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Autor Thema: Belastungserprobung durch die Krankenkasse?  (Gelesen 1929 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Chakwaina
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Beiträge: 4



« am: 10. November 2009, 10:21:50 »



Hallo!

Ich habe von der Arge die Auflage bekommen, mich bei der Krankenkasse wegen einer "Belastungserprobung" zu melden, da aufgrund meines "komplexen Krankheitsbildes" oder so die Amtsärztin keine Beurteilung abgeben könne, und das nur aufgrund meiner "Akten", ohne mich jemals selbst untersucht oder auch nur gesehen/gesprochen zu haben... iegentlich war ein Psychologisches Gutachten vorgesehen, aber das wurde wohl anscheinend verworfen, ich soll halt jetzt diese erprobung machen...

Kann mir da jemand, sagen, was auf mich zukommt? Wie muss ich mir das vorstellen? Muss ich dafür in eine Klinik? Stationär...? Ich... das kann ich nicht, ich kann nicht in eine Klinik, unter fremde, mit fremden ein Zimmer teilen ect. ... Das pack cih nicht...

Bei mir geht es um ärztlich (auch neurologisch ect.) gesicherte Diagnosen von Depressionen, Borderline, Sozialphobie.... ect. ...

Es wäre sehr lieb, wenn jemand mir ein bischen etwas dazu sagen könnte... ich bin momentan total ratlos und habe Angst... muss aber bald handeln, sonst bekomme ich kein Gled mehr.....  Traurig


Viele liebe Grüße

Cha'kwaina
Gespeichert
Rhini
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Beiträge: 833


« Antworten #1 am: 10. November 2009, 12:19:59 »

Hi,
Schau mal unter "Wikepedia" nach, wie "Belastungserprobung" definiert wird. Ich denke, die Arge möchte wissen, ob du überhaupt noch für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst oder eventuell einen Rentenantrag stellen solltest.
Sicherlich gibt es mehrere Möglichkeiten, diese Belastungserprobung durch zu führen... unter Umständen im Rahmen eines Rehaprogramms, welches aber teilstationär (Tagesklinik) durchgeführt werden kann. Eine andere Möglichkeit wäre eventuell ein psychologisches Gutachten. Kommt ein wenig auf deine KK an, also erkundige dich.
Ich denke, bevor nicht fest steht, dass du garnicht mehr arbeiten kannst, wirst du weiterhin Bezüge haben. Sollte es aber der Fall sein, dass du Arbeitsunfähig bist, kommt Harz IV in Betracht bis zur Klärung, ob du Rente beziehen kannst.
Dieses Rumgepriemel ist für psyschich Kranke immer sehr belastend. Hast du jemand, der dich unterstützt?
LG
Rhini
Gespeichert
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