch mit anderen Forumsmitgliedern tätigen zu können. Mir geht's auch nicht um Fun, sondern ich möchte mich hier ernst,- sowie gewissenhaft einbringen.

Es gibt schon einmal Dinge die man nicht veröffentlicht wissen möchte. Dafür gibt es dann in diesem Forum die persönlichen Mitteilungen. Was mir hier mitgeteilt wird unterliegt für mich natürlich dem Datenschutz. Umgekehrt erwarte ich das ja auch! Ein wenig hat dies in all seiner Anonymität dann wohl doch auch mit Vertrauen zu tun. Bilde Dir halt eine Meinung von mir

Da ich einen Rest Anonymität behalten möchte werde ich mich niemals direkt an private E-Mailadressen wenden. Man möge mir dies verzeihen. Ist aber eine meiner Spielregeln.
[[editby=loope=1164847056]]
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Mit freundlichen Grüßen
Loope
loope
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« Antworten #11 am: 30. November 2006, 01:34:57 »

Hallo Kallisto.

Ein Lob hört man doch gerne. Viele  Grüße.
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Mit freundlichen Grüßen
Loope
Monika
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« Antworten #12 am: 02. Dezember 2006, 22:04:06 »

Hallo Soulmen,

ich weiß ja nicht wo Du beschäftigt bist und wie groß die Firma ist. Wenn im Sozialplan Abfindungen gezahlt werden bzw. noch eine Betriebsvereinbarung vorhanden ist, dann könnte geregelt sein, daß bei Berentung die Abfindung weg fällt. Dann hättest Du die Rechnung ohne den Wirt gemacht.
Kommt die Rente durch und Du hast noch Gehalt bekommen, dann hat Dein AG sogar noch Rückforderungsansprüche. Heimlich läuft da nichts.

Im Großen und Ganzen schließe ich mich ansonsten der Meinung von loope an. Nur mit der Krankschreibungsmöglichkeit von 78 Wochen im aktiven Arbeitsverhältnis, wäre ich in der freien Wirtschaft vorsichtig. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit Dich krankheitsbedingt zu kündigen und dafür gibt es grundsätzlich keine Abfindung. Bei Klage und guten Richter vielleicht 5.000,00 ?.

Und nun zum Versorgungsamt. Klar hast Du einen gewissen Kündigungsschutz, aber wenn der AG die Quote hält, dann sieht es gar nicht mehr so gut aus. Außerdem mußt Du nachweisen, daß ein  freier Arbeitsplatz für Dich vorhanden ist. In der freien Wirtschaft muß der AG keinen Arbeitsplatz schaffen (keine Ahnung wie es im öffentlichen Dienst ist). Sicher es gibt den Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung, aber was meinst Du, wen die vertreten? Der Betriebsrat vertritt den Betrieb (steckt schon im Wort).

Ich bin nach gut 28 Jahren betriebsbedingt gekündigt worden, habe aber die vielen Exemplare von Aufhebungsverträgen nie unterschrieben. Außerdem habe ich mich mit einem GDB von 40% gleichstellen lassen, also unterlag dem Versorgungsamt. Durch das aussitzen habe ich mein Arbeitsverhältnis noch ca. 3 Jahre verlängern können. In dieser Zeit hatte ich vorher aber noch eine Änderungskündigung, habe geklagt und gewonnen. Gesundheitlich bin ich allerdings stark angegriffen, denn es gab Mobbing ohne Ende. Man ist Einzelkämpfer!

Bei meiner Änderungskündigung waren in der Klageabschrift die freigestellten Betriebsräte Zeugen des AG!!! Die Stellungnahmen des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung für das Versorgungsamt waren im Text fast identisch.

Heutzutage in der Rezession freuen sich die Betriebsräte und die Schwerbehindertenvertretungen, daß sie einen gewissen Kündigungsschutz haben. Sie singen das Lied des Arbeitgebers. Dessen Brot ich eß, dessen Lied ich sing.

Das wissen auch die Fachanwälte für Arbeitsrecht. Die große Firma in der ich beschäftigt war, ist kein Einzelfall.

