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Autor Thema: EM Rente auf Zeit, Verlängerungsantrag  (Gelesen 1178 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
bewoelkt
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Beiträge: 2


« am: 26. Juni 2010, 15:52:31 »

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage, die mir hoffentlich jemand (vielleicht aus eigener Erfahrung), beantworten kann.

Da der Rentenversicherungsbund bei Rentenbeginn nicht freiwillig zahlen wollte, hatte das Sozialgericht ein gerichtliches Gutachten bestellt. Dieses sprach mir die volle EM Rente zu. Das Gutachten wurde am 26.03.2009 erstellt, und mir wurde die Rente rückwirkend vom 01.07.2007 an bis 31.06.2010 gewährt. Dieses Gutachten bescheinigt mir auf jeden Fall bis mindestens Ende März 2011 eine volle Erwerbsminderung.

Der RVB hat nach meinem Verlängerungsantrag vom Februar erst von meinem behandelnden Psychiater einen Befundbericht angefordert, welcher eindeutig belegt, dass sich mein Gesundheitszustand auf gar keinen Fall verbessert hat. Daraufhin will jetzt der RVB erneut eine Begutachtung von "einigen" seiner Gutachter erzwingen.

Kann der DRVB,  obwohl das gerichtlich erstellte Gutachten mir eindeutig eine Arbeitsunfähigkeit bis Ende März 2011 bescheinigt, und der Befundbericht des behandelnden Facharztes dies auch bestätigt, das gerichtlich erstellte Gutachten durch ein eigenes Gutachten übergehen und entwerten? Kann man mich dazu zwingen?

Viele Grüße
bewoelkt

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Peter Pan
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Beiträge: 66


« Antworten #1 am: 27. Juni 2010, 20:54:37 »

Hallo bewoelkt,

wenn der "Rentenversicherungsbund" Dein eigentlicher Rentenversicherer ist und der für Dich die EM-Rente auf Zeit bezahlt und die Zeit ist um und Du verlängerst, kann er Dich neuerlich zum Gutachter schicken bevor er Dir eine Fortzahlung der EM-Rente bewilligt (oder auch nicht).

Das ist eigentlich eine ganz normale Prozedur beim Versicherer.

Ich mußte drei mal hin bis meine Rente dauerhaft gewährt wurde.

LG

Jörg
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bewoelkt
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2


« Antworten #2 am: 28. Juni 2010, 11:15:14 »

Hallo Peter Pan,

diese Antwort war nun wirklich mehr als hilfreich. Es war keine allgemeine Frage, sondern eine spezielle. Ist aber jetzt auch egal. Wir werden die Sache über unseren Anwalt klären, der sich mit diesen Dingen auskennt.

Grüße
bewoelkt
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