http://www.ihre-vorsorge.de/Selbstauskunft.html?nwsf=jAlle zwei Jahre kommt ein Fragebogen
Die Rentenversicherung überprüft bei Erwerbsminderungsrentnern regelmäßig, ob sie ihre Rente zu Recht bekommen. Grund zur Panik besteht allerdings nicht.
Bad Homburg (ga). In den Tagen vor Weihnachten sind verschiedene Beiträge von Lesern des Expertenforums zur so genannten "Selbstauskunft" von Erwerbsminderungsrentnern zu verzeichnen gewesen. Dabei trat eine gewisse Verunsicherung zu Tage. Doch es besteht kein Grund zur Beunruhigung.
Bei Rentnern, die eine Dauerrente wegen Erwerbsminderung beziehen, überprüft die Deutsche Rentenversicherung in der Regel alle zwei Jahre, ob die Voraussetzungen für die Rentenzahlung auch weiterhin vorliegen. Dazu erhält der Rentner oder die Rentnerin ein Nachprüfungsschreiben mit einer Selbstauskunft, die auszufüllen und an die Rentenversicherung zurückzuschicken ist.
In Einzelfällen kann die Rentenversicherung aber auch eine kürzere Nachprüfungsfrist als zwei Jahre für erforderlich halten, jedoch nicht unter einem Jahr.
Ältere Rentner bleiben verschont
Bei Rentnern, die schon das 55. Lebensjahr vollendet haben, findet eine solche Nachprüfung in der Regel nicht mehr statt, weil im Allgemeinen davon ausgegangen werden kann, dass hier eine wesentliche Besserung des Gesundheitszustandes nicht mehr zu erwarten ist. Etwas anderes gilt nur, wenn bekannt wird, dass diese Rentner wieder eine Beschäftigung aufgenommen haben. Dann müssen zum einen die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen und zum anderen das weitere Vorliegen von Erwerbsminderung geprüft werden. Auch bei besonderen Personengruppen, wie zum Beispiel bei Rentnern mit Behinderungen, die deswegen eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht ausüben können, wird auf eine Nachprüfung verzichtet.
Wenn nötig, wird der Arzt gehört
Nach Eingang der Selbstauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung prüft diese, ob die Voraussetzungen für die Weiterzahlung der Rente noch vorliegen. Bei Versicherten, die das 50. Lebensjahr bereits vollendet und keine Beschäftigung aufgenommen haben, entscheidet die Rentenversicherung ohne weitere ärztliche Ermittlungen über die Weiterzahlung der Rente.
Bei Rentnern unter 50 Jahren wird dagegen noch ein Befundbericht des behandelnden Arztes eingeholt, der in die Entscheidungsfindung einbezogen wird.
Keine Überprüfung bei Renten auf Zeit
Bei Rentnern, die nur eine Zeitrente wegen Erwerbsminderung -grundsätzlich auf drei Jahre befristet - beziehen, findet in der Regel keine Nachprüfung statt. Lediglich, wenn bekannt wird, dass eine Beschäftigung aufgenommen wurde, erhält auch hier der Rentner oder die Rentnerin ein Nachprüfungsschreiben. Die Zeitrentner werden bereits im Rentenbescheid darauf hingewiesen, dass sie rechtzeitig vor Ablauf der Befristung (vier Monate) einen Antrag auf Weiterzahlung ihrer Rente stellen können, wenn sie sich weiterhin für erwerbsgemindert halten.
Ich hoffe das hiermit vielen Em Rentner die eine Rente auf unbestimmte Dauer haben, das bangen um die Selbst - auskunft etwas erleichtert.
Liebe Grüsse .

Bonnie