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Autor Thema: Post von der BfA - Verlängerungsantrag EM Rente  (Gelesen 7446 mal)
Depri
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Beiträge: 156


« am: 04. Januar 2007, 21:21:42 »

Ich habe meine Rente noch bis zum 30.06.07. Ich wollte im Februar zum Amt und die Rente wieder verlängern, aber heute hatte ich Post von der BfA. Dabei ein Antragsblatt für die Verlängerung und ich soll ein Attest oder ärztliches Gutachten beifügen. Dieses Vorgehen kenne ich so nicht, ist das jetzt neu? Muss ich dann eventuell nicht zum Gutachter der BfA? Ich war ja letztes Jahr zum zweiten Mal in einer Rehakur und da hiess die Prognose ich könnte in einem Jahr gesund sein. Der Therapeut der BfA schloss sich da dem Gutachter der BfA vom März 2006 an. Meine Ärztin sieht das anders und ich denke auch nicht, dass ich berufsfähig bin. Ich mache mir schon wieder soviele Sorgen um all das.

LG

Depri
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Bonnie
Gast
« Antworten #1 am: 04. Januar 2007, 21:58:09 »

Hallo Depri, das mit dem Verlängerungsantrag is normal.

Meine zweite Zeitrente läuft bis Ende Feb 2007.
und in Sept 2006 bekam ich auch ein Verlängerungsantrag zugeschickt,mit der Bitte Ärtzliche Ateste
beizufügen, danach bekam ich eine Einladung Ende Nov 2006 ,das ich am 7 Dez 2006 zum Gutachter ein Nervenartz musste,und der sagte das ich in ca 4 - 6 Wochen von der BFA bescheid bekäme.

Warte jetz ungeduldig auf den Bescheid.

Ein freundlichen Gruss.

Bonnie. Huch
 
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Depri
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Beiträge: 156


« Antworten #2 am: 04. Januar 2007, 22:19:17 »

Hallo Bonnie,

das macht mich alles immer so fertig. Es wäre dann jetzt meine dritte Verlängerung. Bis jetzt habe immer ich erst den Antrag gestellt, es wunderte mich nur, dass die BfA diesmal auf mich zukommt.

Kann gut verstehen, dass du unruhig bist:(((.

LG

Depri
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juergengrisu
Gast
« Antworten #3 am: 06. Januar 2007, 09:45:24 »

Hallo Depri

Wenn es deine 3 Verlängerung ist (so war es bei mir) bekommst du ja vielleicht Dauerrente.
Ich bekam auch immer vor Ablauf die Antrag zu geschickt

Liebe Grüße
Jürgen
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Depri
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Beiträge: 156


« Antworten #4 am: 06. Januar 2007, 10:49:54 »

Hallo Jürgen,

nein, ich glaube eine Dauerrente geben die mir auf keinen Fall. Hatte ja der Therapeut in der Klinik sogar geschrieben, ich wäre in einem Jahr vielleicht wieder gesund. Für mich hängt hier die ganze Existenz dran, bin alleinerziehend. Für mich ist das jedesmal eine Angst - und Zitterpartie. Manchmal möchte man am liebsten den Kopf nur noch in den Sand stecken.

Ich habe am Donnerstag Termin bei meiner Ärztin. Werde ich mich samt Hexenschuss hinquälen.

LG

Depri
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eulenfuss
Gast
« Antworten #5 am: 06. Januar 2007, 12:26:12 »

hi

ich weiss nicht was da bei mir läuft

ich habe inklusive erstantrag 9 verlängerungen seit 2000, dieses jahr steht nr 10 an

bewilligungen waren von 3 monaten bis letzte verlängerung von 2 jahren. in dieser zeit hatte ich 4 gutachten welche immer dasselbe besagen, nicht arbeitsfähig und die agentur für arbeit hat mich auch schon 2 mal begutachtet wegen arbeitsfähigkeit und kam zum selben schluss

die agentur für arbeit wars übrigens die mich 2000 sozusagen in rente schickte wegen unvermittelbarkeit, gesundheitlichen problemen und meines alters.

