zwilling
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« am: 19. März 2008, 18:51:33 » |
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Hallo,einige ich bin neu hier im Forum und bitte um Unterstützung. Ich bin 57 J. alt und seit über 30 Jahren in psychiatrischer Behandlung. Ich habe 06.2006 meinen Beruf nach fast 40 Jahren auf Anraten meines Arztes aufgegeben, nachdem ich dem Druck einfach nicht mehr gewachsen war. Ich habe bereits mehrere Therapien gemacht und konnte den Beruf nur ausüben durch permanente Einnahme von Medikamenten. Durch die Berufsaufgabe habe ich auf erhebliche finanzielle Mittel verzichtet, was ich aber bis heute nicht bereue. Bis 12.2007 war ich arbeitslos und seither AL ohne Bezug. Nun habe ich eine EM-Rente beantragt über den VDK. In diesem Zusammenhang habe ich nun einige Fragen: Mir fällt es unheimlich schwer, einer MA'in des VDK, zu der ich überhaupt keine Vertrauensbasis habe, meine ganze Krankheitsgeschichte zu offenbaren. Das kann ich einfach nicht. Der VDK will Arztberichte usw. sehen, aber ich möchte nicht,daß jeder in diesem Büro Zugriff auf meine Krankengeschichte hat. Gibt es hierzu Erfahrungen? Nach dem, was ich hier so gelesen habe, muß ich davon ausgehen, daß mein Rentenantrag zunächst einmal abgelehnt wird. Ist es eigentlich sinnvoll, bereits bei Widerspruch einen RA einzuschalten (ich bin rechtschutzversichert), oder sollte ich den Widerspruch selbst formulieren? Kann man da gravierende Fehler machen? Wie läuft das generell so bei der DRV ab? Holen die jetzt bei meinem Arzt ein Gutachten ein? Muß ich dann zu einem anderen Gutachter? Vielen Dank für Eure Info's und Grüße
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Rhini
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« Antworten #1 am: 20. März 2008, 08:29:14 » |
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Hallo, Zwilling Erstmal willkommen im Forum! Mit dem VDK habe ich keine Erfahrungen, doch die Einsicht in eine Lebensgeschichte kann man als vertraulich verwehren. Niemand ist verpflichtet, überall bekannt zu geben, was er zig Jahre getan hat. Allerdings ist eine medizinische Amnese wichtig für die Beurteilung des Falls. Hinzu kommt eine Auflistung aller damit zusammenhängender Problematiken. Allerdings reicht es, wenn man dies im Antrag tut. Ärztliche Atteste und vor allem die Diagnodtik muss anbei gelegt sein (beim Antrag). Es ist richtig, dass die Rentenkasse sehr scharf überprüft, in wie weit sie EU Rente gewährt, aber das hängt von dem jewailigen Fall ab. Sind alle Möglichkeiten der Behandlung ausgeschöpft und ist aus ärztlicher Sicht keine Arbeitsaufnahme mehr möglich, stehen die Chancen nicht schlecht, ggf auch erstmal eine Teil Rente zu erhalten. Ein Wiederspruch kann erstmal recht formlos gestellt werden, um den Vorgang auch am Laufen zu halten und eventuell erneute Unterlagen einzureichen. Seitens der Rentenkasse bin ich bislang noch nicht zum Gutachter geschickt worden. Bin selbst, durch ein Fehlgutachten, beim Sozialgericht abgschmettert worden. Habe inzwischen einen formlosen Neuantrag gestellt und bin natürlich aufgrund des Gerichturteils wieder abgeschmettert. Also erfolgte ein neuerlicher Wiederspruch... Manchmal bedarf es eines langen Atems, kommt auch auf die Erkrankung an... Wenn deine Rechtschutzversicherung Rentenrecht beinhaltet, ist es durchaus sinnig, sich dort jemand zu suchen. Zumal