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Autor Thema: Dt. RV setzt sich über alles hinweg  (Gelesen 1693 mal)
wiesel12
Juniormember
**
Beiträge: 7


« am: 26. Dezember 2006, 18:59:01 »

So nun der letzte Beitrag in meiner Geschichte.

Ich habe den Eindurch die RV schert sich einen D.... um bestehende Gesetze sondern dehnt diese so das diese Gesetze zu Ihren Entscheidung passen.

In meinem Fall:

Bisherige Bearbeitsungszeit ohne Entscheidung 21 Monate.
Lt. Gesetz ist die RV verpflichtet schnell und zeitnah zu entscheiden

§ 4 und 8 des SGB geben vor, wann und mit welchen Zielen eine Reha die die Verrentung aufschiebt durchzuführen ist.
Gutachter bestätigt bei mir das Tätigkeiten ausserhalb der häuslichen Umgebung unzumutbar sind. Dennoch geht die RV davon aus das ich eine mehrwöchige Behandlung und eine weite Reise ohne Probleme durchführen kann und muss. Verweist hier auf die Mitwirkungspflicht.

§8 und 4 geben vor das die Reha voraussichtlich erfolgreich sein muss.
Gutachter schreibt: Prognose ist realistischerweise als problematisch anzusehen , was soviel bedeutet das in ein paar Wochen die Arbeitsfähigkeit voraussichtlich nicht wieder hergestellt wird. Weiter stellt der Gutachter ein Chronifiziertes Krankheitsbild fest, was bei meiner Erkrankung bedeutet, das die Behandlung bis zu 2 Jahren dauern kann und der Erfolg dann immer noch nicht zwangsläufig gegeben ist. (Werde ja nun schon über 20 Jahre ohne Erfolg behandelt.)
Kommentar der RV: Das Urteil des Gutachters ist nicht ausschlaggebend. Die RV geht von einem Erfolg aus. Reha ist anzutreten das ansonsten wegen verweigerter Mitarbeit der Antrag abgelehnt wird.

§101 und 102 SGB geben vor ab wann von einer EU ausgegangen wird und in welchen Fällen die EU-Rente ohne vorherige Reha-Maßnahme zeitlich befristet gewährt wird, insbesondere dann wenn nicht feststeht wann die Heilbehandlung abgeschlossen sein wird.. Durch SG und BSG in Urteilen bestätigt.
Kommentar RV: REHA geht IMMER vor Rente egal was im Gutachten etc. steht.

Nach SGB IX steht dem Versicherten die Selbstbestimmung zu danach muss der Leistungsträger Wünsche die Behandlung und Einrichtung und Religion betreffen berücksichtigen.
Kommentar der RV: Sie gehen dahin wo wir Sie hinschicken

Vom Beauftragten der Bundesregierung für Belange behinderter Menschen bekam ich auf Anfrage folgende Zeilen (auszugsweise)

Im Grunde geht es hier gar nicht um einen ernsthaften Reha-Versuch, sondern es gut um ein unter dem Etikett der Reha erweitertes und vielleicht besonders gründliches Rentenantragsverfahren zur Überprüfung der Tatbestandsmerkmale des $ 43 SGB VI.
Nicht rechtfertigen lässt sich die Begutachtung unter dem Schein des Reha-Verfahrens zu veranlassen. Man kann im Sozialleistungsverfahren nicht so tun, als wolle man guten Willens eine neue soziale Leistung  gewähren, in Wahrheit aber die Anspruchsprüfung unter dem Deckmantel einer diffus erweiterten Mitwirkungspflicht faktisch unkontrolliert ausdehnen.
Genau das tut die RV aber indem eine Reha von 8 Wochen (mit bereits angekündigter Verlängerung) in einer Einrichtung vorschlägt in der ich bereits mehrmals erfolglos behandelt wurde.
Kommentar RV: Diese Aussage ist nicht rechtsverbindlich


Weiter steht in den von der RV herausgegebenen ?Empfehlungen für die sozialmedizinsche Beurteilung psychischer Störungen? unter
2.1.3 Wenn ein Proband die Hemmungen, die einer Arbeitsaufnahme entgegen stehen, mit zumutbaren Willensanstrengung nicht mehr überwinden kann, MUSS die Leistungsfähigkeit als aufgehoben betrachtet werden..
Genau dies stellt der Gutachter fest indem er Tätigkeiten ausserhalb der häuslichen Umgebung als nicht zumutbar definiert.
Weiter steht unter Punkt
2.7 Der Gutachter muss sich entscheiden können. Es ist nicht sinnvoll, die Entscheidung über die Leistungsfähigkeit vom Ansprechen auf bestimmte Therapiemaßnahmen abhängig zu machen und damit die Beurteilung zeitlich zu verschieben.
Was aber wiederum gemacht wird. Da der Gutachter im Abschluss schreibt. Über eine Verrentung ist nach einer Verhaltenstherapie zu entscheiden.
Kommentar der RV: dies sind lediglich Leitlinien und nicht rechtsverbindlich. (warum gibt es diese dann überhaupt, wahrscheinlich als ALIBI.)

