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Rhini
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« am: 22. April 2007, 09:09:59 » |
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Hallo Nach meiner Ablehnung zur vollen EU Rente erhob ich Einpruch und klagte beim Sozialgericht. Nachdem ich im November 2006 zur Gutachterin geschickt wurde, kam gestern der Bericht von ihr. Anbei eine Kurzmitteilung, ich möge meine Klage zurückziehen. In dem Bericht steht, ich könne doch acht Stunden am Tage arbeiten, nur nicht in meinem erlernten Beruf. Also eine sogenannte Berufsunfähigkeit. Ich beziehe bereits eine halbe EU Rente auf unbestimmte Dauer. Kann jedoch für meinen finanziellen Restbedarf nicht aufkommen. Ich habe Panikanfälle, wenn ich zu irgendeinem Arzt, Amt oder sonstwohin muß. Alleine geht garnichts. Ich habe auch keinen Therapeuten, an den ich mich wenden kann, weil ich bislang nicht in der Lage war, einen zu finden. (habe inzwischen im Net gesucht, waren jedoch nur Frauen, mit denen ich im Allgemeinen Richtung Vertrauen schon arge Probleme habe).
Nun, ich habe vier Wochen Zeit, mich zum Bericht zu äußern. Da es mir täglich körperlich schlecht geht (Psychosomatisch) bin ich nicht in der Lage, arbeiten zu gehen. Mit Begleitung habe ich es geschafft, meinen Hausarzt aufzusuchen, der mich derzeit aufgrund meiner körperlichen Beschwerden durchscheckt. Könnte es noch hilfreich sein, von ihm ein Attest mitzusenden?
Und bei welcher Stelle muß ich mich melden, um finanzielle Unterstützung zu erhalten (ALG ist ausgelaufen), wenn ich doch garnicht fähig bin, arbeiten zu gehen?
Ich wünschte, das Leben wäre ein wenig leichter... Rhini
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