damals war ich 36

gibt es eine grundlage die besagt ab wann es dauerrente gibt

ich hab mal was gehört von 9 jahren und erst dann

obwohl alles bisher gut gegangen ist, es ist immer wieder ein neuer nervenkrieg und ich weiss nicht wie oft ich das noch aushalten soll

mfg
« Letzte Änderung: 06. Januar 2007, 12:35:13 von eulenfuss » Gespeichert
juergengrisu
Gast
« Antworten #6 am: 06. Januar 2007, 13:20:39 »

Hallo Depri

Das ist Hart,darf ich dich fragen warum du die Rente hast? irgendwann müssen auch deine Ärzte wissen das die Dauerrente dir zusteht und Gutachter entscheiden so wie so immer von Schreibtisch aus die können gar nicht bestimmen ob du nch einem Jahr Gesund bist ...
Das kenne ich habeich auch zu erst am Anfang durch bis mein Tumor gefunden wurde....

Liebe Grüße
Jürgen

,,kämpfe um dein Recht''
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juergengrisu
Gast
« Antworten #7 am: 06. Januar 2007, 13:23:39 »

Hallo Eulenfuss


hast du deine Rente nach alten Recht ? wenn ja glaube ich nach 6 Jahren gibts Dauerrente.......

Gruß

Jürgen
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eulenfuss
Gast
« Antworten #8 am: 06. Januar 2007, 13:29:27 »

hi jürgen

ja ich bin 2000 noch nach alten recht rein.

neuregelung war 2001

mfg
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loope
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Beiträge: 209



« Antworten #9 am: 07. Januar 2007, 04:35:26 »

Hallo Ihr Lieben.

Das mit der EMRentenverlängerung ist so eine Nummer. Ihr schreibt hier ja selbst das es da völlig unterschiedliche Bearbeitungen gibt. Innerhalb von 6 Jahren 10 Verlängerungen wie bei Eulenfuss ist natürlich schon hammerhart und meist auch nervtötend.

Aber Einiges kann man hier schon einmal erklären:

Eine Rente auf Zeit bekommen ja nur grundsätzlich Menschen die ihr Altersruhegeldalter noch nicht erreicht haben. Eine Zeitrente ist laut Gesetz grundsätzlich zu befristen da alle Maßnahmen ergriffen werden müssen die Gesundheit wieder herzustellen. (Reha) Jetzt sind die Krankheitsbilder aber unterschiedlich, sowie der Versicherungseintritt. Du kannst mit 55 oder aber auch halt mit 25 krank werden. Wichtig ist ja zuerst einmal versichert zu sein, das heißt Du mußt zumindest 3 Jahre eingezahlt haben. Sonst läuft gar nichts. Von den letzten 60 Monaten müssen 36 Monate mit Beitrag belegt sein.

Ob Dauerrente nach 6 oder 9 Jahren hat nichts mit Rentenbeginn nach altem oder neuem Rentenrecht zu tun. Hier gilt das neue Rentenrecht leider für alle. Die heute geltenden 9 Jahre sind aber auch nur eine "Kannvorschrift".

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und große Witwenrenten oder große Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens 3 Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann wiederholt werden. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, daß die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen.
Quelle:

Sechstes Buch Sozialgesetzbuch  (SGB VI )
§ 102 SGB VI
Absatz 2


Aber auch ein Rentenbescheid auf Dauer ist nicht wirklich sicher. Erst wenn im Rentenbescheid steht:"Die Rente wird bis 65 gewährt" ist sie wirklich endgültig. "Auf Dauer" heißt nur auf Dauer. Kann selbstverständlich nochmals überprüft werden. Mir sind solche Fälle bekannt. Jemand geht mit 25 in Rente und bekommt aufgrund seiner Krankheit mit 34 Rente auf Dauer. Glaubt wirklich jemand das würde über mehr als 30 Jahre nicht mehr überprüft? Vergesst das bitte. Wenn jemand beide Beine verloren hat, ja dann! Aber psychisch? Finde es aber auch richtig das dann überprüft wird. Es sollen ja auch nur die Leistungen bekommen die wirklich krank sind. Die allerdings sollen diese dann aber auch bitte bekommen.
« Letzte Änderung: 07. Januar 2007, 04:37:19 von loope » Gespeichert

Dieser Kommentar ist stets nur meine Meinung und stellt niemals eine Rechtsberatung dar.

