Hallo,
habe in diesem Forum gelesen, daß es teilweise auch um Rente geht.
Nunmehr muss ich mitteilen, dass ich über die Rentenversicherung meiner Mutter
entsetzt bin!
Meine Mutter bekommt seit 1994 eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und hat
nun das erste Mal von der Rentenversicherung ein Schreiben bekommen mit der
Prüfung zur Rente. Der Arzt hat ausgefüllt das eine Besserung nicht zu erwarten
ist. Nunmehr kam ein Schreiben das sie zu einem Gutachter muss.
Sorry aber ist das so richtig, denn meine Mutter hat Pflegestufe II ist zu 100%
Schwerstbehindert mit den Merkzeichen B,G,RF
im Rentenbescheid aus dem Jahre 1994 stand folgendes:
auf Ihren Antrag vom...... erhalten Sie Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Die Rente
beginnt... Sie wird längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahr (Beginn der
Regelatersgrenze) gezahlt.
Da meine Mutter Bettlägrig ist und von der Sozialstation versorgt wird, muss ich
mich Fragen wie soll sie zu dem Gutachter und weshalb. Soll sie in Zukunft im
Alter von 55 Jahren mit Pflegestufe II und ihrem Bett zur Arbeit oder weshalb dieser
Bescheid?


?
Denke das ist wohl ein Witz!
Hat sonst noch jemand solche Erfahrungen?

?
Danke
Sandra