diese Menschen mehr Ahnung von Formulierungen haben und besser wissen, was in diesen Sachen drinnen zu stehen hat. Jedenfalls ist es wichtig, so schnell wie möglich erstmal einen Antrag zu stellen, da die Rentenzahlung ab Antragstellung läuft. Dazu eben auch Kopien der Diagnostik beilegen und alles unbedingt per Einschreiben mit Rückschein abzusenden. Dann erst einmal abwarten... Vielleicht läuft es ja bei dir besser als du denkst... Noch etwas, ich finde es schade, dass du weder schreibst, welches Geschlecht du hast noch welche Erkrankung. Da sind Ratschläge oftmals doch nicht so einfach zu geben. Jedenfalls wünsche ich dir erstmal Erfolg mit dem Antrag Rhini
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zwilling
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« Antworten #2 am: 20. März 2008, 14:20:37 » |
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Hallo Rhini, danke für Deine Antwort und aufmunternden Worte zu dem jetzt von mir eingeschlagenen Weg. Mein Geschlecht ist übrigens männlich. In med. Fachausdrücken kenne ich mich nicht so gut aus. Ich leide unter panischen Angstzuständen mit unkontrollierbaren Reaktionen und schweren Depressionen. Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, aber den Rentenantrag habe ich bereits Anfang Januar über den VDK gestellt. Ich dachte nur, wenn der Antrag abglehnt wird und ich über den VDK Widerspruch einlegen will, muß ich doch den VDK-Leuten die medizinischen Gründe liefern und mich somit dort offenbaren. Wollte sagen, daß mir dies schwerfällt, da ich zu den Leuten irgendwie keinen inneren Draht habe und auch nicht bekomme, wenn ich sehe, wie es da in dem Büro so zugeht (Keine Intimsphäre, jeder wühlt in den Akten herum usw.). Habe mir schon überlegt, den Widerspruch dann selbst zu schreiben, befürchte aber, daß ich evt. dabei Fehler mache. Übrigens, wie der Zufall es will, habe ich heute Post von der DRV bekommen. Es wurde mir ein Gutachter genannt, von dem ich in Kürze eine Einladung bekommen werde. Was mir noch auf dem Herzen ist, daß mein Psychologe, bei dem ich schon über 20 Jahre in Behandlung bin und der mir vor 2 Jahren zur Aufgabe meiner Arbeit geraten hat, mir jetzt beim Rentenantrag kein Gutachten geschrieben hat. Er meinte, die DRV kommt eh mit einem entspr. Formular auf ihn zu. Kürzlich habe ich GdB 50 bekommen und das von meinem Arzt hierzu erstellte Gutachten habe ich beim Amt für soz. angefordert, liegt mir also vor. Ich habe schon überlegt, ob ich dieses Gutachten nicht der DRV zur Verfügung stellen soll. Also gut, sei es wie es sei, ich werde sehen wie es weitergeht. Vielleicht kann mir jemand ein paar Tips geben für den in Kürze anstehenden Gutachtertermin. Vielen Dank und Grüße
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Rhini
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« Antworten #3 am: 21. März 2008, 08:10:43 » |
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Hi Zwilling Alle Gutachten sind nützlich, gerade wenn zu der psychischen Erkrankung auch eine Behinderung hinzu kommt (wenn ich richtig verstanden habe). Ich denke, du solltest einen Schritt nach dem anderen machen. Also, Gutachten abwarten, Reaktion abwarten und dann, wenn nötig, an den Wiederspruch denken. Bei mir hatte erst das Sozialgericht die Befunde der Ärzte eingefordert, aber es liegt alles im Ermessen der DRV (zum Anfang) wie sie verfährt.