Wenn Dich die Klinik für teilweise EM vorgeschlagen hat, dann gebe ich Dir den Rat, den Rentenantrag in der Arbeitslosigkeit zu stellen. Falls dem entsprochen wird, dann bekämst Du die volle EM-Rente, weil Du Teilzeit nicht zu vermitteln bist. Auf dem AA aber Vollzeit arbeitssuchend melden, sonst gibt es nur ALG für Teilzeit!

Und loope hat auch Recht mit dem AA kann es in Streß ausarten. Mit gutem Arbeitslosengeld und einem GDB kann man da schon auffällig sein (kommt auf das Amt an). Man kann denjenigen ja auch an den Rententräger abschieben, z.B. Umschulung. Ich bekomme gutes Arbeitslosengeld und werde da gerade weiter traktiert. Habe in ersten vier Monaten Arbeitslosigkeit jetzt den dritten Arbeitsvermittler und siehe da, jetzt kümmert sich eine REHA-Beraterin um mich. Meine Gleichstellung habe ich mit dem Ausscheiden vom Arbeitgeber verloren, aber das AA sagt einmal gleich gestellt, immer gleich gestellt. Denn jetzt kann man behaupten, ich sei aufgrund meiner Behinderung nicht vermittelbar. Und die REHA-Sachbearbeiterin hat so einige Möglichkeiten was sie einem noch alles "Gutes" tun kann.  

Ich hoffe, das meine persönlichen Erfahrungen Dir weiterhelfen konnten.

Viele Grüße Monika
[[editby=Monika=1165147536]]
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Ciao und herzlichen Dank.

Monika
loope
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« Antworten #13 am: 03. Dezember 2006, 00:02:36 »

Hallo Soulmen.

Du solltest Monikas Beitrag unbedingt zur Meinungsfindung hinzunehmen. Ich sehe meinen Beitrag als Kommentierung des realen geltenden Rechtes. Monika bestätigt dieses ja auch.

Monikas Hinweise auf die reale Ausführung dieses Rechtes sind schon erschreckend real existierende Praxismuster. Recht haben und Recht bekommen ist tatsächlich nicht immer möglich. Deshalb sollte man schon auf die "Waffengleichheit" schauen.

Liebe Grüße Soulmen von Loope


Hallo Monika.
Erst einmal ein Kompliment. Super Beitrag und zwar aus dem Leben!

In fast allen Dingen hast Du leider recht, aber theoretisch dürftest Du in vielen Punkten einfach kein Recht haben. Aber das ist wohl der berühmte Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

Eigentlich müßte ich Dir sagen: "Sorry, aber es gibt für Schwerbehinderte kein krankheitsbedingtes Kündigungsrecht. Dies ist sachlich auch so festgeschrieben. Aber Du hast recht: Abhängigkeiten, Seilschaften etc. (Siehe VW)

Dein Hinweis auf Abfindungsauschlußmöglichkeiten durch Tarifrecht, Betriebsvereinbarung etc. finde ich wichtig. Daran hatte ich z.B. einfach nicht gedacht. Sollte man individuell schon klären.

Dein Hinweis auf ressesionsbedingtes Verhalten von Betriebsräten ist nicht weg zu diskutieren.

Eines sehe ich jedoch ein wenig anders.
Einen Rentenantrag möchte ich lieber aus Krankheit denn aus Arbritslosigkeit stellen. Wenn ich dann die Wahl habe.

Nochmals danke für Deinen Beitrag

und liebe Grüße
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Mit freundlichen Grüßen
Loope
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« Antworten #14 am: 03. Dezember 2006, 10:42:19 »

Hallo Loope,
hallo Soulmen,

danke für das Kompliment. Sehr richtig der Hinweis mit der Arbeitslosigkeit. Ja, es ist ein Ritt auf der Rasierklinge. Aber wer sagt denn, das jetzt der Rentenantrag bewilligt wird? Also ich empfehle am Anfang der Arbeitslosigkeit (vor Einladung des Arbeitsvermittlers) von einem Facharzt für Nervenheilkunde in die AU gehen und so lange wie möglich krank schreiben lassen. Lange AU funktioniert hier wahrscheinlich nicht, da die Krankenkassen hier hellwach sind und ziemlich zügig den medizinischen Dienst einschalten (ist ein klassischer Fall).

