Ich habe das dazu finden können:
Einsicht in Berichte und Unterlagen
Ein kompliziertes Thema. Grundsätzlich hat der Patient ein Recht auf Einsicht in seine Krankenunterlagen, Berichte, objektive Befunde. Dieses Recht schliesst jedoch nicht persönliche Notizen des Behandlers ein. Bei Psychiatrie- und Psychotherapiepatienten ist dieses Recht jedoch erheblich eingeschränkt, was ich jedenfalls ausdrücklich nicht für gut und sinnvoll erachte.
Diplom - Psychologe Xxxxx,Xxxxx, Psychotherapeut
und das:
Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg schreibt dazu am 17.01.2006:
Dokumentation: Psychotherapeuten sind verpflichtet, die Behandlung und Beratung zu dokumentieren. Auf Verlangen ist dem Patienten Einsicht in diese Dokumentation zu gewähren.
und das:
zur Einsichtnahme in psychiatrische Behandlungsunterlagen gibt das ULD SH die folgenden Hinweise:
Grundsätzlich gilt, dass auch in diese Unterlagen der Patient ein Einsichtsrecht hat. Dieser Anspruch ergibt sich direkt aus dem Behandlungsvertrag, aber auch aus dem Recht auf Selbstbestimmung und auf personale Würde (BVerfG NJW 1999, 1777f) gemäß Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG. Ärztliche Krankenunterlagen mit ihren Angaben über Anamnese, Diagnose und therapeutische Maßnahmen betreffen den Patienten unmittelbar in seiner Privatsphäre. Außerdem sieht das Standesrecht in den ärztlichen Berufsordnungen vor, dass dem Patienten auf Verlangen Einsicht zu gewähren ist. In Schleswig-Holstein ist � 10 Abs. 2 BOÄ maßgebend.
Ich finde es traurig und beschäment, dass gerade die, denen wir Vertrauen entgegenbringen sollen und müssen, uns gegenüber dieses Vertrauen mit Füssen treten und Ihre Macht missbrauchen.
Aber Macht und Machtmissbrauch hat viele Gesichter....Das ist beschäment.