Früher bekam der Bäcker der plötzlich eine Mehlstauballergie bekam seine BU Rente. Heute muß er sich auf jeden anderen Beruf verweisen lassen. Der Berufsschutz ist für Menschen ab Geburtsjahr 1960 komplett gestrichen.
Hallo loope,
auch nach dem alten Rentenrecht (in der Fassung bis zum 31.12.2000) mußte sich der Bäcker auf einen anderen "zumutbaren" Beruf verweisen lassen wenn vollschichtiges Leistungsvermögen festgestellt wurde.
Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde zum 01.01.2001 das bisherige System der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Rente wegen Berufsunfähigkeit - BU-Rente - und Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - EU-Rente - ) durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt. Für die neue Rente wegen Erwerbsminderung ist das gesundheitliche Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entscheidend.
-Versicherte mit einem Leistungsvermögen von unter drei Stunden täglich können eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten
-Versicherte mit einem Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden täglich bekommen eine - halb so hohe - Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Ist jedoch ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden, steht auch in diesen Fällen wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu.
-Versicherte mit einem Leistungsvermögen von täglich sechs Stunden und mehr erhalten keine Erwerbsminderungsrente.
-Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, können eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auch bei Berufsunfähigkeit erhalten. Berufsunfähigkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn in dem bisherigen Beruf oder einer zumutbaren anderen Tätigkeit nur noch weniger als sechs Stunden täglich gearbeitet werden kann.
Gruß
Goldmann