Alles wird gut. So oder so.

Mit freundlichen Grüßen
Loope
Gloria
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« Antworten #10 am: 09. Januar 2007, 12:45:41 »

Hallo zusammen,

bei mir war es letztes Jahr das erstemal, daß mir der Verlängerungsantrag zugesendet wurde. Als die BfA noch die BfA war, mußte ich  mich immer selbst drum kümmern. Ich nehme von daher an, daß das neu ist, seitdem BfA und LVA zur Rentenversicherung Bund zusammengelegt worden sind. Vielleicht war das Procedere mit dem Antrag zuschicken davor ja schon bei der LVA gang und gäbe?

Im letzten Jahr habe ich übrigens dann den Antrag zurückgeschickt zusammen mit einem Befundbericht, den mein Psychiater damals gerade eh für meinen Hausarzt gemacht hatte. Und ich mußte in der Tat das erste Mal in all den acht Jahren, seitdem ich Rente bekomme, nicht noch zusätzlich zum Gutachter. Dafür bekam ich die Verlängerung diesmal aber auch nur für ein Jahr (und nicht wie sonst für zwei).

Somit müßte ich im Mai/Juni wieder Post bekommen, denn die Verlängerung läuft bis September diesen Jahres. Nun frage ich mich natürlich, ob die einjährige Verlängerung diesmal am Ende wirklich deshalb ist, weil ich nun das neunte Rentenjahr erreicht habe....

LG,

Gloria
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markus
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« Antworten #11 am: 10. Januar 2007, 10:01:01 »

Hallo Loope!

Loope hat geschrieben:
Aber auch ein Rentenbescheid auf Dauer ist nicht wirklich sicher. Erst wenn im Rentenbescheid steht:"Die Rente wird bis 65 gewährt" ist sie wirklich endgültig

Woher hast du die Gewissheit das solch ein Bescheid entgültig ist?

Bei mir steht z. B. die Rente wird längstens bis zum 65. Lebensjahr gezahlt. Daraufhin besteht Anspruch auf Regelsalterrente!

Trotzdem durchlaufe ich bisher alle zwei Jahre das Nachprüfungsprozedere!

Hast du dazu irgendwo einen Gesetzestext der deine Aussage stichhaltig begründet!

Gruss Markus
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Per Somnium
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« Antworten #12 am: 10. Januar 2007, 16:11:16 »

Also ich habe meine Rente unbefristet seid 2001, musste aber 2003 trotzdem zu einem Gutachter ... Termine welche für mich immer sehr schlimm sind.
Im Dezember bekam ich nun wieder ein Schreiben in dem nach meinem Befinden gefragt wurde ... gestern war ich bei meiner Ärztin (Psychologie), auch sie hatte das Schreiben vorliegen ... bin schon wieder so verwirrt, weiß ja nicht mal ob ich nochmal vorgeladen werde und trotzdem ... ich sagte gestern auch zu meiner Ärztin das ich Angst habe das jedesmal alles wieder erklären zu müssen, ich kann das einfach nicht und will es auch nicht ... gebe Gott das mir ein nochmaliger weg zu sonem Termin erspart bleibt.
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Querdenker passen oft nicht durch genormte Türen
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Depri
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« Antworten #13 am: 06. Februar 2007, 20:35:50 »

Hallo,

erstmal ganz lieben Dank für eure Antworten. Ich habe in der Zwischenzeit mehrfach versucht bei der BfA anzurufen, aber leider war immer besetzt. So habe ich vor ein paar Tagen eine Mail dorthin geschickt. Heute kam dann von der BfA Post, darin nochmal die gleichen Formulare und der Zusatz, ich bräuchte kein Attest anzufordern oder Gutachten. Die Gutachter der BfA würden diese anfordern, falls nötig. D.h. also schonmal dass ich zum Gutachter muss. Und ich habe so eine Angst davor. Der letzte hatte ja geschrieben, ich wäre wohl in einem Jahr gesund. Und der Therapeut in der Klinik schloss sich dem an, obwohl er mich als arbeitsunfähig entliess. Meinem Hausarzt hat er geschrieben, ich wäre dann halb- oder vollschichtig arbeitsfähig. Seit der Kur habe ich wieder vermehrt Panikattacken. Und meine Ärztin sagt, es gäbe genügend Patienten von ihr, die auf Dauer mit meinen Problemen berentet wären. Ich soll mir also nicht unnötig Angst machen, dass würde nur meine Therapie negativ beeinflussen. Ich wäre in der Stabilisierungsphase. Ich muss dazu sagen, dass ich seit jetzt fast 25 Jahren unter Angst und Panik leide. Ich glaube selber nicht mehr daran, irgendwann wieder richtig gesund zu sein. Ich bin schon froh, dass es mir jetzt soweit gut geht, dass ich für meine Familie sorgen kann. Aber dazu noch arbeiten?`Das würde  mich meilenweit zurückwerfen. Ich weiss, dass ich vor lauter Stress dann wieder durchdrehen würde.