Zu guter letzt verweist man auf §65 SGB I Grenzen der Zutmutbarkeit da dort unter
Punkt 2 steht: Ihre Erfüllung dem Betroffenen nicht zugemutet werden kann .....
Ich auf das Gutachten und der Unzumutbarkeit von Tätigkeiten ausserhalb des häuslichen Umgebung hinweise kriege ich zuhören..
Was Zumutbar ist und was nicht bestimmt die Dt. RV. Pasta

So und nun?Huch? Bleibt mir nur noch der Rechtsweg des an sich kostenlos ist, den Rechtsanwalt muss man aber selbst zahlen und das kann ich nicht.

Ergebnis voraussichtlich: Dt. RV du hast nach fast 2 Jahren Zermürbungstaktik gewonnen endlich bin ich Sozialverträglich entsorgt und werde demnächst zu den Obdachlosen gehören

Aber noch ist es nicht soweit, hab jetzt eine Petition an den Dt. Bundestag geschickt, da die auch mal wissen sollen was andere aus Ihren gutgemeinten Gesetzen machen.
Habe noch eine geringe Hoffnung das dies was nützt, da der petitionsausschuss der Sache nachgehen muss wenn sich ein Bürger beschwert fühlt und auch verpflichtet ist solche Sachen auch an Gerichte zu verweisen.

Bis denn mal
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loope
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Beiträge: 209



« Antworten #1 am: 27. Dezember 2006, 02:35:09 »

Hallo Wiesel12.

Zuerst einmal muß man bewundernt feststellen das Du Dich in allen SGB's bestens auzukennen scheinst. Wie Du uns in Deinem Beitrag die § um die Ohren haust; Respekt.

Man muß abe auch die DRV verstehen, die nähmlich nicht nur dafür da sind Leistungen zu erbringen, sondern auch dafür da sind unberechtigte Ansprüche im Sinne der Versicherten abzulehnen.

Ich muß mich bereits jetzt entschuldigen wenn Du glauben könntest ich wolle Dir zu nahe treten oder Deine Erkrankung nicht ernst genug nehmen. Dies ist niemals meine Absicht. Ich möchte neutral und konstruktiv sein. Ist sicher nicht immer bequem.

Komm doch einfach mal runter. Natürlich gibt es Gesetze und auch Leitlinien die jederzeit diskutabel sind. Das macht doch auch Sinn. Es gibt z.B. die Leitlinie das nach 9 Jahren Rentenbezug davon auszugehen ist das man nicht mehr gesund wird und Rente auf Dauer gegeben werden soll. Das trifft aber doch nicht immer wirklich zu. Wenn jemand nach 10 Jahren gesundet braucht er diese Versicherungsleistungen auch nicht mehr. Dann muß die DRV von dieser Leitlinie im Interesse der Versichertengemeinschaft abweichen. Das REHA vor Rente sein muß macht ebenfalls Sinn. Du mußt doch selber ein solches Interesse haben.

Ansonsten darfst Du Dich doch auch nicht wundern das man Dir vorwirft hartz4orientiert zu handeln.

Provokante Frage: Stellst Du Deine Krankheit richtig dar, oder bist Du ehr der, der auf seine Rechte pocht?
Ich habe hier nachlesen können das Du Dich perfekt auszudrücken vermagst. Diese Gabe hat nicht jeder und sie ist Dein Potential. Nutze die doch einfach in der Darstellung Deiner Krankheit.

Dir traue ich eine 1A Petition in Deiner Rentenangelegenheit an den Bundestag in Berlin zu. Kein Thema. Aber mal realistisch: Was glaubst Du wirklich damit zu bewegen? Meinst Du da wäre einer der dann plötzlich für Dich kämpft? Auch wenn's hochnäsig erscheint: "Vergiss den Quatsch!" Du bist mir zu sehr in "Deine" Theorien verankert.

Bei Deinem Wissen:

Stell Dich mal auf null und geh noch mal nüchtern an die Sache ran. Berlin hilft Dir nicht wirklich.

Liebe Grüße
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Dieser Kommentar ist stets nur meine Meinung und stellt niemals eine Rechtsberatung dar.

Alles wird gut. So oder so.

Mit freundlichen Grüßen
Loope
wiesel12
Juniormember
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Beiträge: 7


« Antworten #2 am: 27. Dezember 2006, 11:45:27 »

Hallo Loop,

danke für deine Antwort, du kennst dich ja auch nicht gerade wenig aus.

Leider ist man hier fast schon gezwzungen die entsprechenden Gesetze zu kennen denn sonst weiß man nicht mal was auf der Rückseite der Bescheide steht. (Da ist zwar §65 SGB abgedruckt, die § auf die er sich bezieht(§60-64)stehen da nicht, also muss man gucken im SGB und so arbeitet man sich rein.)

Das SGB hat auch einen Sinn und ist in der jetzigen Form auch plausibel, nur wie die Dt. RV die § umdeutet das ist das was nicht in Ordnung ist. Ich hätte mich auch gar nicht beschwert wenn das Widerspruchsverfahren genauso schnell der Ablehnungsbescheid durchgelaufen wäre, dann hätte ich vor über einem Jahr die Reha abgeschlossen und hätte längst eine Entscheidung.