Der Rentenantrag in der Arbeitslosigkeit kann die Folge haben, daß das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Wer das eine will, muß leider das andere mögen.

Falls ein Rentenantrag im aktiven Arbeitsverhältnis keine Abfindung gefährdet, ist AU auch kurz vor dem Ausscheiden sinnvoll, da das Krankengeld höher ist. Auch hier ist die Krankenkasse hellwach.

AU-Datum kann in einer bestimmten Konstellation die Bedeutung haben, daß es als Datum für den Renteneintritt gewertet wird.

Ich hoffe, ich habe nicht allzu sehr verwirrt.

Liebe Grüße Monika
[[editby=Monika=1165147601]]
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Ciao und herzlichen Dank.

Monika
loope
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« Antworten #15 am: 03. Dezember 2006, 23:03:29 »

Hallo alle Zusammen.

Meines Wissens nach gilt ausschließlich der Monat des Antragsdatums als Renteneintrittsdatum. So wenn sie denn genehmigt wird.
Eine andere Konstellation ist mir nicht bekannt, würde mich aber interessieren.
Eine gekürzte Arbeitslosengeldzahlung durch Rentenantrag kenne ich auch nicht. Wann ist das so?

Liebe Grüße
[[editby=loope=1165183475]]
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« Antworten #16 am: 03. Dezember 2006, 23:44:38 »

Hallo Loope,

hatte von einem BFA-Mitarbeiter folgendes gehört: Rentenbeginn grundsätzlich ab Antragseingang (nur noch bei aufgehobenen Restleistungsvermögen).

Haken: Da fast alle Renten als befristete Zeitrente gewährt werden, ist der Rentenbeginn ein halbes Jahr (ab 7. Monat) nach Antragstellung. Sparmaßnahme, war mal anders.

Wenn der Rentenantrag innerhalb der ersten drei Monate der AU gestellt wird, dann Rentenbeginn ab AU-Datum. I.d.R. gehört AU und Berentung auch zusammen, es ist nicht die AU bei Grippe gemeint.

Info ist ca. 1 1/2 Jahre alt, ich gehe davon aus, daß es noch so ist.  Bei langen Erkrankungen und schon einigen AU's könnte das für den Einen oder Anderen ja sinnvoll sein.

Loope, Du hast hier mal geschrieben, daß man sich hier gegenseitig unterstützt. Ich habe an Dich an eine private PM geschrieben und würde mich freuen, wenn ich dazu eine Antwort bekäme. Wenn Du nichts persönliches schreiben möchtest, dann sei so nett, teile es mir mit. Ich schätze Offenheit.

Ciao Monika
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Ciao und herzlichen Dank.

Monika
loope
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« Antworten #17 am: 07. Dezember 2006, 00:42:07 »

Hallo Monika.

Nun habe ich einige Male versucht Dir eine PM zu schicken.

Kann diese aber bei mir dann nicht sehen. Woran liegts?

Sind die überhaupt bei Dir angekommen.

Bitte antworte mir.


Liebe liebe Grüße
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« Antworten #18 am: 07. Dezember 2006, 01:00:01 »

Hallo Monika.

Ich vergaß Dein obiges Post.

Rente wird grundsätzlich erst ab frühestens 7. Monat der AU gewährt. Dies ist nun mal so im SGB geregelt, aber auch nicht neu.
Du kannst auch ruhig einen Rentenantrag innerhalb der erste 3 Monate stellen; Trotzdem: Rente erst ab 7. Monat.