Wie oft muss ich dieses Prozedere mit den Gutachtern denn noch durchmachen? Ich halte das bald nicht mehr aus. Ich habe solche Angst vor den Terminen. Bin gereizt, kann nicht schlafen, komme mir vor wie ein Hypochonder, da ja garnix hat.

LG

Depri
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loope
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« Antworten #14 am: 08. Februar 2007, 00:21:18 »

Hallo Markus.

Sory, war aber einige Tage nicht da.

Es gibt 3 Terminierungen in der Erwerbsminderungsrente.

1. Die Rente wird gewährt bis zum z.B. 30. 06. 2008.

2. Die Rente wird auf Dauer.....längstens bis zum 65. Lebenjahr gewährt.

3. Die Rente wird bis zum 65. Lebenjahr gewährt.

Nur Regel Nr. 3 ist endgültig. Auch hier gibt es noch Feinheiten, z.B. frühere Umwandlung in Altersrente aufgrund Schwerbehinderung ab 50%, 45 Beitragsjahre etc. Hier gilt auch noch der Vertrauensschutz.

Die Rente unter Punkt 2 erfährt im Regelfall eine vereinfachte Prüfung der weiteren Voraussetzungen. Meist alle 2 Jahre.

Die Rente unter Punkt 3 wird heute nicht mehr so einfach gewährt. Die vorgegebene Umwandlung nach 9 Jahren auf Dauer ist also dann auch nicht endgültig. Und einen Rechtsanspruch darauf hat man nach 9 Jahren auch nicht. Ist eine "Kannverordnung".
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Mit freundlichen Grüßen
Loope
Goldmann
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« Antworten #15 am: 17. Februar 2007, 19:54:44 »



Es gibt 3 Terminierungen in der Erwerbsminderungsrente.

1. Die Rente wird gewährt bis zum z.B. 30. 06. 2008.

2. Die Rente wird auf Dauer.....längstens bis zum 65. Lebenjahr gewährt.

3. Die Rente wird bis zum 65. Lebenjahr gewährt.


Guten Abend loope,

....und nach § 43 SGB VI haben Versicherte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf Rente wegen voller/teilweiser Erwerbsminderung......


Gruß
Goldmann
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loope
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« Antworten #16 am: 20. Februar 2007, 01:54:51 »

Hallo Goldmann.

Würde gerne den Sinn Deines Beitrags verstehen. Es gibt doch kein Recht auf EMR Zahlung bis 65 von Anbeginn an. Was soll der Quatsch? Welche Botschaft ist Dein Anliegen?
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Mit freundlichen Grüßen
Loope
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« Antworten #17 am: 21. Februar 2007, 12:56:16 »

Hallo Depri,

ich kann Dir nach wie vor nur raten, doch schon zusammen mit dem Verlängerungsantrag ein Attest Deines behandelnden Arztes mitzuschicken.

Die Aussage der BfA wiedespricht sich, da sie ja im Anschreiben selbst um das Mitsenden von aktuellen Unterlagen bitten. Natürlich würden Sie ein echtes Gutachten selbst anfordern (das würde ja auch von einem neutralen Arzt gemacht werden), aber die Unterlagen von Deinem behandelnden Psychiater/Neurologen schicke einfach mit.