Eine Ablehnung enthält eine Begründung und die gilt es dann zu wiederlegen. Also letztlich ist es nicht nötig, die Lebensgeschichte im Wiederspruch zu schreiben. Aber erstmal warte ab, wie sich alles entwickelt. Es gibt doch genug Beispiele, bei denen die Unterlagen ausreichend sind... Erstmal wünsche ich dir Frohe Ostern Rhini
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Iwi
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« Antworten #4 am: 21. März 2008, 10:11:12 » |
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Hallo zwilling! Ich habe für den VDK als Assistentin gearbeit und die Teams als zuverlässig und um die Wahrung der Rechte der Menschen, die vertreten werden, sehr bemüht erlebt. Rhini hat große Erfahrung mit diesem Verwaltungsakt, mir fehlt s da. Ich habe mit Betreuungen zu tun gehabt. Durchhalten scheint die Devise. Ich wünsche dir Erfolg. Und wahrscheinlich kannst du ganz freundlich darum bitten, dass ein/e andere/ Bearbeiter/In deinen Fall übernimmt. Die Arbeit erfolgt ja im Team. LG, Iwi
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zwilling
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« Antworten #5 am: 28. März 2008, 08:14:45 » |
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Hallo, ich muß in einigen Tagen zu einem Psychologen wegen Erstellung eines Gutachtens. Was erwartet mich da? Hat jemand Erfahrungen und kann ich einige Tips bekommen? Hat der eigentlich Unterlagen über mich? Sollte ich Unterlagen mitnehmen? Person ist mir völlig fremd, ich glaube, das ist nicht so einfach, es fällt mir schwer, ggü. fremden Personen über meine Probleme zu reden. Grüße
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Rhini
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« Antworten #6 am: 28. März 2008, 09:19:27 » |
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Hi, Zwilling Erfahrungsberichte über Gutachter gibt es hier auch eine ganze Menge, allerdings so unterschiedliche, dass du sie vielleicht hinterher erst raussuchen solltest. In der Regel haben die Gutachter schon Informationen/Berichte über einen, damit sie wissen, worauf sie achten müssen. Es werden wahrscheinlich viele Fragen gestellt... die du nicht beantworten musst, wenn du nicht willst!!! Wichtig ist, welche Befunde du aufweisen kannst. Sind diese unklar, sollen Gutachter auch genauer feststellen, in wie weit jemand beeinträchtigt ist. Eine volle EU-Rente bekommt allerdings wirklich nur jemand, der auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar ist, bzw in seiner Leistungsfähigkeit auf Dauer so eingeschränkt ist, dass er/sie nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann... Außerdem müssen alle medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft sein und eine Besserung des Zustandes ausgeschlossen werden können... Das hört sich jetzt ziemlich arg an, doch auf der anderen Seite (obwohl ich selbst seit Jahren um volle Anerkennung ringe) finde ich es in Ordnung, weil es genug Leute gibt (wie beim Sozi oder Arbeitsamt), die es nicht nötig hätten... Blöd an der Geschichte ist allerdings, dass auch massiv psychisch Kranke, eventuell eben suizidgefährdete Menschen durch diese Mühle geschoben werden... Wohl dem, der in dieser Zeit jemanden hat, der einen unterstützt.
Als Tip noch: Bedenke, dass du vielleicht immer nur an den nächsten Schritt denkst, sonst machste dich vielleicht verrückt, obwohl eventuell alles ganz ruhig und klar verläuft. Ich wünsche dir alles Gute Rhini
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zwilling
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« Antworten #7 am: 28. März 2008, 16:29:22 » |
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Hallo Rhini, Dein Beitrag hat mir wieder sehr geholfen. Gut finde ich, daß Du nicht um den heißen Brei herumredest, sondern klar sagst, was Sache ist. Nur damit kommt auch weiter. Das drumherumreden hilft einem überhaupt nicht. Ich versuche, die Sache so gelassen wie möglich anzugehen. Wenn man schon Jahre mit dieser Krankheit zu tun, lernt man auch mit schwierigen Situationen umzugehen, obwohl es einem immer wieder schwerfällt. Nochmals vielen herzlichen Dank und liebe Grüße
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zwilling
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« Antworten #8 am: 02. April 2008, 12:01:01 » |
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Hallo, habe jetzt doch noch eine Frage. Termin bei dem mir unbekannten Gutachter ist nächste Woche auf Anweisung der Rentenversicherung. Mein behandelnder Therapeut ist diese Woche aus dem Urlaub gekommen. Er hatte ja vor meinem Rentenantrag die Erstellung eines ärztlichen Befundes abglehnt mit der Begründung, daß die RV eh auf ihn zukommt und er dann das entspr. Formular ausfüllt. Nun habe ich bei ihm nachgefragt, ob er ein Schreiben der RV bekommen wegen Erstellung eines Befundes. Dies hat er jedoch verneint. Somit schickt mich die RV sofort zu einem fremden Gutachter, ohne vorher einmal einen Befund bei meinem behandelnden Arz eingeholt zu haben. Ist dies so normal? Kann mir jemand aus Erfahrung berichten? Vielen Dank und Grüße
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sabi1233
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« Antworten #9 am: 03. April 2008, 02:31:16 » |
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Hallo Zwilling,
ich würde mir da nicht so viele Gedanken machen... bei mir konnte die Rentenversichrung auch nicht soviele Unterlagen einholen... das einzige was ich abgeben konnte (war ein Hausarztbericht), obwohl schon 4 mal im Krankenhaus war.... der Bericht war sehr kurz, stand nur das ich an Depressionen und Angstzuständen leide.
