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Autor Thema: Em Rente auf unbestimmte Dauer.  (Gelesen 10777 mal)
Bonnie
Gast
« am: 15. Januar 2007, 19:16:15 »

Hallo ich kan es noch nicht glauben.
Habe vom Vdk einen Anruf bekommen mit dem folgenden Bescheid.
Rente wegen voller Erwerbsminderung auf unbestimmte Dauer.
Und das nach einer Anfangsrente von 2 Jahren, darauf eine Zeitrente von 2 Jahren
und jetz eine  auf unbestimmte Dauer.

Ich bin erst 50 Jahre alt und war seit Mitte 2003  2x in eine Psychosomatische Reha wegen Depressionen  und Somatoforme Schmerzstörungen am ges. Bewegungsaparat.

Wie sind Eure Erfahrungen und mit welchen Kontrollen muss ich jetzt noch rechnen Huch

LG
Bonnie Grinsend
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Fossy
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« Antworten #1 am: 15. Januar 2007, 19:39:54 »

Hi Bonnie,

ich habe auch Rente auf unbestimmte Dauer.

Womit du rechnen mußt ? Nun...das sie dich irgendwann mal wieder zum Gutachter schicken.
Solange bis zur Altersrente.

Aber was solls, gehen wir eben wieder hin Schockiert)

LG  Fossy
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Per Somnium
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« Antworten #2 am: 15. Januar 2007, 19:44:31 »

Also ich (52)habe meine Rente seid 2001 nach TK, Reha ( Bad Gottleuba) und Belastungserprobung   (ATZ Saarbrücken) auf Dauer .... musste aber nichts desto trotz 2003 zu einem Gutachter ... immer schlimme für mich kaum verarbeitbare Termine ... .
Letzten Dezember bekam ich wieder Fragebogen zugeschickt die mittlerweile bei meiner Psychologin liegen.
Ich gehe aber nicht davon aus das ich nochmal zum Gutachter muss ... wird wohl die Standartabfrage sein.
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Querdenker passen oft nicht durch genormte Türen
Per Somnium
Per Somnium
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« Antworten #3 am: 15. Januar 2007, 19:45:36 »


Hallo Fossy Zwinkernd wink
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Querdenker passen oft nicht durch genormte Türen
Per Somnium
juergengrisu
Gast
« Antworten #4 am: 15. Januar 2007, 23:18:28 »

Hallo Bonnie

was genau szeht in deinem Rentenbescheid?
wird längstens bis zum 65 Lebensjahr gezahlt?
oder
auf unbestimmte Dauer??
Ich habe auch Dauerrente bei mir steht aber bis 65..

Gruß
Jürgen
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Bonnie
Gast
« Antworten #5 am: 15. Januar 2007, 23:35:17 »

Hallo juergengrisu.

Bei mir steht genau

  x   Rente wegenvoller Erwerbsminderug.

  x   auf  unbestimmte  Dauer.

  x   Die Rente wird längstens bis zur Vollendung des 65 Lebensjahres - Begin der Regelaltersrente
       gezahlt.

     LG   Bonnie
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juergengrisu
Gast
« Antworten #6 am: 16. Januar 2007, 09:27:26 »

Hallo Bonnie

ist der satz vorne angekreuzt ,,auf unbestimmte dauer''?

weil bei mir steht drin ,,die ab xxxxx 04... gewährte versichertenrente wird als Dauerrente weitergewährt , sie wird längstens gezahlt bis zum 65 Lebensjahr..

Wenn aber angekreuzt ist auf unbestimmte Dauer wird sie überprüft??
komisch alles oder ?
Ich habe sie seit September 06 auf Dauer bin 100 % Behindert ...

Gruß
Jürgen
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Goldmann
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Beiträge: 14


« Antworten #7 am: 16. Januar 2007, 10:44:53 »


weil bei mir steht drin ,,die ab xxxxx 04... gewährte versichertenrente wird als Dauerrente weitergewährt , sie wird längstens gezahlt bis zum 65 Lebensjahr..




Hallo,

habe auch zunächst eine Zeitrente erhalten die nach 3 Jahren als "DAUERRENTE" weitergewährt wurde(länstens bis zum 65. Lebensjahhr)
Trotzdem wird alle 2 Jahre überprüft. Fragebogen und Befundbericht für den behandelnden Arzt mit  Hinweis auf §§ 60 ff. SGB I

MfG
Goldmann
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Fossy
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Beiträge: 486


« Antworten #8 am: 16. Januar 2007, 11:20:57 »

Hallo liebe Leutz  Smiley

die verschicken neuerdings Fragebögen ? dann hoffe ich, das es dann mal ohne Gutachter über die Bühne geht  *seufz*...

