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Autor Thema: EU Rente Verlängerungsantrag  (Gelesen 4483 mal)
wosik
Juniormember
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Beiträge: 11


« am: 06. Juni 2007, 11:24:55 »

Hallo, auch ich habe heute 6 Monate vor Ablauf meiner EU Rente einen Verlängerungsantrag zugeschickt bekommen.

Meine Fragen:

Reicht es, wenn ich diesen Antrag inkl. der Atteste bis 4 Monate vor  Ablauf meiner Rente einreiche? Ich hätte dann einfach noch ein bisschen Zeit die nötigen Unterlagen zu besorgen.

Ich beziehe zusätzlich eine OEG Rente, da ich Opfer eines Gewaltverbrechens bin. Ich bin ambulant in therapeutischer Behandlung. Bei meiner Hausärztin, die mich damals begleitet hat und mir auch die Therapie vorgeschlagen hat, bin ich allerdings ewig nicht mehr gewesen.

Wäre es trotzdem vom Vorteil, wenn zum einen meine Therapeutin und auch meine Hausärztin ein Attest schreibt und ich dazufüge? Oder sollte das Attest der Therapeutin reichen, da ich dort regelmässig in Behandlung bin?

Danke für Eure Hilfe.

Gruß
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immer_zuhause
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Beiträge: 20


« Antworten #1 am: 09. Juni 2007, 08:38:57 »

Hallo,

also bei mir war es ähnlich, aber das Attest hatte scheinbar leider keine weiteren Auswirkungen.
Ich muss trotzdem zum Gutachter.

Das wichtigste ist das Du das Formular ausfüllst, selbst wenn Du kein Attest hättest würden die sich i.d.R. melden und mitteilen was evtl. noch fehlt.

Also Dir viel Glück !!
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loope
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Beiträge: 209



« Antworten #2 am: 15. Juni 2007, 01:28:17 »

Hallo Wosik.

Es reicht vollkommen aus wenn Du Deinen Antrag 4 Monate vor Rentenauslauf einreichst. Wird sogar empfohlen. Reichst Du Deinen Antrag selbst oder aber besser über Sozialverband (z.B. VDK) ein?

Eine Rente über das Opferentschädigungsgesetz kann, muß aber keinesfalls für die EMRente dienlich sein. Hierfür wird soviel ich weiß vom Versorgungsamt die dazugehörige Schwerbehinderung festgestellt. Die hat aber nichts mit dem Erwerbsminderungsgrad zu tun. Die Frage ist wie ein Gutachter diesen Tatbestand zu Deinen Gunsten wertet.

Ich habe das Dir vorstehende Verfahren gerade hinter mir. Ich bekam von der DRB auch diesen vereinfachten Fragebogen und stand vor der Frage was ich alles beifügen soll um eventuell gar nicht zum Gutachter zu müssen. So habe ich brav die Bögen ausgefüllt und mir alles an Attesten besorgt was ich bekommen konnte und das Ganze hoffnungsvoll eingeschickt. ( 4 Monate vor Rentenauslauf ).

Trotzdem mußte ich zum Gutachter.

Mein Therapeut hat mir zwar auch ein Attest geschrieben, war aber von Anfang an dagegen so zu verfahren. Habe es trotzdem gemacht. Aber eigentlich hatte mein Therapeut recht.

Er erklärte es so: Die bestellen Sie sowiso zum Gutachtertermin. Sie verschießen zu früh Ihr Pulver. Sie legen alle Atteste bei die gut für Sie sind. Jetzt sagt der Gutachter Sie sind absolut fit und arbeitsfähig. Dann sind die von Ihnen beigelegten Atteste per Gutachten wertlos. Wäre es nicht besser diese Atteste für ein eventuelles Widerspruchsverfahren aufzubewahren?

Du bist wohl noch unter 40 und solltest Dich schon auf eine Begutachtung einstellen.

Ich würde heute anders handeln wie ich tatsächlich getan habe. Allerdings kann man hier keinen "richtigen" Rat geben. Das mußt Du letztendlich ganz allein für Dich entscheiden. Du kennst Dein Krankheitsbild und all die Umstände die im menschlichen Miteinander zählen können, denn auch Gutachter sind nur Menschen.

Alles Gute für Dein Verfahren.
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Dieser Kommentar ist stets nur meine Meinung und stellt niemals eine Rechtsberatung dar.

Alles wird gut. So oder so.

Mit freundlichen Grüßen
Loope
immer_zuhause
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« Antworten #3 am: 20. Juni 2007, 09:16:24 »


Du bist wohl noch unter 40 und solltest Dich schon auf eine Begutachtung einstellen.


Sag mal loope, was hat das Alter von 40 mit einer Begutachtung zu tun ?
Wäre über eine Antwort sehr dankbar sein.