Und trotzdem hat bei mir alles geklappt, obwohl ich noch ziemlich jung bin, ich habe einfach dem Gutachter die Wahrheit gesagt, wie ich mich fühle usw.
letztes Jahr war ich wieder bei einem Gutachter (wegen Verlängerung), ist ganz anders abgelaufen - und das Gespräch ging auch ratz fatz, da sie die Unterlagen vom ersten Gutachter hatte.
Bei mir war es so: beim ersten Gutachter musste ich sozusagen mein Lebenslauf erzählen, bei wievielen Ärzten, Klinken usw. ich war....
Wünsche dir viel Glück...
LG sabi
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zwilling
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« Antworten #10 am: 11. April 2008, 21:11:32 » |
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Hallo, der Gutachtertermin ist nun überstanden. Ich war vorher und auch während des Termines sehr aufgeregt. Nun weis ist wenigstens wie so etwas abläuft. Ich hatte ja vorher keine Ahnung. Der Gutachter war m.E. fair und einfühlsam. Er hat keine Meinung geäußert, was er glaube ich, auch nicht darf. Da ich leider von Natur aus eher negativ eingestellt bin, denke ich jetzt schon wieder, daß das Ganze für mich nicht so gut gelaufen ist und habe bereits wieder Ängste vor dem, was jetzt kommt. Jedenfalls habe ich versucht, mich bei dem Termin so zu geben wie ich bin und auch die Dinge so darzustellen wie sie sind. Wie es jetzt weitergeht muß ich abwarten. Gewundert habe ich mich nur, wie jemand in 1 1/2 Stunden so ein komplexes Thema beurteilen kann, was einem schon jahrzehntelang belastet und das über eine Person, die einem vorher völlig fremd war. Grüße
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Rhini
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« Antworten #11 am: 12. April 2008, 01:05:36 » |
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Hallo, Zwilling Erst mal hast du diese Hürde bewältigt. Nun heißt es abwarten und ein Heißgetränk zu sich nehmen. Ja, dass die Leute einen in so kurzer Zeit beurteilen... Naja, kommt halt auf den Arzt an. Bei mir hat es drei Stunden gedauert und weil diese Dame mit mir nicht ins Reine kam, sprich mich garnicht richtig beurteilen wollte, ists in die Buchse gegangen. Sie hat dann, nach Androhung vom Gericht, mich sofort arbeitsfähig geschrieben... wenns nicht so traurig wäre, könnte ich darüber lachen. Aber ich habe auch oft gelesen, dass alles recht unkompliziert gewesen ist und die Leute nach kurzer Zeit ihre Rente hatten. Ich glaube auch, dass es umso schwieriger wird, umso jünger ein Mensch ist, aber das ist mein Eindruck. Mein Psychiater hat nach meiner letzten erfolglosen Therapie geschrieben, dass bei mir sozusagen Hopfen und Malz verloren ist, ich wohl nie wieder arbeiten kann und jegliche weitere Maßnahme höchstens dazu beitragen könnte, dass ich im kleinsten Rahmen für mich sorgen könnte. Der kennt mich allerdings derweil seit vier Jahren... und hat vieles gesehen, was die Gutachterin nicht sehen wollte... oder konnte. Nun mache ich mich auch verrückter als ich schon bin, weil ich immernoch keine Antwort der RK habe, aber man kann nie wissen, wie man sich da richtig verhält. Allerdings gehen die Leute in der RK auch nur nach ihren Paragraphen und sind, wie ich von einem ehemaligen gehört habe, auch angewiesen worden, alles so gut es geht auszureizen. Blöd nur, wenns dann Leute trifft, die wirklich nicht mehr können. Sch. Spiel! Trotzdem, warte erst einmal ab, manchmal kommt alles anders, und dann hast du dich umsonst fertig gemacht! Hab es nicht mehr so im Hinterkopf, gerade jetzt beim Schreiben, gehst du noch zum Psychologen? Bist du noch in medizinischer Behandlung? Solche Sachen sind wichtig, um anzuzeigen, dass du dich um Besserung deines Zustandes bemühst bzw bemüht hast. Mir wurde