@ Per Somnium *winks*  Grinsend

LG  Fossy
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Goldmann
Juniormember
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Beiträge: 14


« Antworten #9 am: 16. Januar 2007, 12:54:04 »



die verschicken neuerdings Fragebögen ? dann hoffe ich, das es dann mal ohne Gutachter über die Bühne geht  *seufz*...



Es gibt aber auch Rentenversicherungsträger die nur dann eine Nachprüfung in die Wege leiten wenn sich ein konkreter Anlass dafür findet (z.B. Beschäftigungsaufnahme) oder wenn dies im Gutachten so empfohlen wird (z.B. durch einen Text wie "eine Nachuntersuchung in einem Jahr erscheint angebracht") .

Mit freundlichem Gruß
Goldmann
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Bonnie
Gast
« Antworten #10 am: 16. Januar 2007, 13:55:18 »

Hallo  juergengrisu.

Rente wegen volle Erwerbsminderung.    war  angekreutst

auf unbestimmte Dauer .           auch nur angekreutst

Die Rente wird längstens bis zur Volendung des 65 Lebensjahr - Begin der Regelaltersrente gezahlt.
auch nur angekreutst.

Die laufende Zahlung der Rente  erfolgt ab  01-03-2007

Grusse Bonnie
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juergengrisu
Gast
« Antworten #11 am: 16. Januar 2007, 13:56:34 »

Hallo Zusammen,

Meine Neurologin und der VDK selber haben zu meiner Rente und meinem Gesundheitszustand gesagt bei mir wird sich nichts mehr ändern //Gehirntumor PTBS usw.....2 von 16 Diagnosen aus den Kiniken..

Warum geben die dann ,,Unbefristet Renten??``

schon gut das sie überprüfen aber ich kann denen ja mein Tumor per Einschreiben schicken .....

Grüße

von Jürgen

( wenn man Krank ist ist man Krrank...wir haben uns das doch auch nicht ausgesucht oder?Huch??
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juergengrisu
Gast
« Antworten #12 am: 16. Januar 2007, 14:00:18 »

Hallo Zusammen,

Meine Neurologin und der VDK selber haben zu meiner Rente und meinem Gesundheitszustand gesagt bei mir wird sich nichts mehr ändern //Gehirntumor PTBS usw.....2 von 16 Diagnosen aus den Kiniken..

Warum geben die dann ,,Unbefristet Renten??``

schon gut das sie überprüfen aber ich kann denen ja mein Tumor per Einschreiben schicken .....

Grüße

von Jürgen

( wenn man Krank ist ist man Krank...wir haben uns das doch auch nicht ausgesucht oder?Huch??
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juergengrisu
Gast
« Antworten #13 am: 16. Januar 2007, 14:01:22 »

Hallo Bonnie

was genau steht in deinem Rentenbescheid?
wird längstens bis zum 65 Lebensjahr gezahlt?
oder
auf unbestimmte Dauer??
Ich habe auch Dauerrente bei mir steht aber bis 65..

Gruß
Jürgen
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Bonnie
Gast
« Antworten #14 am: 16. Januar 2007, 14:15:06 »

Hallo juergengrisu.

Es steht genau so wie in antwort nr 10  von mir beschrieben.

LG  Bonnie
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Bonnie
Gast
« Antworten #15 am: 16. Januar 2007, 20:10:59 »

Hallo  juergengrisu.

Rente wegen volle Erwerbsminderung.    war  angekreuzt

auf unbestimmte Dauer .           auch nur angekreuzt

Die Rente wird längstens bis zur Volendung des 65 Lebensjahr - Begin der Regelaltersrente gezahlt.
auch nur angekreuzt.

Die laufende Zahlung der Rente  erfolgt ab  01-03-2007

Grüsse Bonnie
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Bonnie
Gast
« Antworten #16 am: 16. Januar 2007, 20:14:34 »

Hallo  juergengrisu.

Rente wegen volle Erwerbsminderung.    war  angekreuzt

auf unbestimmte Dauer .           auch nur angekreuzt

Die Rente wird längstens bis zur Volendung des 65 Lebensjahr - Begin der Regelaltersrente gezahlt.
auch nur angekreuzt.

Die laufende Zahlung der Rente  erfolgt ab  01-03-2007

Grüsse Bonnie
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Monika
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« Antworten #17 am: 16. Januar 2007, 23:34:18 »

Hallo Bonnie,

na, herzlichen Glückwunsch und möglichst lange Ruhe mit der DRV.

Mich würde mal interessieren wie der Textllaut zur BU ist. Hast Du ein Problem damit, daß mal einzustellen?

Viele Grüsse
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Ciao und herzlichen Dank.

