Gloria
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« am: 09. Juni 2008, 19:50:33 » |
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Hallo miteinander, mich hat gerade der Schlag getroffen, als ich mir online meinen Kontostand angeschaut habe, denn dort erscheinen mehrere Posten mit Einmalzahlungen der Deutschen Rentenversicherung Bund, insgesamt ein vierstelliger Betrag  Habe ich irgendetwas verpaßt und es gibt tatsächlich irgendwelche Nachzahlungen anläßlich einer Gesetzensänderung o. ä.?? Hat noch jemand von Euch etwas bekommen? Ich weiß, daß es 2006 (?) ein Urteil gab, aber die RV hatte sich geweigert, dieses umzusetzen und danach hab ich nichts mehr davon gehört. Ich habe weder irgendetwas neu beantragt (bekomme dauerhafte EU-Rente seit letztem Jahr), noch bekam ich irgendein Schreiben von der DRVB, das diesen Geldsegen erklärt. Blöderweise erreicht man ja jetzt in Berlin keinen mehr, aber vielleicht kann mich jemand aufklären.....ich richte mich aber seelisch und moralisch sicherheitshalber schon mal drauf ein, daß das irgendwelche Fehlbuchungen sind und sie mir die Kohle wieder zurückbuchen  LG, Gloria
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« Letzte Änderung: 09. Juni 2008, 20:06:44 von Gloria »
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Fossy
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« Antworten #1 am: 10. Juni 2008, 12:54:09 » |
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Hallo Gloria, du bist ja ein richtiger Glückspilz  Ich bekomme auch auf unbestimmte Dauer Rente, aber ich habe von einer Erhöhung von 0,6 % oder so ähnlich in den Medien gelesen. Und das die Pflegeversicherung erhöht wird, d.h. unterm Strich kommt eh nix raus  Lege das Geld aber lieber mal unter deine Matratze, falls die RV das Geld wieder haben will  LG Fossy
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Gloria
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« Antworten #2 am: 10. Juni 2008, 13:56:18 » |
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Hallo Fossy und alle anderen, das Rätsel hat sich geklärt: Es handelt sich tatsächlich (!!) um die Nachzahlungen bezüglich des damaligen Urteils des Bundessozialgerichtes  Heute hatte ich die entsprechenden Bescheide im Briefkasten. Ich kann es kaum fassen, damit hätte ich niemals gerechnet, weil man ja schon lange nichts mehr von dem Thema gehört hat. Die monatliche Rente erhöht sich dementsprechend natürlich auch um in meinem Fall ca. 70 Euro. Also muß bei einigen von Euch doch auf jeden Fall auch noch etwas kommen. Ich habe seinerzeit diesen Einspruch gegen den Rentenbescheid gemacht, wie er u. a. vom SOVD (da bin ich Mitglied) empfohlen wurde. LG, Gloria
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sitta
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« Antworten #3 am: 10. Juni 2008, 15:49:05 » |
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schade, hatte ich wohl nicht mitbekommen  Und jetzt ist es zu spät...grummel..
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Gloria
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« Antworten #4 am: 10. Juni 2008, 16:52:52 » |
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Hier im Forum gab es damals zu dem Thema auch einen Thread: http://www.angstnetz.de/portal/modules.php?name=Forum&topic=3183.0Ich weiß aber nun gar nicht, ob wirklich nur diejenigen was bekommen, die den Einspruch gemacht haben. Wäre ja auch schon wieder großer Beschiss, denn Gesetz ist schließlich Gesetz. Ich würde da auf jeden Fall mal beim SOVD oder VDK nachfragen.