zu guter Letzt mitgeteilt, dass ich noch dieses oder jenes machen sollte, bevor ich einen Anspruch hätte. Hat zum Glück mein Psychiater abgewiegelt, weil er meinte, dass es eher schädlich sein könnte bzw eh keinen Sinn hat. Egal was kommt, lass dich nicht von deinem Weg abbringen, denn nur du alleine weißt, was du noch kannst und wie es dir geht. Und selbst, wenn das Verfahren erst nach längerer Zeit abgeschlossen ist, bekommst du bei Zuspruch für die ganze Zeit ab Antrag die Rente. Übrigens, als Tip, solltest du zB nur eine verminderte Erwerbsunfähigkeit zugesprochen bekommen und derweil woanders Leistungen (Krankengeld/Arbeitslosengeld) beziehen, ist es meistens so, dass die Rente zusätzlich gezahlt wird. Bei Sozi oder Harz 4 kenne ich mich da nicht aus, das müsstest du erfragen. Ich habe damals aus Unwissenheit viel Geld verschenkt. Ich drücke dir die Daumen, vielleicht hilft es. Halte uns bitte auch auf dem laufenden, weil vielen solche Abläufe angst machen und umso mehr Berichte hier drinnen stehen, umso besser!!! Liebe Grüße Rhini
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zwilling
Juniormember
 
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« Antworten #12 am: 13. April 2008, 10:18:22 » |
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Hallo Rhini, zu Deiner Frage: Ich bin nach wie vor bei einem Psychologen in Behandlung (praktisch durchgängig seit über 30 Jahren bei verschiedenen Ärzten). Habe gerade eine längere Therapie gemacht, der Arzt will bei der Krankenkasse nochmals eine neue beantragen. Bei dem jetzigen bin ich schon einige Jahre und habe zu ihm ein echtes Vertrauensverhältnis aufgebaut, was bei mir nicht so einfach ist. Er hat mir auch in kritischen Situationen immer irgendwie geholfen. Komischerweise hat er mir bei meinem Rentenantrag bisher jedoch wenig Unterstützung zukommen lassen. Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, daß er Angst hat, hier etwas falsch zu machen, was für ihn vielleicht unangenehm werden könnte. Jedenfalls versucht er, sich da nach Möglichkeit herauszuhalten. Viele Grüße
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Rhini
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« Antworten #13 am: 13. April 2008, 10:52:09 » |
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Hi, Zwilling Nun wäre wichtig, zu wissen, ob er ein Arzt ist. weil ich von meinem Therapeuten nur in Zusammenarbeit mit meinem Psychiater in dieser Sache Hilfe bekommen habe. Mein Therapeut meinte, dass sein Urteil zu meinem Fall nur stützend sein kann und von der Rentenkasse nicht sehr hoch bewertet werden würde. Irgendwie ist es schade, dass du selbst gekündigt hast und dich nicht durch krankschreiben lassen über Krankengeld und so weiter aus dem Berufsleben verabschiedet hast. Aber das ist müßig, im Nachhinein darüber nach zu denken. Ich mußte damals zweimal zur Vertrauensärztin, die schon damals eine Vollverrentung empfohlen hat. Dann kam Therapie, Tagesklinik und nach einer Pause, wo ich nicht mehr konnte, wieder Therapie. Mein Psychiater hat mich mehr oder weniger die letzten vier Jahre bgleitet. So hat er den besten Einblick in meine Krankengeschichte. Das ist nun mal der Faktor, der zählt; dass man nachweisen kann, genug für sich getan zu haben, um wieder gesund zu werden und das es Unterlagen, Atteste, Gutachten gibt, die den Weg schriftlich belegen. Leider ist das bei psychischen Problemen eben sehr viel schwerer als bei einer chronischen Erkrankung, die man eventuell auch kurzfristig auf dem Röntgenbild sieht. Aber ich kann nur nochmals sagen, mache dich nicht verrückt, warte erst einmal ab, dann sehen "wir" weiter! Schönen Sonntag noch Rhini
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