Home | Forum
Freitag, 25. Mai 2012
Sorry das die Seite nicht erreichbar war. Es gab angeblich ein paar "Urheberrechtsprobleme". News wird es in Zukunft keine mehr geben, das Forum besteht weiterhin.
Angstnetz Forum
25. Mai 2012, 06:26:41 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.

Einloggen mit Benutzername und Passwort
News:
 
   Übersicht   Hilfe Einloggen Registrieren  
Seiten: [1]   Nach unten
  Drucken  
Autor Thema: Rentenverlängerung EMR  (Gelesen 4835 mal)
loope
Stammposter
****
Beiträge: 209



« am: 05. Januar 2007, 02:11:19 »

Wer hat neuere Erfahrungen mit der Deutschen Rentenversicherun zwecks Rentenverlängerung.

Procedere und wie hat es funktioniert?

Es kommt 1/2 Jahr vor Beendigung ein Brief mit Antrag auf Verlängerung. Was geschah danach?
Gespeichert

Dieser Kommentar ist stets nur meine Meinung und stellt niemals eine Rechtsberatung dar.

Alles wird gut. So oder so.

Mit freundlichen Grüßen
Loope
Depri
Stammposter
****
Beiträge: 156


« Antworten #1 am: 05. Januar 2007, 10:02:00 »

Hallo,

ich habe auch gestern diesen Brief von der BfA erhalten. Habe auch noch keine Erfahrung damit.

LG

Depri
Gespeichert
juergengrisu
Gast
« Antworten #2 am: 06. Januar 2007, 09:49:01 »

Hallo Loope

Den Antrag habe ich immer vom VDK machen lassen Arztberichte musst du beifügen abschicken ....6 Wochen warten entweder du musst dann zwischenzeitlich zum Gutachter oder nicht dann kommt der neue Rentenbescheid.Bei mir waren es 3 verlängerungen auch so wie bei dir jetzt Dauerrente
Wünsch dir viel Glück das du nicht zum Gutachter musst

Grüße
Juergen
Gespeichert
Mauz
Juniormember
**
Beiträge: 7


« Antworten #3 am: 06. Januar 2007, 23:51:13 »

Hallo Loope!

Ich habe im Juli 06 auch so einen Brief bekommen und 1 Monat später den Verlängerungsantrag über den VDK gestellt, da meine Rente im Dez 06 auslief. Bereits im September habe ich dann von der BFA den genehmigten Verlängerungsgescheid erhalten - ohne Gutachtertermin usw.

Ich war natürlich unglaublich erleichtert, aber ich denke, dass es nicht bei jedem so schnell und unbürokratisch läuft.

Alles Gute

Mauz
Gespeichert
loope
Stammposter
****
Beiträge: 209



« Antworten #4 am: 07. Januar 2007, 01:55:48 »

Hallo Ihr Lieben.

Bis hier schon erst einmal danke für Eure Meinungen. Welche Ärzte habt ihr kontaktiert? Wie war das mit den Kosten?

Liebe Grüße
Gespeichert

Dieser Kommentar ist stets nur meine Meinung und stellt niemals eine Rechtsberatung dar.

Alles wird gut. So oder so.

Mit freundlichen Grüßen
Loope
Mauz
Juniormember
**
Beiträge: 7


« Antworten #5 am: 07. Januar 2007, 16:39:18 »

Für den Verlängerungsantrag haben meine Neurologin und mein Psychologe jeweils den von der RV mitgeschickten Fragebogen ausgefüllt - ohne Kosten für mich.

Ich denke, entscheidend ist, wie die Leistungsfähigkeit des Patienten von den Ärzten eingeschätzt und bestätigt wird.
Wie gesagt, bei mir hats ca. 5 Wochen gedauert, bis die RV geantwortet hat.
Das war für mich zwar eine irre lange Zeit der Angst, aber wenn ich so lese, wie lange andere bangen müssen, bin ich doch sehr dankbar.

Viele Grüsse

Mauz
Gespeichert
loope
Stammposter
****
Beiträge: 209



« Antworten #6 am: 08. Januar 2007, 00:42:13 »

Hallo Mauz.

Wann war das denn bei Dir? Bei mir lagen keinerlei ärztlich auszufüllenden Fragebogen bei.

Liebe Grüße
Gespeichert

Dieser Kommentar ist stets nur meine Meinung und stellt niemals eine Rechtsberatung dar.

Alles wird gut. So oder so.

Mit freundlichen Grüßen
Loope
Mauz
Juniormember
**
Beiträge: 7


« Antworten #7 am: 08. Januar 2007, 09:56:37 »

Hallo Loope!