In meinem Fall war es wie gesagt letztes Jahr dann wirklich so, daß ich nicht noch zusätzlich zum Gutachter mußte. Nachteil war, daß die Verlängerung diesmal nur ein Jahr gewährt wurde und ich in zwei Monaten auch schon wieder bei denen anklopfen muß  Ärgerlich

LG,

Gloria
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markus
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« Antworten #18 am: 05. März 2007, 13:28:40 »

Hallo Loope!

Ich hätte da mal eine Frage an dich:

Du hast hier mal vor ca. 2 Jahren von einer Bekannten von dir geschrieben die eine Bandscheibenvorfall hatte und deshalb nach 2 Verlängerungen die EU-Rente auf unbestimmte Zeit bekommen hat!

Sie musste aber dann zum Gutachter und die Rente wurde entzogen!

Weshalb war das den so hat Sie zuviel Hinzuverdient oder was waren die Gründe ?  Hat Sie heute wieder Ihre EU-Rente?

Ist sicherlich etwas persönlich aber hier zum Thema Rente auf unbestimmte Zeit sehr intressant!

Über eine Antwort von dir würde ich mich sehr freuen!

MfG

Markus
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Depri
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« Antworten #19 am: 06. März 2007, 19:09:19 »

Hallo Loope,

die BfA hat mir jetzt doch noch zwei Fragebögen zugesandt. Ein Gutachten habe ich heute losgeschickt und das andere folgt. Beide Ärzte sagen, ich kann nicht arbeiten. Und ich bin mal wieder so aufgeregt, dass ich zum Gutachter muss. Ich wäre so froh, wenn das irgendwann mal eine Dauerrente würde.

LG

Depri
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Fossy
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« Antworten #20 am: 06. März 2007, 19:32:52 »

Hallo,

ich habe seit 2 Jahren EU-Rente auf unbestimmte Dauer.

Gestern bekam ich Post von der Deutschen Rentenversicherung/Bund, Berlin.
Mit diversen Fragebögen und einer Entbindung der Schweigepflicht meiner behandelnden Ärztin. Mit der Bitte dieses innerhalb von 2 Wochen zurückzuschicken.

Mir wurde vor 2 Jahren versichert, das sie hin und wieder nachfragen werden, ob ich nicht doch wieder arbeiten kann.
Ich denke, das geht jetzt so bis zur Altersrente.

Bei mir ist es chronisch, aber der *Deutsche Amtsschimmel* muß ja was zum Wiehern haben  *lach*...

Alles Gute euch.

MfG  Fossy
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Depri
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« Antworten #21 am: 06. März 2007, 19:52:46 »

Hallo Fossy,

wir sind schon eine kaputte Meute hier:)))). Ich warte jetzt auch erstmal in aller Ruhe ab. Eine erneute Rehakur hat meine Ärztin auch abgelehnt auf meinen Wunsch, da sich mein Kind ebenfalls in psychiatrischer Heilbehandlung befindet. Bringt ja auch nichts, wenn ich in Kur bin und mein Kind noch mehr am Rad dreht.

Wie oft kann einen die BfA überhaupt in Kur schicken? Huch

LG

Depri
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Fossy
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« Antworten #22 am: 07. März 2007, 14:48:49 »

Hallo Depri,

lieber eine kaputte Meute, als gar nix *grins*

Genau, warte erstmal in Ruhe ab. Ich weiß, sagt sich so leicht. Ich habe mich ja auch immer *bekloppt* gemacht.
Wir müssen es eh so nehmen wie es kommt.

Wichtig ist, das du die Rente durch hast, und deine Ärztin auf deiner Seite steht.
Verlängerungen bekommt jeder/de *aufgebrummt*, das ist so...
Wenn wir *brav* mitmachen, wird ja auch weiter verlängert.

So ein Gutachter/in überprüft halt nochmal als neutrale Person, ob sich auch wirklich nichts verändert hat.
Was willste machen ?!

Zur Reha schicken die dich auch nicht ohne Ende. Als ich Rente beantragt hatte, war ich nur noch 1x weg. Und 1x zur Arbeitsbelastungserprobung und das war's dann.
Danach noch 2x zur Gutachterin zwecks Verlängerung.
Und wie es jetzt aussieht, alle 2 Jahre ein paar Zettel ausfüllen und ab die Post. Ich bin mal auf die Antwort gespannt  Grinsend

Also Depri (netter Nick *g*), lasse dich nicht unterkriegen und bitte deine Ärztin um Hilfe, das wird dann schon.

