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Autor Thema: Em Rente auf unbestimmte Dauer.  (Gelesen 10777 mal)
Goldmann
Juniormember
**
Beiträge: 14


« Antworten #25 am: 21. Januar 2007, 16:33:57 »

Früher bekam der Bäcker der plötzlich eine Mehlstauballergie bekam seine BU Rente. Heute muß er sich auf jeden anderen Beruf verweisen lassen. Der Berufsschutz ist für Menschen ab Geburtsjahr 1960 komplett gestrichen.

Hallo loope,
auch nach dem alten Rentenrecht (in der Fassung bis zum 31.12.2000) mußte sich der Bäcker auf einen anderen "zumutbaren" Beruf verweisen lassen wenn vollschichtiges Leistungsvermögen festgestellt wurde.
Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde zum 01.01.2001 das bisherige System der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Rente wegen Berufsunfähigkeit - BU-Rente - und Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - EU-Rente - ) durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt. Für die neue Rente wegen Erwerbsminderung ist das gesundheitliche Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entscheidend.

-Versicherte mit einem Leistungsvermögen von unter drei Stunden täglich können eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten

-Versicherte mit einem Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden täglich bekommen eine - halb so hohe - Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Ist jedoch ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden, steht auch in diesen Fällen wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu.

-Versicherte mit einem Leistungsvermögen von täglich sechs Stunden und mehr erhalten keine Erwerbsminderungsrente.

-Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, können eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auch bei Berufsunfähigkeit erhalten. Berufsunfähigkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn in dem bisherigen Beruf oder einer zumutbaren anderen Tätigkeit nur noch weniger als sechs Stunden täglich gearbeitet werden kann.

Gruß
Goldmann
Gespeichert
loope
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Beiträge: 209



« Antworten #26 am: 23. Januar 2007, 01:03:29 »

Hallo Goldmann.

Stimmt: Geboren ab 01. 01. 1961. Ist Feiertagsbereinigt. Stichtag 01. 01. 1961 und nicht 1960. Meinte aber auch 61.
Ansonsten hast Du ja auch recht und alles sauber beschrieben.

Danke. Ich finde es schön das Du Dich hier einbringst. Hiervon können wir hier alle nur profitieren. Bleib bei uns.

Kurz zum Dialog zwischen Bonnie und Monika:

In den Rentenbescheiden der Versicherungsträger steht grundsätzlich nichts mehr was explizit auf die BU Bedingungen der Privatversicherungen hinweist. Hier irrt der Anwalt. Die Versicherungsbedingungen der Privatversicherungen wurden irgendwann einmal an die gesetzliche Rentenversicherung angepasst formuliert. Es gibt Versicherungsbedingungen aus vielen verschiedenen Jahren. Hier muß man schauen welche Bedingungen dem individuellen Vertrag zugrunde liegen. Da steht dann eigentlich alles drin. Aber bitte nur die eigenen geltenden Bedingungen nehmen.
Wenn nun der Gesetzgeber seine Rentenversicherung reformiert hat das nun einmal überhaupt keinen Einfluß auf den abgeschlossenen Individualvertrag bei der z.B. Allianz. Nur die eigenen Bedingungen gelten. Es ist doch gut das diese sich durch staatliche Rentenverschlechterungen nicht auch automatisch verschlechtern.

Bitte die persönlich geltenden Versicherungsbedingungen beachten!

Diese Bedingungen sind meist besser als die staatlichen. Wenn man die staatliche Rente bezieht geben im Regelfall auch die "Privaten" nach.

Wohl dem der eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zur richtigen Zeit abgeschlossen hat.

Liebe Grüße
Gespeichert

Dieser Kommentar ist stets nur meine Meinung und stellt niemals eine Rechtsberatung dar.

Alles wird gut. So oder so.

Mit freundlichen Grüßen
Loope
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