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Autor Thema: Verlängerungsantrag EU-Rente  (Gelesen 1239 mal)
sgrund
Beginner
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Beiträge: 5


« am: 26. Februar 2009, 18:08:55 »

Verlängerungsantrag EU-Rente

Hallo allerseits,

bin hier neu im Forum und hoffe, hier mithilfe anderer Menschen etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Ich bekomme seit 01.05.06 eine volle EU-Rente, befristet bis 30.04.09.
Ich habe einen Verlängerungsantrag gestellt und war beim Gutachter. Aufgrund dieser Untersuchung soll ich jetzt in eine Reha. Ich leide unter einer posttraumatischen Belastungsstörung aufgrund schwieriger Ereignisse in der Kindheit. Ich habe deshalb auch einen  GdB von 60.
Dazu kam in den letzten zwei Jahren die Trennung von meiner Frau (sie hat mich betrogen und hat mittlerweile ein Kind von einem anderen) und die Scheidung sowie der Streit um die gemeinsame 7jährige Tochter. Diese lebt überwiegend bei mir, ich bekomme auch das Kindergeld und sie ist bei mir angemeldet.
Die Reha (psychosomatisch) würde also 6 Wochen dauern.
Ich habe zwei Hauptfragen:
1.
Aufgrund der Kinderbetreuung und der Schulpflicht meiner Tochter und den augrund der persönlichen Beziehung erscheint mir eine so lange Trennung sowohl für mich als auch meine Tochter als fasst unzumutbar. 
Hierzu werde ich noch meinen Therapeuten und den Kinderpsychologen konsultieren und diese bitten etwas über die Unzumutbarkeit zu schreiben. Kann man dazu Aktensicht nehmen bzw. nehmen lassen?
Kann mich die DRB dazu ?zwingen? oder wäre alternativ auch eine ambulante Reha vorstellbar? Eigentlich mache ich ja schon seit 2004 eine ambulante Gesprächstherapie, diese musste ich aber wegen des Erreichens der Höchststundenzahl zwei Jahre unterbrechen, die Pause läuft noch bis September 2009.
2.
Es sieht wohl so aus, dass bis zum 30.04.09 noch keine Entscheidung über eine Weiterzahlung der EU-Rente gefallen sein wird.
Kann mir jemand sagen ob die Rente bis zu einer Entscheidung weiter gezahlt wird oder wo ich mich sonst hinwenden soll. Die Krankenkasse verneinte den Anspruch auf Krankengeld und verwies mich auf § 125 SGB III mit der Bitte, mich an die Agentur für Arbeit zu wenden. Diese gaben mir mündlich die Auskunft, wenn ich nicht mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten kann hätte ich kein Anspruch auf ALG I.
Stimmen diese Aussagen oder will man mich als Kostenfaktor nur abwimmeln?
Sind irgend welche Fristen einzuhalten?
Soweit erst mal.
Ich hoffe, jemand kann mir meine Fragen beantworten.
sgrund
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juergengrisu
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Beiträge: 45


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« Antworten #1 am: 26. Februar 2009, 20:12:25 »

Hi sgrung

Erstmal Herzlich willkommen hier bei uns im Forum:)

Ich kann dir nur raten dich an den VDK www.vdk.de zu wenden und dich hir beraten zu lassen die sind hier sehr Kompetent.
Ich bin auch Frührentner wegen mehrere Krankheiten Gehirntumor auch PTBS und Angst und mehr.. die Rente hat bei mir auch der VDK gemacht ich war 3 mal in einer Psychosomatischen Klinik solltest du hier wählen können die Klinik ist sehr gut.

Deine Rente wird bestimmt weitergezahlt nach deiner Diagnose

Ich wünsche dir alles Gute drück dir die Daumen:)))

Das die Behörden einen ,,rumschieben'' das habe ich auch durch... ich kann dir da Geschichte érzählen....

Beste Grüße

von

Juergengrisu
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