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matt
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« Antworten #5 am: 10. Juni 2008, 17:01:23 » |
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willst du die leute für blöd verkaufen ? die entscheidung über die abschläge bei eu-rente ist noch nicht gefallen.verarsche oder verwechslung /nachzahlung bei erstbewilligung? nach es dir spaß unsinn zu verbreiten ?armes ding! matt 
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matt
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« Antworten #6 am: 10. Juni 2008, 23:40:04 » |
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Der SoVD führt Musterklagen gegen die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten, die bis zu 10,8 Prozent betragen können. Hier sind vier Fallgruppen zu unterscheiden: Betroffene, die bei Rentenbeginn unter 60 Jahre sind, Betroffene, die ihre Erwerbsminderungsrente über das 60. Lebensjahr hinaus beziehen, Betroffene, die zu Beginn der Erwerbsminderungsrente bereits über 60 Jahre alt sind, Hinterbliebene, deren Ehepartner/in vor dem 60. Lebensjahr verstorben ist Mehrere Verfahren sind bereits beim Bundessozialgericht anhängig. Beim 5a. Senat sind insgesamt zehn Klagen zur Frage der Zulässigkeit von Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten anhängig, davon eines, das vom SoVD vertreten wird (Az.: B 5a R 122/07 R). Am 29. Januar 2008 hat der 5a. Senat in zwei Verfahren zu Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten sowie in einem Verfahren zu Abschlägen bei einer Hinterbliebenenrente die Rechtsauffassung vertreten, dass die Abschläge rechtmäßig sind. Der SoVD vertritt das Verfahren zur Hinterbliebenenrente (Az.: B 5a R 98/07 R). Da der 5a. Senat eine andere Rechtsauffassung vertritt als der 4. Senat in seinem vielbeachteten Urteil vom 16. Mai 2006 (Az.: B 4 RA 22/05), ist dies noch kein abschließendes Urteil. Entscheidend ist jetzt, welche Rechtsauffassung der 13. Senat des Bundessozialgerichts vertritt. Betroffene sollten ihre anhängigen Verfahren daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht zurücknehmen, sondern zunächst die abschließenden Entscheidungen des 5a. und des 13. Senats abwarten. Danach wird der SoVD prüfen, ob ggf. das Bundesverfassungsgericht angerufen wird. Beim 13. Senat sind noch sieben Verfahren zu Abschlägen anhängig sowie ein SoVD-Verfahren zu Hinterbliebenenrenten (Az.: B 13 R 75/07 R). Wenn 5a. Senat und der 13. Senat zu dem selben Ergebnis kommen, könnte auf eine Vorlage beim sogenannten Großen Senat verzichtet werden. Wenn die beiden Nachfolgesenate des 4. Senats zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, muss eine Vorlage beim Großen Senat erfolgen. Der 4. Senat ist seit dem 1. Januar 2008 nicht mehr für Angelegenheiten des allgemeinen Rentenrechts zuständig. Nachfolgesenate sind der 5a. Senat und der 13. Senat stand 31.05.08 
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Gloria
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« Antworten #7 am: 13. Juni 2008, 00:57:05 » |
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Hallo matt,
weder habe ich es nötig, hier jemanden zu verarschen, noch verwechsele ich etwas (ich bekomme bereits seit 1997 Rente, von Erstbewilligung kann also keine Rede sein, ich hatte vier Verlängerungen bis bei der fünften die EU-Rente auf unbestimmte Zeit anerkannt wurde) und vor allem verbitte ich mir Deine Beleidigungen.
Es ist genauso, wie ich es geschrieben habe, ich kann gerne aus dem Anschreiben zitieren:
"Sehr geehrte Frau XXX,
mit dem Bescheid vom 20.06.2006 über die Weiterzahlung Ihrer Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit hatten wir darauf hingewiesen, dass wir die Rentenhöhe erst dann abschließend bestimmen werden, wenn für die Berechnung das erforderliche maschinelle Verfahren zu Verfügung steht.
Hiermit übersenden wir Ihnen nun das Ergebnis der erfolgten Berechnungen unter Berücksichtigung des Urteils des Bundessozialgerichtes vom 24.10.1996 (Az.: 4RA31/96).
In diesem Urteil war das BSG zu der Auffassung gekommen, dass es sich bei der Weiterzahlung einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht um eine bloße zeitliche Verlängerung des bisherigen Rentenanspruchs handelt, sondern um die eigenständige und voll inhaltliche erneute Zuerkennung eines neuen Rentenanspruches. Das hat zur Folge, dass abgestellt auf den Zeitpunkt des Beginnes des neuen Rentenanspruches die Rentenhöhe neu zu bestimmen ist, wobei es bei dem ursprünglichen Zeitpunkt der Minderung der Erwerbsfähigkeit verbleibt. .... Dem Urteil des Bundessozialgerichtes folgend habe wir Ihre Rente für diese Zeiträume neu berechnet."