Monika
Bonnie
Gast
« Antworten #18 am: 16. Januar 2007, 23:54:08 »

Hallo Monika

Was meinst Du genau mit  BU ??

LG   Bonnie. Huch
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Monika
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« Antworten #19 am: 17. Januar 2007, 22:09:33 »

Hallo Bonnie,

das heißt Berufsunfähigkeit. Unsere Jahrgänge haben ja noch BU-Schutz. Daher muß zur EM-Rente auch was zur BU erwähnt sein. Die Formulierung interessiert mich.

Ciao
Monika
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Ciao und herzlichen Dank.

Monika
Bonnie
Gast
« Antworten #20 am: 17. Januar 2007, 22:40:08 »

Hallo Monika.

Meine Krankheits Geschichte steht oben  in meinen Bericht.

Und in dem Bericht von der BFA steht nichts von Bu , siehe Antwort 10.

Nur in einem Früheren Rehabericht steht das ich für meinen beruf,und  für alle anderen tätigkeiten,zu 100% erwerbsgemindert bin.

Vom Versorgungsamt habe ich auch  50% Schwerbehinderung.

LG.   Bonnie.
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Monika
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« Antworten #21 am: 18. Januar 2007, 16:29:20 »

Hallo Bonnie,

dankeschön. Ich meine auch nicht den Bericht, sondern den Rentenbescheid. Meine Anwältin (Sozialrecht) sagte mir, da steht auch automatisch was zur BU drin. Das ist auch logisch, denn wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, die schauen auf die BU.

Vielleicht steht bei Dir nichts drin, weil es ja bei 100% keinen Verweis gibt.

Ciao
Monika
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Ciao und herzlichen Dank.

Monika
Bonnie
Gast
« Antworten #22 am: 18. Januar 2007, 21:41:24 »

Hallo Monika

Ich habe bis jetzt  3 Rentenbescheide bekommen,und in keinem Bericht stand 100% nichts vom   Bu . Huch
sondern nur:

Volle Erwerbsminderung

Zeitrente bis ......

und zuletzt Rente auf unbestimmte Dauer.

LG.   Bonnie

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Monika
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« Antworten #23 am: 20. Januar 2007, 08:06:30 »

Hallo Bonnie,

danke, vielleicht steht das ja nur bei Teil-EM und ich habe das falsch verstanden.

Liebe Grüsse
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Ciao und herzlichen Dank.

Monika
loope
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« Antworten #24 am: 21. Januar 2007, 04:43:21 »

Hallo Ihr Lieben.

Früher gab es eine Erwerbsunfähigkeitsrente und abgeschwächt eine Berufsunfähigkeitsrente. Man war also komplett erwerbsunfähig oder aber nur daran gehindert seinen aktuellen Beruf auszuüben. Also umschulungsfähig.
Dann gab es aber die Rentenreform 2001.
Seit dem gibt es nur noch Voll oder Halb ererbsgemindert. So heißen heute auch die Renten. Das Ganze war eine Schlechterstellung zum alten Rentenrecht. Berufsunfähig kanns ja heute auch nicht mehr geben, da die Begrifflichkeit der Berufsverweisung ja auch neu definiert wurde. Früher bekam der Bäcker der plötzlich eine Mehlstauballergie bekam seine BU Rente. Heute muß er sich auf jeden anderen Beruf verweisen lassen. Der Berufsschutz ist für Menschen ab Geburtsjahr 1960 komplett gestrichen. Die Auswirkungen sind dramatisch, werden aber leider kaum bedacht.

Wohl dem der dann doch noch irgendwann eine private BU Versicherung abgeschlosen hat. Dies sind allerdings Individualverträge die nur den Versicherungsbedingungen der Gesellschaft sowie dem Versicherungsvertragsgesetz unterliegen.

Hier wird auch noch immer von 50% Berufsunfähigkeit gesprochen. Ist so vertraglich geregelt und einfach besser als beim Staat. Da es aber Privatverträge sind ist hier z.B. auch die berufliche Verweisbarkeit unterschiedlich geregelt. Hier muß man eben in seine individuellen Bedingungen intensiv eintauchen um zu schauen was möglich ist.

Man sollte aber bei Antragsstellung der BU Versicherung die Gesundheitsfragen ehrlich beantwortet haben. Sonst bringt diese Versicherung halt einfach nichts. Die prüfen schon sehr genau und wahren ihre Rechte aus Versichrungsvertragsgesetz und auch aus dem BGB. (Anfechtung bis 30 Jahre).

In der Hoffnung niemanden irritiert zu haben

verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Gespeichert

Dieser Kommentar ist stets nur meine Meinung und stellt niemals eine Rechtsberatung dar.

Alles wird gut. So oder so.

Mit freundlichen Grüßen
Loope
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