LG  Fossy
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« Antworten #23 am: 07. März 2007, 15:19:59 »

Hallo Fossy,

ich würde schon gerne in Kur fahren dieses Jahr. Aber in eine Mutter Kind Kur. Mein Sohn hat ADS und ist in psychiatrischer Behandlung. Aber ich denke das geht nicht, weil ich ja letztes Jahr von der BfA aus weg war. Ich würde mich auch gerne mal in irgendein schönes Ostseeheilbad begeben und die Füsse am Strand im Sand laufen lassen.

Ich bin alleinerziehend, und einen Urlaub kann ich uns nun wirklich nicht finanzieren mit meiner Rente. Ich frag mal den Psychiater vom Söhnchen ob es nicht doch noch eine Möglichkeit gibt.

Lieber Gruss

Depri
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Abendstern
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« Antworten #24 am: 07. März 2007, 21:59:55 »

Hallo Depri!

Also eine Mutter-Kind Kur steht Dir als Mutter zu, Begründung hierfür ist allein schon Dein Sohn, das hat mit deiner eigenen Erkrankung erstmal gar nichts zu tun, würdest Du natürlich trotzdem angeben, damit ein Haus gefunden wird, wo auch Du etwas von hast.

Dies kannst Du über den Kinderarzt beantragen, und dann ganz normal bei der Krankenkasse einreichen.

Erkundige Dich mal, wo und wer bei euch fürs Müttergenesungswerk zuständig ist, oftmals Caritas oder Rotes Kreuz, dort kannst Du Dich beraten lassen und bekommst die entsprechenden Formulare.
(Googel mal unter Müttergenesungswerk, dort kannst Du Dir Einrichtungen ansehen, aber auch erfahren, wo es in deiner Stadt Anlaufstellen gibt. Hier sitzen kompetente Beraterinnen, die Dir weiterhelfen, auch beim Ausfüllen des Antrags)


Zur Rente noch ein paar Worte: Ich bin seit 1998 berentet, nach altem Recht, BU- Rente.

Mir hat die BFA eine psychosomatische Kur abgelehnt, vor vier Jahren, mit der Begründung: diese würde meine Arbeitsfähigkeit nicht wieder herstellen.

Die BFA legt keinen Wert darauf, Geld für Kuren auszugeben. (Dies verwende ich jedoch auch gegen sie, bei ihren Nachfragen)

Auch bei mir gibt es nach wie vor alle zwei Jahre eine Überprüfung, das ist rechtlich so vorgeschrieben, obwohl in meinem Rentenbescheid steht: Rente wird bewilligt, auf unbegrenzte Zeit, jedoch längstens bis zum 65. Lebensjahr.

Inzwischen ist es aber so: Sie wollen wissen, bei welchen behandelnden Ärzten ich im letzten Jahr war, ob eine Verbesserung eingetreten ist, ect. Natürlich muß ich eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben.
Sie schreiben klar, dass sie gegebenfalls Arztberichte einholen werden.

Ich schicke nichts mit und habe letztes Jahr bei den behandelnden Ärzten nachgefragt, ob eine Anfrage der BFA kam. Antwort: Nein!!

Zwei Wochen später hatte ich meine erneute Bewilligung. Allerdings zwei Wochen Zittern, zwei Wochen Angst.

Aber es ist halt so: Sie werden alle zwei Jahre überprüfen und wenn es ihnen in den Sinn kommt, wohlmöglich einen Gutachter einschalten. Aber vielleicht haben sie einfach zu viel zu tun, und nach über neun Jahren...., wie soll ich da nochmal arbeiten gehen?

Also, was bleibt uns übrig? Wir sind ihnen letztendlich hilfos ausgeliefert. Allerdings nicht ganz. Ich bin schon einmal mit der BFA vors Sozialgericht gezogen, und habe gewonnen. Ich würde es wieder tun.

Vielleicht wissen sie dies auch? Zwinkernd

Aber die Angst bleibt und Angst essen Seele auf!

Gruß Abendstern
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Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum

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