Ich glaube, Du hast Recht.
Erhalten habe ich den Antrag im Juni/Juli 2006. Anfang August habe ich dann über den VDK den Verlängerungsantrag eingereicht.
Ca. 1,5 Wochen später hat mir die RV dann diese Fragebögen zugeschickt mit der Bitte, diese innerhalb der nächsten 2 Wochen von meinen Ärzten ausgefüllt, zurückzuschicken.
Ja, und dann habe ich Ende September den bewilligten Bescheid bekommen.
Ich hatte total Angst, dass ich wieder zum Gutachter müsste, wie im Jahr 2005. Das war ein Albtraum...

Wenn Du noch Fragen hast, melde Dich gerne!

Liebe Grüsse

Mauz


Gespeichert
loope
Stammposter
****
Beiträge: 209



« Antworten #8 am: 08. Januar 2007, 22:28:53 »

Hallo Mauz.

Zuerst einmal Danke.

Liebe Grüße
Gespeichert

Dieser Kommentar ist stets nur meine Meinung und stellt niemals eine Rechtsberatung dar.

Alles wird gut. So oder so.

Mit freundlichen Grüßen
Loope
Bonnie
Gast
« Antworten #9 am: 12. Januar 2007, 12:28:37 »

Hallo Loope.

Auch ich bekam Ende Sept 2006 mein 2 Verlängerungsantrag zugeschickt, Em Rente bis Ende Feb 2007 , mit der Bitte Ärztliche Bescheinigungen beizufügen von meine behandelende Ärzte,das würde die Sache beschleunigen

Verlängerungsantrag anfang Okt 2006 durch den Vdk eingereicht.
Ende Nov 2006 Einladung zum Gutachter,ein Nervenarzt für den 7 Dez 2006.
Und der sagte in 4-6 Wochen bekäm ich von der Bfa Bescheid.

Warte nun ungeduldig auf den Bescheid.

Lg  Bonnie. Huch
Gespeichert
Monika
Schreibe oft hier
***
Beiträge: 65


« Antworten #10 am: 13. Januar 2007, 15:16:39 »

Hallo Loope,

hast Du eine Ahnung, ob die Zeitrente für die Krankenkasse auch als Vorversicherungszeit zählt?

Nehmen wir mal an, es verliert jemand nach sechs Jahren seine EM-Rente und ist etwas "vermögend", so daß er nicht Harz 4 ist und somit auch bei der AA nicht richtig ist.

Dann müßte man sich ja freiwillig in der Krankenkasse versichern. Die privaten nehmen einen eh nicht und die gesetzliche Kasse will ja die Vorversicherungszeit (24 Beiträge innerhalb von fünf Jahren oder aber 12 aufeinanderfolgende in den letzten 12 Monaten).

Oder ist man als Rentner freiwillig versichert und die DRV zahlt bei bewilligter EM-Rente einen Zuschuss?

Die Krankenkasse stellt doch schon ab Rentenantrag auf Rentner um. Wie ist denn das Procedere.

   
Gespeichert

Ciao und herzlichen Dank.

Monika
loope
Stammposter
****
Beiträge: 209



« Antworten #11 am: 14. Januar 2007, 03:18:22 »

Hallo Monika.

In Zeiten des EMR Bezuges baust Du auch wieder Ansprüche an die Krankenkasse auf, denn Du zahlst ja auch schließlich Beiträge. Das ein Rentner nicht krankenversichert ist gibt es (bei vorheriger erfüllter Versicherungspflicht) nicht. So sind auch in Deinem Fall die Vorversicherungszeiten einfach da. Zur Zeit muß man sich nach Rentenwegfall zwar neu versichern, aber dies ist ja eh meist bei der Versicherung bei der man als Rentner ja schon war. Der neue Beitrag wird dann allerdings fällig.

Vorher ist aber noch dringend die Möglichkeit der Familienmitversicherung zu prüfen. Dies geht u.U. auch bei einem unterhaltpflichtigem Partner. Bitte Möglichkeiten über KK prüfen. Aber nur bei gesetzlich Versicherten.

Die Privaten fangen eh bei null an. Die scheren keine Vorversicherungszeiten und die nehmen Dich bei Vorerkrankungen erst gar nicht. Dei Kind müsstest Du hier auch extra versichern.

Rentner, wie auch EMRentner sind krankenversichert. Entweder in der Krankenversicherung der Rentner, oder in einer gesetzlichen Krankenversicherung oder aber Privat. Der Status Rentner in der Krankenversicherung der Rentner scheint mir die beste Lösung zu sein, die aber leider nicht allen offen steht. Als Privatversicherter kommst Du da nicht rein. Und für die gesetzlichen kommt es darauf an wo sie den letzten größten Teil versichert waren. Grob kann man sagen: Warst Du in der letzten Hälfte Deiner beruflichen Tätigkeit über die Hälfte nicht gesetzlich krankenversichert ist diese Türe zu.