Beispiel: Bei einem Unfall verlierst Du beide Beine und Arme. Du bist querschnittsgelähmt. Du wirst also nie wieder gesund. Dann solltest Du sofort einen Rentenantrag stellen wenn Du die Vorraussetzungen hierfür erfüllt hast. Denn ansonsten kriegst Du ja eh nichts. Aber auch hier gilt: Rente erst ab dem 7. Monat. Vorher bist Du aber ja auch krankenversichert. Die Sozialversicherungssysteme greifen schon untereinander. Du stehst ja nicht im "Regen". Schlimmstenfalls Sozialamt.

Dieses Prozedere ist schon gut überlegt.

Sorry: Aber Rentenbeginn = AU Beginn: Das gibt es leider nicht. Auch nicht in den ersten 3 Monaten.

Noch liebere Grüße
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Loope
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« Antworten #19 am: 10. Dezember 2006, 12:21:19 »

Hallo Loope,

daß mit dem AU-Beginn hat mir ein BFA-Mitarbeiter gesagt. Vielleicht stimmt es ja nicht, habe nie versucht es nach zulesen, da es für mich keine Bedeutung hat.

Nun noch mal zu dem Hinweis, gekürztes Arbeitslosengeld. Bei gesundheitlichen Einschränkungen steht man dem Arbeitsmarkt nicht mehr voll zur Verfügung und man muß mit einer Kürzung seiner Bezüge rechnen. Das war ein Hinweis meiner Anwältin und die ist Fachanwältin für das Sozialrecht. Die genaue Konstellation habe ich nicht erfragt. Vor dem Rentenantrag ist man doch i.d.R. AU und wenn die Kasse einem aufhängt das man zur REHA muß, dann gibt es auch einen Abschlußbericht. Ist man nicht wiederhergestellt und die Kasse möchte das man einen Rentenantrag stellt, dann stellt doch die Kasse das Krankengeld ein und das AA ist wieder zuständig. Na und von dort kann man doch zum Amtsarzt geschickt werden. Falls dieser schreibt, man steht dem Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung, dann bekommt man auch kein volles Geld.

Ich durfte vom AA folgendes erleben.

Meine Arbeitsvermittlerin wollte das ich zur Weiterbildung gehe. Also habe ich mir Business Englisch bei einem ganz kleinen Bildungsträger ausgesucht. Ich wollte zu einem Muttersprachler. Das war eine ganz kleine Gruppe, aber eine Teilzeitmaßnahme (20 Stunden die Woche). Fand ich sehr angenehm, da ich auf dem Rückweg meinen kleinen Jungen aus dem Kindergarten holen konnte. Klären mußte ich noch die Schließungszeit der KITA in den Sommerferien. Nach Anmeldung beim Bildungsträger, holte ich mir eine Bestätigung von dort, gab es im Kindergarten ab und konnte in die Notfallversorgung. Zur Arbeitsvermittlerin äußerte ich bei Abgabe des Bildungsgutscheines, daß das so sehr angenehm ist. Sang und klanglos erhielt ich Mitte August einen Brief, daß mein Arbeitslosengeld auf 20 Stunden gekürzt wurde.

Begründung: Da der Kindergarten eine Schließungszeit hat, stehe ich dem Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung. Ich ging in den Widerspruch. Nun sagte das AA ich habe an einer Teilzeitmaßnahme teilgenommen, da ich dem Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung stehe.

Jetzt im Dezember (solange hat es gedauert) habe ich erst wieder einen Bescheid auf das volle ALG. Dem Widerspruch wurde statt gegeben, Geld nachgezahlt. Jedoch mußte ich schriftlich nachweisen, das mein Kind im Notfallbetrieb des Kindergarten war, Öffnungszeiten des Kindergartens usw.

Die spinnen dort. In welchem Gesetz steht das ein Kind in den Kindergarten gehen muß, damit man dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung steht. Könnt ja auch die Nachbarin aufpassen, oder?

Es gibt keine Jobs und die Arbeitsvermittler schauen nur, wo sie dem Arbeitslosen Sanktionen aufhängen können, damit sie eine Daseinsberechtigung haben. Ist leider so.

Liebe Grüße
Monika  
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Ciao und herzlichen Dank.

Monika
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