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Autor Thema: Therapie bald zu Ende - Was kommt danach?  (Gelesen 2067 mal)
Seoul
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J. Dean


« am: 31. Januar 2007, 21:17:42 »

Hallo,

meine 3 jährige Psychotherapie wird wohl bald enden.

Ich frage mich derzeit, was danach kommt, womit ich die bürokratischen Dinge meine.

Muss die Therapeutin einen Abschlussbericht schreiben, mit einer Zusammenfassung bzw. einem Fazit...etc. pp?

Wenn ja: Wer bekommt diesen Bericht?
Und kann ich diesen Bericht ebenfalls verlangen?

Ich habe erst in 3 Wochen wieder einen Termin, daher möchte ich Euch fragen, die Ihr das vielleicht bereits kennt.

Danke.
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J. Dean


« Antworten #1 am: 04. Februar 2007, 15:01:02 »

Hmm, 60 Aufrufe, doch niemand kennt sich damit aus?

Na ja....
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« Antworten #2 am: 04. Februar 2007, 15:07:13 »

Therapeut schreib Abschlussbericht und kommt dann meißt zum Hausarzt.
Verlangen kannst du Ihn, wirst ihn aber nicht bekommen, da bei Psycho Krankheiten keine Pflicht besteht sie dem Patienten zugänglich zu machen.
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LG
Richard

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J. Dean


« Antworten #3 am: 04. Februar 2007, 15:16:44 »

Therapeut schreib Abschlussbericht und kommt dann meißt zum Hausarzt.
Verlangen kannst du Ihn, wirst ihn aber nicht bekommen, da bei Psycho Krankheiten keine Pflicht besteht sie dem Patienten zugänglich zu machen.

Danke für die Info Richard.

Ich bin in erster Linie bei einer Psychiaterin in Behandlung. gehe ich Recht in der Annahme, dass der Bericht dann dorthin geht oder trotzdem auf jeden Fall zum Hausarzt?

Vom HA bekomme ich ihn, dass ist kein Problem.

Aber viel schlimmer ist: Warum habe ich bei Psychoerkrankungen kein grundsätzliches Recht darauf? Bin ich damit ein Mensch, für den Patientenrechte nicht mehr greifen? Es geht doch um MICH, wieso kann man mir so etwas vorenthalten?

Das verstehe ich nicht und macht mich sehr nachdenklich
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« Antworten #4 am: 04. Februar 2007, 15:22:11 »

Normal kannst du angeben, wer den Bericht bekommt.

Wie die Begründung, genau ist, warum der Patient ihn nicht bekommen soll, kann ich dir nicht sagen. Bemühe mal Hr. Google :-)
Falls du was findest. Setz es doch hier rein.

Hat mich aber auch schon geärgert. Mein Arzt meinte damals, es sei nicht gut für die Patienten, da auch einiges drin steht was man Interpretieren müsste ....
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Richard

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J. Dean


« Antworten #5 am: 04. Februar 2007, 15:32:13 »

Ich werde mal googeln..Danke Richard.

Es ärgert mich nicht, doch macht es mich traurig und nachdenklich. Man sieht da wieder einmal, wie man als psychisch Erkrankter behandelt wird, unmüdig einen Bericht zu erhalten, in dem es um die eigene Person geht.

Wenn man ein Carzinom und noch wenige Monate zu leben hat, dann bekommt man diesen Bericht. Da muss nichts interpretiert werden ? Ist doch alles verdreht.

Sehr, sehr traurig.....
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J. Dean


« Antworten #6 am: 04. Februar 2007, 15:56:37 »

Ich habe das dazu finden können:

Zitat
Einsicht in Berichte und Unterlagen

Ein kompliziertes Thema. Grundsätzlich hat der Patient ein Recht auf Einsicht in seine Krankenunterlagen, Berichte, objektive Befunde. Dieses Recht schliesst jedoch nicht persönliche Notizen des Behandlers ein. Bei Psychiatrie- und Psychotherapiepatienten ist dieses Recht jedoch erheblich eingeschränkt, was ich jedenfalls ausdrücklich nicht für gut und sinnvoll erachte.

Diplom - Psychologe Xxxxx,Xxxxx, Psychotherapeut


und das:

Zitat
Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg schreibt dazu am 17.01.2006:

Dokumentation: Psychotherapeuten sind verpflichtet, die Behandlung und Beratung zu dokumentieren. Auf Verlangen ist dem Patienten Einsicht in diese Dokumentation zu gewähren.

und das:

Zitat
zur Einsichtnahme in psychiatrische Behandlungsunterlagen gibt das ULD SH die folgenden Hinweise:

Grundsätzlich gilt, dass auch in diese Unterlagen der Patient ein Einsichtsrecht hat. Dieser Anspruch ergibt sich direkt aus dem Behandlungsvertrag, aber auch aus dem Recht auf Selbstbestimmung und auf personale Würde (BVerfG NJW 1999, 1777f) gemäß Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG. Ärztliche Krankenunterlagen mit ihren Angaben über Anamnese, Diagnose und therapeutische Maßnahmen betreffen den Patienten unmittelbar in seiner Privatsphäre. Außerdem sieht das Standesrecht in den ärztlichen Berufsordnungen vor, dass dem Patienten auf Verlangen Einsicht zu gewähren ist. In Schleswig-Holstein ist � 10 Abs. 2 BOÄ maßgebend.

Ich finde es traurig und beschäment, dass gerade die, denen wir Vertrauen entgegenbringen sollen und müssen, uns gegenüber dieses Vertrauen mit Füssen treten und Ihre Macht missbrauchen.

Aber Macht und Machtmissbrauch hat viele Gesichter....Das ist beschäment.
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Richard
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« Antworten #7 am: 04. Februar 2007, 16:02:08 »

Hi, super. Danke:-)

Finds auch scheiße. Bei manchen Patienten isses ja OK und auch empfehlenswert das sie es nicht sehen, aber abwägen sollten die Docs doch.
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LG
Richard

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