Gruß,
Gloria
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Rhini
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« Antworten #8 am: 13. Juni 2008, 09:35:38 » |
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Hi, Gloria, das hat demnach nichts mit dem Urteil von 2006 (?) zu tun. So ist eine Nachzahlung aufgrund der veränderten Rechtslage im allgemeinem Rentenrecht (2000/2001 ?) zustande gekommen. Dazu kann man dann nur sagen, dass die Mühlen der Bürokratie sehr langsam mahlen; aber freu dich doch einfach! Liebe Grüße Rhini
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Titanic
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« Antworten #9 am: 17. Juni 2008, 12:51:22 » |
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Hallo Zusammen, Welche EU-Rentner sind von dieser Nachzahlung betroffen? Alle? 
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Fossy
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« Antworten #10 am: 17. Juni 2008, 13:22:50 » |
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Hallo nochmal, nur so nebenbei,  ich habe gestern eine Anpassung der Leistung aus der gesetzlichen RV bekommen. Schlappe 5 Euro, und die wird mir von meiner Zusatzkasse abkassiert. Und ich dachte schon, ich könnte mit den 5 Euros es mal so richtig *krachen* lassen LG Fossy
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matt
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« Antworten #11 am: 17. Juni 2008, 13:45:06 » |
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ab 01.07.08 erhalten alle rentner + 1,1% - evtl.+krankenversicherung ich werde mir einen eisbecher beim italiener leisten ! matt 
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Titanic
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« Antworten #12 am: 17. Juni 2008, 17:58:08 » |
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Hallo, aber was hat das mit dem vierstelligen Betrag von Gloria zu tun? 
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matt
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« Antworten #13 am: 17. Juni 2008, 19:38:34 » |
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nix,rein gar nix, aber am 01.07.08 werd ich mir trozdem einen eisbecher leisten . matt
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Rhini
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« Antworten #14 am: 18. Juni 2008, 08:40:50 » |
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Hi, Leute, Hoffnungen, es könnte mal so richtig brummen auf unseren Konten, machen wir uns wohl alle. Leider ist Glorias Fall ein anderer, hat nichts mit dem Urteil von 06 zu tun, sondern mit einer nicht zur genüge berechneten Rente. Sollte die EU Rente sehr niedrig sein, gibt es noch die Möglichkeit eines Antrages auf Grundsicherung, der allerdings erst ab dem Zeitpunkt greift, wann er gestellt wird. Matt, viel Spaß beim Eis, wird wohl nur ne kleine Kugel sein! Rhini
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Titanic
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« Antworten #15 am: 18. Juni 2008, 09:44:45 » |
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Hallo Zusammen, Meine Frage war nicht an Matt. ich gönne ihm seinen Eisbecher  Meine Frage war nicht an Alle. aber der Fall mit Gloria scheint ein Einzelfall zu sein.
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Gloria
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« Antworten #16 am: 18. Juni 2008, 12:49:22 » |
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Huhu, Ihr habt recht, nachdem ich es mir noch mal selbst ganz langsam durchgelesen habe, steht da ja tatsächlich 1996 und nicht 2006. Aber trotzdem kann doch auch dieses Urteil des BSG (von 1996) nicht nur mich betreffen???  Den Wisch vom Postrentendienst zur allgemeinen Erhöhung habe ich gestern auch bekommen. Die anderen Bescheide kamen jedoch direkt von der Rentenversicherung. LG, Gloria
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Depri
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« Antworten #17 am: 06. Juli 2008, 11:56:28 » |
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Hallo Gloria,
fast hätte ich gedacht, wir sind alle dabei.... aber nur fast. Ich habe drei Nachzahlungen und ganz viel Papierzeugs gehabt. 0.35 Cent wegen Geringfügigkeit nicht ausgezahlt, 0,20 Cent wegen Geringfügigkeit nicht ausgezahlt und irgendwas mit 2, ... Wahnsinn, davon gleich ne Tasse Kaffee beim Italiener gekauft, Stück Kuchen nehme ich dann von den 1,1 Prozent, die es ja auch noch gibt.
Ich bin reich... tralallaaalaaaa.......
Geli
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NoName
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« Antworten #18 am: 05. Dezember 2008, 15:12:23 » |
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Hallo, bin noch ganz neu hier. Habe mich vorhin erst angemeldet. Blicke auch noch nicht so wirklich durch.