Zum Procedere: Mit dem Rentenantrag klärst Du auch zwangsläufig Deine zukünftige Krankenkassenzugehörigkeit.

Liebe Grüße

Gespeichert

Dieser Kommentar ist stets nur meine Meinung und stellt niemals eine Rechtsberatung dar.

Alles wird gut. So oder so.

Mit freundlichen Grüßen
Loope
Monika
Schreibe oft hier
***
Beiträge: 65


« Antworten #12 am: 14. Januar 2007, 06:14:06 »

Hallo Loope,

danke für Deine Antwort.

Aus dem Juris habe ich folgendes gelesen und komme damit nicht klar.

Alle Zeiten einer Versicherung bei einer Krankenkasse, als Familienangehöriger, als Pflichtmitglied oder als Freiwilliges Mitglied, gelten als Vorversicherungszeiten. Zeiten einer Mitgliedschaft, die aus einer Rentenantragstellung rühren (§ 189 SGB V) als auch Zeiten des nachgehenden Leistungsanspruchs (§19 SGB V) werden nicht anerkannt.

In §189 geht es um Rentenbeantragung und um Mitglieder, die den Bezug der Rente nicht erfüllen. Verweis auf SGB 5 § 11 und 12.

In § 11 steht:
Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrages mindestens neun Zentel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren, als Zeiten der Pflichtversicherung gelten auch Zeiten, ......

Das wirst Du gemeint haben mit der Länge der Zugehörigkeit bei der KK. Aber was ist denn die zweite Hälfte? Welchen Zeitraum meinen die damit? Weißt Du, wie das gemeint ist? Evtl. ein Beispiel?

In § 19 SGB V ist das Erlöschen des Leistungsanspruchs geregelt. Endet mit der Rentenantragstellung die Pflichtmitgliedschaft bei der gesetzlichen KK? Demnach muß das doch so sein. Wenn man beim AA auf ALG1 gemeldet ist und man stellt einen Rentenantrag, dann stellt die KK wohl schon auf Rentner um.

Ich habe das so verstanden, daß nach Rentenantragstellung die Prüfung der Vorversicherungszeit, des § 11 usw. erfolgt, bekomme aber den Zusammenhang nicht mit, da bei Rentenantragstellung das AA ja noch ALG zahlt, wenn evtl. auch gekürzt, wegen der Einschränkungen (man steht ja dem AA nicht mehr voll zur Verfügung).

Bin nun völlig verwirrt. Im übrigen habe ich beim VDK mal die Frage aufgeworfen, aber so ad-hoc konnte die Juristin dazu auch nichts sagen. Die sind ja eher mit dem Rentenbegehren beschäftigt, als mit der Krankenkasse.



   

« Letzte Änderung: 14. Januar 2007, 06:16:27 von Monika » Gespeichert

Ciao und herzlichen Dank.

Monika
Bonnie
Gast
« Antworten #13 am: 15. Januar 2007, 19:50:43 »

Hallo Loope.

ich habe den positiven Bescheid vom Vdk bekommen.
Bin jetzt auf unbestimmte Dauer voll erwerbsgemindert.
Die Rente wird längstens bis zur Vollendung des 65 Lebensjahr, Begin der Regelaltersrente gezahlt.

Was bedeutet das genau für mich? 50 Jahre alt, weitere Kontrollen?

LG .  Bonnie Grinsend
Gespeichert
loope
Stammposter
****
Beiträge: 209



« Antworten #14 am: 21. Januar 2007, 03:45:18 »

Hallo Monika.

Zuerst einmal sorry. Hatte über 10 Tage kein Internet. Kam nicht rein.

Krankenkassenzugehörigkeit 1. und 2. Hälfte.
Du hast das ja ganz richtig dargestellt:
Zitat
"In § 11 steht:
Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrages mindestens neun Zentel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren, als Zeiten der Pflichtversicherung gelten auch Zeiten, ......

Beispiel: Du bist seit 30 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Für die Betrachtung des Eintritts in die Krankenversicherung für Rentner sind dann nur die letzten 15 Jahre, also die 2. Hälfte betrachtenswert. Warst Du also die ersten 15 Jahre privat versichert und von den 2. 15 Jahren warst Du 90% Pflichtversichert kannst Du in die Krankenkasse der Rentner eintreten. Warst Du allerdings die ersten 15 Jahre Pflichtversichert und in den 2. 15 Jahren mehr als 10% privat versichert ist dieser Weg leider zu.

Liebe Grüße
Gespeichert

Dieser Kommentar ist stets nur meine Meinung und stellt niemals eine Rechtsberatung dar.

Alles wird gut. So oder so.

Mit freundlichen Grüßen
Loope
Seiten: [1]   Nach oben
  Drucken  
 
Gehe zu:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.14 | SMF © 2006, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS