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Autor Thema: Frage zur Erwerbsunfähigkeitsrente  (Gelesen 3881 mal)
Sandra
Gast
« am: 23. August 2007, 12:04:50 »


Hallo,
habe in diesem Forum gelesen, daß es teilweise auch um Rente geht.

Nunmehr muss ich mitteilen, dass ich über die Rentenversicherung meiner Mutter
entsetzt bin!

Meine Mutter bekommt seit 1994 eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und hat
nun das erste Mal von der Rentenversicherung ein Schreiben bekommen mit der
Prüfung zur Rente. Der Arzt hat ausgefüllt das eine Besserung nicht zu erwarten
ist. Nunmehr kam ein Schreiben das sie zu einem Gutachter muss.

Sorry aber ist das so richtig, denn meine Mutter hat Pflegestufe II ist zu 100%
Schwerstbehindert mit den Merkzeichen B,G,RF

im Rentenbescheid aus dem Jahre 1994 stand folgendes:

auf Ihren Antrag vom...... erhalten Sie Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Die Rente
beginnt... Sie wird längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahr (Beginn der
Regelatersgrenze) gezahlt.

Da meine Mutter Bettlägrig ist und von der Sozialstation versorgt wird, muss ich
mich Fragen wie soll sie zu dem Gutachter und weshalb. Soll sie in Zukunft im
Alter von 55 Jahren mit Pflegestufe II und ihrem Bett zur Arbeit oder weshalb dieser
Bescheid?HuchHuch?

Denke das ist wohl ein Witz!

Hat sonst noch jemand solche Erfahrungen?Huch?

Danke
Sandra
Gespeichert
GAST
Gast
« Antworten #1 am: 24. August 2007, 09:59:19 »

Hallo Sandra!

Eins Vorweg wie alt ist den deine Mutter?

Ich bin ebenfalls total schockiert den ich beziehe auch EU-Rente auf Dauer!

Ich bekam bisher immer alle zwei Jahre einen Brief zur Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung den ich dann ausgefüllt habe, ausserem habe ich ein Attest vom Arzt beigelegt und es war gut!

Das Sie zum Gutachter soll überrascht micht total!

Wende dich doch an einen Sozailverband (z.b. VdK) wenn der Gutachter bzw. die DRV schwierigkeiten machen sollte!

Es handelt sich doch um die DRV?

MFG

Martin
Gespeichert
GAST
Gast
« Antworten #2 am: 24. August 2007, 10:06:39 »


Sorry das mit dem Alter hab ich überelsen!

Soweit ich weis wird ab diesem Alter normalerweise gar keine Überprüfung mehr durchgeführt!

Wenn es sich um die DRV handelt würde ich dort mal anrufen und nachfragen, warum es überhaupt zu einer Überprüfung kommen soll, ausserdem würde ich mich an den OBG. Verband wenden falls kein einlenken seitens der Rentenversicherung errreicht wird! Die können dann Widerspruch einreichen allerdings sollte das innerhalb von 4 Wochen gemacht werden!

Viel Glück!

Martin
Gespeichert
Abendstern
Stammposter
****
Beiträge: 284


« Antworten #3 am: 24. August 2007, 23:55:31 »

Hallo Sandra!

Also ich würde mich mal hier nicht verrückt machen!

Ich denke, der BFA oder LVA heute DRV ist da einfach ein Fehler unterlaufen. Schick ihnen den Bescheid der Pflegeversicherung zu und ich denke, hier ist auch der MDK zuständig.

Oder noch einfacher: wenn es Dir möglich ist, ruf einfach an, sag ihnen wie die Sachlage ist und wenn sie überprüfen wollen, dann sollen sie halt einen Gutachter vorbeischicken. Aber ich denke, das ist dann für die erledigt, denn eine Frau, mit Pflegestufe 2 und bettlägerig kann nicht mehr arbeiten.

Bürokratenkram...., lästig, aber kein Grund zur Aufregung, denke ich mal....

Nur nicht verzagen, auch dort sitzen nur Menschen...

Viele Grüße

vom Abendstern
Gespeichert

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