Das man dann noch, 18 Monate nach seinem Widerspruch, einen Bescheid bekommt mit der Überschift " Entscheidung im Eilverfahren" ist schon fast eine Verhöhnung des Versicherten.

Und diese Kleinigkeiten sind es die mich dazubringen das SGB regelrecht zu studieren und mich auch auf die Palme bringen.


Die Krankheit stelle ich richtig dar und die ist auch seit 21 Jahren durch die Ärzte dokumentiert. Hättest du mich früher gekannt du würdest sagen das sind 2 verschiedene Menschen. Ich war fast 20 Jahre Fernfahrer und bin durch ganz Europa, teilweise Russland und bis in den Orient gefahren und das immer alleine, heute trau ich mich nicht mal bis zum Briefkasten. Den Beruf hab ich auch noch 9 jahre mit der krankheit ausgeführt, und es ist kein Spass wenn du in der Türkei ohne Sprachkentnisse in der Wildnis eine Panikattacke bekommst.

Zum Thema Sprache.

An meinem Beruf siehst du das ich kein "studierter" bin und genau das ist auch das Problem das du mit den Ärzten dann hast, da die dann schon wieder vermuten das man schlau ist und die Lehrbücher auswendig gelernt hat. Aber deswegen ändere ich meine Sprache nicht.

Zum Thema Petition

Da meinst du "Lass es lieber" warum eigentlich?Huch
Wir leben in einer Demokratie, und der petitionsausschuss ist in unserer Demokratie für den BÜRGER vorhanden.
Kennst du den Sinn des Petitionsausschuss:
Dieser ist für den Bürger da, der sich durch die Verfahrensweise, Entscheidungen etc. der Ämter  Behörden oder staatilichen Einrichtungen, beschwert fühlt.
Der Petitionsausschuss ist verpflichtet jeder Petition nachzugehen und den Sachverhalt zu prüfen. Hierzu muss jede Behörde, jedes Amt und jede staatliche Einrichtung dem Ausschuss sogar Einblick in das Verfahren und den Unterlagen gewähren.
Der Petitionsausschuss ist weiter verpflichtet dir den Eingang deiner Petition mit einer Art Az. zu bestätigen und dir das ERgebnis deiner Petition mitzuteilen.
Auch wenn mir die Petition auf die Schnelle wohl auch nicht helfen wird, aber vielleicht bewirkt Sie was für die Zukunft und hilft anderen.

Mit einer Petition nehme ich also aktiv an der Demokratie teil und das sollten meiner Meinung nach mehr Bürger machen. 90% der Deutschen Bürger denken ich geh alle 4 jahre einmal wählen und das war mein Beitrag zur Demokratie, wovon dann z.Zt. ca. nur 60% dann auch wirklich wählen. Und warum, weil die Mehrzahl denkt "Nützt ja nix die tun eh nix für mich die machen was Sie wollen" und das wars dann.

Ja so kann sich nix ändern. Demokratie lebt von der Mitarbeit seiner Bürger andernfall verkommt die Demokratie zu einer Diktatur auf Zeit.

Bis denn mal
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loope
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Beiträge: 209



« Antworten #3 am: 27. Dezember 2006, 23:43:16 »

Hallo Wiesel 12

In vielem was Du sagst hast Du zu 100% recht. Es ist schon erschreckend wie unsere ?Sozial?Systeme mit uns umspringen und den Faktor Zeit immer mehr strapazieren. Das ist schon ein wenig beschämend. Aber wir haben keine Lobby. Bei Deinen ungeschönten Darstellungen Deiner Erlebnisse bin ich zu 100% auf Deiner Seite.
Trotzdem zum Thema Petition: Eine erfolgreiche Petition benötigt im Schnitt vom Anfang bis zum Ende ca. 5 Jahre. Dein Thema ist politisch zudem unpopulär und wird trotz aller politisch korrekten Anmerkungen wenig Chancen auf Erfolg haben. Das Ganze bringt Dich selbst aber doch nun auch gar nicht weiter. Ich würde Dir wünschen Deine noch vorhandenen Kräfte noch einmal zu bündeln um Dein Anliegen betreiben zu können.

Die Sozialversicherung ist reduziert betrachtet auch nichts weiter als eine Versicherung. Es ist immer gut sich in den Versicherungsbedingungen auszukennen, aber noch wichtiger erscheint mir die ursächliche Schadensmeldung. Zuerst der Schaden, erst dann greifen die Bedingungen. Bei einer Schadensmeldung bist Du jeder Versicherung erst einmal verdächtig und man wird versuchen Dein Ansinnen abzulehnen.

Betrachte Deine Angelegenheit unter diesem Aspekt doch einfach mal kurz neu.

Liebe Grüße
Gespeichert

Dieser Kommentar ist stets nur meine Meinung und stellt niemals eine Rechtsberatung dar.

Alles wird gut. So oder so.

Mit freundlichen Grüßen
Loope
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