Viele Grüsse
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kerzenschein
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Beiträge: 7


« Antworten #4 am: 23. Juni 2007, 07:58:29 »

hallo,

ich bin unter 40 und musste nicht zur begutachtung. die verlängerung ging auf grund der ärzte-und klinikberichte durch.

lg
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loope
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« Antworten #5 am: 26. Juni 2007, 01:55:26 »

Hallo immer zuhause.

So wie Du Deine Krankheit hier darstellst kann Dir aber doch nicht wirklich was passieren. Deine Rente steht Dir doch zu.

Im Allgemeinen gilt aber doch:
Die Rentenversicherungen wollen ja nicht wirklich immer zahlen. Wenn Du als Rentner anerkannt bist zahlen die natürlich.

Es gibt aber ja nun auch diese Renten auf Zeit die die DRV Bund zur Zahlung verpflichten. Ist ja auch schließlich eine Sozialversicherung. Rente auf Zeit heißt aber eben auch das diese irgendwann auslaufen. Muß also neu überprüft werden.

Jüngere Menschen werden genauer auf ihre Wiedergenesungschancen untersucht als Ältere. Ist aber doch auch ganz normal. Eine vernünftige Risikoabwägung betreibt jede Versicherung. Das ist sie der Allgemeinheit schuldig um Gelder grundsätzlich nur richtig auszugeben.

Mit 40 stehen noch 25 Jahre EM Rente an. Wenn Du nicht völlig kaputt bist müssen die prüfen. Ich denke das dies auch Sinn macht.

Liebe Grüße
« Letzte Änderung: 26. Juni 2007, 01:59:45 von loope » Gespeichert

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Alles wird gut. So oder so.

Mit freundlichen Grüßen
Loope
immer_zuhause
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Beiträge: 20


« Antworten #6 am: 26. Juni 2007, 09:08:19 »

Hallo loope,

vielen Dank für Deine Antwort.

na bei mir probieren die es natürlich wieder mit allen Mitteln.
Haben uns erneut einen anderen Gutachter genannt, allerdings wieder einer wo wir hin sollen.
Das nervt ehrlich, denn auch die BfA hatte uns schon 2x den Gutachter nach hause geschickt und eingesehen das ich mich echt nicht aus dem Hause wage.
Und nun müssen wir (bzw. meine Frau) wieder Einspuch einreichen.
Die Sachbearbeiterin erklärte noch das es sehr schwer sei einen Gutachter für einen Hausbesuch zu finden und es nur in Ausnahmefällen dazu kommt das ein Gutachter 2x ein Gutachten macht.

Ich hoffe die kriegen das noch auf die Reihe, da ich echt nicht weiß was ich sonst mache ...
Denn die werden mich auf keinen Fall zu irgendeinen Menschen kriegen der mich nicht kennt und wo ich dann auch noch tagsüber hin muss und evtl. auch noch warten muss.
Ich gehe schon zuhause nicht "RAUS" und werde es nun nicht ändern können.
Wenn ich meine Tavor tbl. und dir Tropfen vermehrt nehmen würde würde es ja vielleicht gehen, aber dann bin ich nicht einmal mehr zu einem Gespräch fähig, ich denke nicht das die das wollen !

WoW Panik ...
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loope
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« Antworten #7 am: 04. Juli 2007, 01:32:06 »

Hallo immer zuhause.

Bist Du eigentlich in einem Sozialverband? VDK für ca. 4? im Monat wäre schon gut. Da kann Dich auch Dein Partner oder ein guter Freund anmelden. Die vertreten einen echt gut. Wenn Du doch tatsächlich ohne Panikatacken kaum das Haus verlassen kannst muß man die der DRV Bund dies klarmachen. Mit einem vernünftigem Dir vertrauten Psychologen in Zusammenarbeit mit dem VDK sehe ich hierfür gute Chancen. Für Deine Gesundheit sollte jeder Verständnis haben. Auch Deine Sozialversicherung.

Wünsche Dir alles Gute
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Loope
immer_zuhause
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« Antworten #8 am: 22. Juli 2007, 18:39:33 »

Hallo,

nun ist mein Gutachter termin auch wieder vorbei.
Gott sei Dank hatte die BfA ein Einsehen und gewährte mir wieder einen Gutachter der nach hause kam.
Es war sogar der selbe wie beim ersten Zuhause-Gutachten !

Er hat mich auch ziemlich in Ruhe gelassen, musste ihm nicht die Hand geben, selbst das typische Reflex testen etc. ließ er "mir zuliebe" aussen vor (also null körperlichen Kontakt).
Wobei all diese Sachen noch bei seinem letztem Gutachten von meiner Seite machbar waren!

Nun bin ich ja gespannt was diesmal passiert, ob es diesmal für eine unbefristete reicht oder nicht.

Viele Grüsse, momentan etwas erleichtert ...
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