Habe auch die Erfahrung machen dürfen, bin ebenfalls in den Genuss der Nachzahlung des Rentenversicherungsträgers gekommen. Bei mir war es allerdings so--erst bekam ich einen ziemlich dicken Brief--wenige Tage später war dann tatsächlich das Geld (ebenfalls 4-stellig) auf meinem Konto.
Allen hier einen schönen Tag NoName
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Hurra- ich lebe noch
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Rhini
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« Antworten #19 am: 05. Dezember 2008, 18:22:51 » |
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Hallo, Auch ich habe eine Nachzahlung erhalten, jedoch wegen Neuberechnung, weil sich der Status geändert hat. Wenn es darum geht, dass bei EU-Renten eine bestimmte Summe von der Gesamtaufrechnung "unrechtmäßig" abgezogen wurde, so steht ein Gesamturteil dort noch aus. Dementsprechend sollte man damals, nach Bekanntwerden eines bestimmten Urteils, vorsorglich einen Einspruch erheben und auf die Reaktion warten. Das Grundprinzip, Aufrechnen bis zur Regelrente mit prozentualen Abzügen hat sich jedoch noch nicht geändert. Es wäre schön, wenn diejenigen, die hier schreiben, auch genau den Zusammenhang aufzeigen, um nicht allgemein die Hoffnung aufkommen zu lassen, man könne noch irgendwoher Geld bekommen. LG Rhini
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moralla
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« Antworten #20 am: 11. Dezember 2008, 17:08:33 » |
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Hallo, also ich habe heute genau den gleichen Bescheid, wie Gloria bekommen und eine richtig hohe Summe wurde mir avesiert. Da ich schon seit 1987 EU Rentner bin, sind aber leider runde (jetzt 7.500?) verjährt, weil sie vor 1992 entstanden sind. Pech gehabt! Aber es bezieht sich auf das Urteil von 1996 beim Bundessozialgericht. Und wer vor dem 01.05.2007schon EU Rente bekommen hat und den Widerspruch gemacht hat, der bekommt auch die Nachzahlung, wenn ich das richtig verstehe.
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Gloria
Juniormember
 
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« Antworten #21 am: 14. Dezember 2008, 16:32:09 » |
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Hi, na das freut mich, daß jetzt auch noch mehr zu diesem unerwarteten Geldsegen kommen, schönes Weihnachtsgeschenk  Das 7.500 Euro bei Dir einfach so verjährt sind, moralla, ist natürlich sehr schade und eigentlich eine Sauerei, denn sicher hätte man das auch noch geltend machen können, hätte man es rechtzeitig gewußt. Übrigens habe ich in diversen Zeitungen in den letzten Tagen wieder einen Aufruf des VdK gelesen, bei der RV eine Überprüfung der Rente zu beantragen, da es zu Nachzahlungen kommen kann. Ich denke aber, dabei handelt es sich um genau dieses Urteil von 1996 und es verjähren jetzt zum Jahresende wieder Ansprüche.
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juergengrisu
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« Antworten #22 am: 30. Dezember 2008, 11:14:38 » |
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Hallo Zusammen
Ich habe heute Morgen mit einer Freundin telefoniert und sie sagte sie hätte dafür keinen Antrag gestellt und sie bekommt die Nachzahlung von 7,500? muss ich das beantragen??
Ich bekomme auch eine Dauerrente
liebe Grüße
juergengrisu
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Rhini
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« Antworten #23 am: 30. Dezember 2008, 21:56:55 » |
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Hallo, Jürgengrisu Frage deine Freundin, wofür sie die Nachzahlung erhalten hat. Jeder bekommt genaue Unterlagen, wie sich die Rente zusammensetzt und in welcher Höhe sie ausgezahlt wird. Dementsprechend lässt sich doch überprüfen, ob zB deine Rente zu gering berechnet ist. Ich bitte nochmals alle, die hier von Nachzahlungen schreiben, genaustes zu berichten, wofür sie diese erhalten haben. Nachzahlung bedeutet doch auch, dass etwas falsch berechnet wurde oder sich der Status geändert hat. Im Allgemeinen sollte man sich nicht umsonst Hoffnungen machen auf eine warme Dusche vom Rententräger. LG Rhini
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